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Motovespa Primavera 125 - Unbedenklichkeitserklärung - DRINGEND!


Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe nun mal bei der Zulassungsstelle angerufen. die erste Dame wollte letzten Halter und KFZ Kennzeichen.

habe ich natürlich nicht, da keine Papiere mehr vorhanden sind.

sie stellte mich durch und da war Gott sei Dank ne kompetente Dame am Telefon.

sie schaute nach der Fahrgestellnummer und meinte es gebe keine Einträge.

ich solle mit Kaufvertrag, Ausweis und den Daten des Typenschildes vorbeikommen und sie würde mir für 10,20 Euro eine Unbedenklichkeitserkläung ausgeben.

sagte ihr das das Typenschild nicht vorhanden ist. ich solle einfach die Fahrzeugdaten mitbringen. erwähnte natürlich nicht das es sich um eine spanische Motovespa handelt.

nun meine Frage:

habe mal geschaut was alles auf dem Typenschild steht:

1. Hersteller

2. Fahrzeugtyp

3. zul. Gesamtgewicht

4. Fahrgestellnummer

was soll ich bei Hersteller angeben? einfach Vespa Augsburg oder Piaggio?

soll ich beim Typ Motovespa erwähnen? im Kaufvertrag steht unter Modell "Moto".

laut Scooterhelp ist es eine Motovespa 125 PV

weiß jemand das zulässige Gesamtgewicht von ner PV bzw. kann es auf seinem Typenschild ablesen.

Fahrgestellnummer habe ich.

habe also lediglich Fahrgestellnummer, Motornummer, und Tag der ersten Zulassung in Spanien.

Fahrzeugdaten von Scooterhelp siehe hier: #3766

besten Dank schon mal.

Bearbeitet von Vespamoto
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Wie kommst du drauf dass das ne spanische ist? Von der Rahmennummer würd ich mich nicht beeindrucken lassen. Zeig ihr doch zum Beispiel das im Anhang. Wenn das Typenschild fehlt, dann lässt du halt ein Blankoschild gravieren. Hat ja alles seine Richtigkeit. Vielleicht hilft dir das Foto ja. Vielleicht auch nicht. Du wirst eh ne Abnahme machen lassen müssen wenn keine Papiere. Damit und einer Bescheinigung vom Verkäufer dass der Roller schon seit x Jahren abgemeldet in der Scheune steht sollte zur Zulassung reichen.

post-12783-0-42251100-1340621687_thumb.j

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danke dare,

TÜV Abnahme weiß ich, benötige aber erst mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zulassungsbescheingung hilft mir schon mal, da ich nun weiß wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist.

nehme die Bescheinigung mal als Joker mit. nochmals danke.

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nun meine Frage:

habe mal geschaut was alles auf dem Typenschild steht:

1. Hersteller

2. Fahrzeugtyp

3. zul. Gesamtgewicht

4. Fahrgestellnummer

was soll ich bei Hersteller angeben? einfach Vespa Augsburg oder Piaggio?

soll ich beim Typ Motovespa erwähnen? im Kaufvertrag steht unter Modell "Moto".

laut Scooterhelp ist es eine Motovespa 125 PV

weiß jemand das zulässige Gesamtgewicht von ner PV bzw. kann es auf seinem Typenschild ablesen.

Fahrgestellnummer habe ich.

besten Dank schon mal.

Ich habe das ganze erst letzte Woche mit einer 50N von 67 durchexerziert.

Ausgangslage: 50 N von 67 mit PV Motor von 72. Keine Papiere, kein Typenschild.

Vom Vorbesitzer hatte ich lediglich ne Unbedenklichkeitserklärung von der Polzei, dass der Rahmen nicht geklaut ist. Allerdings war die von 2009.

Mein erster Gang war die Erneuerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Also, ab zur Polizei, den Roller nochmal vorgezeigt und neue UBB bekommen. Damit (und nur damit) zum Strassenverkehrsamt und für 10,20 die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den TÜV (oder den Hersteller) bekommen.

Anruf bei Piaggio ergab folgendes: Der Roller ist zu alt, daher stellt Piaggio da keine Papiere mehr aus, also ab zum TÜV.

Beim TÜV habe ich dann den Wisch vom SVA vorgezeigt (und in meinem Fall ne UBB von Piaggio, die besagt, dass ich den Motor in dieses Fahrgestell bauen kann).

Nach der erfolgreichen Abnahme fing der TÜV-Prüfer an sich die originalen Daten vom Roller vom Kraftfahrzeugbundesamt runterzuladen. Der brauchte ja die technischen Daten. Auf dem WEisch von Piaggio standen zwar die technischen Daten vom Motor (VMA2M) aber das reichte ihm nicht...er wollte die Daten meines Motors...also nicht nur Prefix sondern auch Motornummer. Das gleiche beim Fahrgestell.

Ein Problem (sowohl beim TÜV als auch beim SVA) war der EU-Herstellerschlüssel. Bei mir wurde im Endeffekt der Herstellerschlüssel von Piaggio genommen. Das würde ich Dir auch raten. Erstens fragen die dich danach, da Du in deren Augen der Experte bist. Ich nehme mal an, dass es die beiden Hersteller (Motovespa und Vespa Augsburg) nicht mehr gibt. Wenn Du drauf beharren würdest, wäre die Geschichte erstmal zuende, da Firmen, die es nicht mehr gibt auch keinen EU-Herstellerschlüssel mehr haben;) Also, nimm Piaggio. Ich glaube, der ist 4013 oder so ähnlich.

Des weiteren waren beim TÜV einige Felder in der Maske nicht anwählbar. Soll heißen: Meine Reifengröße steht jetzt in den Papieren unter Bemerkungen und nicht in dem Feld für die Reifengröße;) Aber das nur am Rande....

Soweit, so gut: Mit dem Ding zum Strassenverkehrsamt. Da, dann das gleiche Spiel: Herstellerschlüssel wurde da explizit nochmal nachgefragt (PIAGGIO!!!) Typbezeichnung....hat sie mich gefragt....ich hätte wahrscheinlich auch Buntbarsch sagen können und die hätte das eingetragen....nun steht Primavera drin. Das Gewicht. Bei beiden Angaben steht jetzt 220kg...also bei zul. Gesamtgewicht und bei den Achsangaben auch (!!!)...das Ding hat gar keine Achsen aber das Programm wollte von ihr, dass sie da was einträgt.

Anbei ein Bild von den fertigen Papieren:

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Ich habe das ganze erst letzte Woche mit einer 50N von 67 durchexerziert...

Viel zu viel Stress. Anderen Prüfer suchen der im Zweifel schon mal 1,2 Vespas gesehen hat. Vollabnahme mit ihm absprechen (wenn der mehr will als Briefkopien oder Datenblätter dies im Netz gibt neuen Prüfer suchen) und Wisch ausstellen lassen. Dann wie gesagt ne Bescheinigung dass die Karre lange in der Scheune stand und die Papiere weg sind vom Vorbesitzer und damit zur Zulassungsstelle. Wenn du mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Piaggio und so ankommst werden die doch alle nur hellhörig. Das ist alles wies gehört und Feierabend.

schon klar...aber kann man ja soweit abändern :wacko: war ja nur mal ein Auszug diverser Schilder.... :wacko:

Ach so. Ich dachte, du willst sie ihm zum Verkauf anbieten. Und da würde ich dann doch lieber was komplett blanko nehmen.

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Hallo zusammen,

so mein erster Weg habe ich erfolgreich gemeistert.

war bei der Zulassungsstelle. die nette Dame stellte mir eine Unbedenklichkeitserklärung für meine Motovespa aus. Kostete 10,20 Euro.

auf die Frage wie lange sie gültig ist, konnte sie mir keine richtige Antwort geben bzw. meinte sie, dass diese Erklärung eigentlich nicht verfalle.

Vespa Händler meinte so 4 - 6 Wochen.

jetzt werde ich in den nächste 2-3 Wochen den Roller technisch in Ordnung bringen und dann wahrscheinlich über einen Vespa Händler TÜV machen lassen. je nach dem wie viel das kosten soll.

möchte dabei schauen, das ich keine Blinker benötige und der Polini Rennauspuff der drauf ist eingetragen wird. hat ne DGM Nummer. mal schauen wie laut der Roller ist.

leider fehlt mir noch der Lenker, sonst hätte ich ihn mal getestet. Zündfunken hat er schon mal.

besten Dank euch allen

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