Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Betriebserlaubnis meiner PK50s steht "bis 40 km/h". Das würde aber doch heißen, dass ich mit dem Originalzylinder auch nicht fahren dürfte da dieser ja schneller als 40 km/h fährt. Ich habe im Moment einen 75dr drin, überlege aber diesen durch 50ccm zu ersetzen. Grundsätzlich würde es dann aber auch keinen Unterschied machen, ob ich 75 oder 50ccm fahre denn beides ist zu schnell. Liege ich mit meiner Meinung richtig, dass ich auch mit dem 50ccm zylinder nicht fahren dürfte und somit eine neue BE beantragen muss? Und stimmt es, dass die Vespa für die neue BE durch den TÜV muss?

Schonmal Danke für die Hilfe!

Gruß Jan

Geschrieben

50 ccm Originalzylinder, der das Gerät auf eine Maximal"speed" von 40 km/h beschleunigt (10% Toleranz nach oben werden bei Kontrollen normalerweise gewährt) - alles Andere ist nicht legal.

Ich hab hier aber ein Chassis einer 40-km/h-PK rumliegen, das per Einzelabnahme beim TÜV auf 48 km/h hochgeschrieben wurde.

Geschrieben

Du kannst mit 50ccm und deiner BE absolut legal fahren. Der Zylinder wird dich auf etwa 45-48km/h bringen (vorausgesetzt es ist der originale 50ccm Piaggio Zylinder). Das wird dann von der Polizei noch immer akzeptiert.

Gruss

Geschrieben

Angenommen ich fahre 75ccm, kann ich dann trotzdem zur Zulassungsstelle gehen und auf 50km/h umtragen lassen? Wenn ich mit 75 ccm kontrolliert werde und die Vespa hypothetisch 60km/h bringt und ich in der BE "bis 40km/h" habe, ist das dann schlimmer, als wenn ich in der BE "bis 50km/h" habe?

Geschrieben

Wenn sie dir unter die haube schauen und den 75'er sehen ist das doof. Aber das müsste schon ein Mann vom Fach sein um das zu bemerken.

Und 60 km/h bei 50 erlaubten sind weniger auffällig und werden eher toleriert als 60 bei 40 erlaubten.

Geschrieben (bearbeitet)

Verständlich... Also nun die Frage: könnte ich jetzt zum TÜV gehen (mit 75ccm) und mir diese 50km/h bescheinigung ausstellen lassen? Was prüfen die alles für die neue Eintragung?

Bearbeitet von Egger123
Geschrieben

ähem...ist dir wirklich zu helfen? ich mein - ich kenn das ja von mir selbst..........

zur beichte bin ich jedenfalls damals nicht gegangen.

aber das gespräch mit dem polizisten später hat mir auch in gewisser weise erleuchtung gebracht.

aber warum bin ich dann hier?

fragen über fragen.

die antwort kennst nur du selbst.

ne aber mal im ernst - ich glaub wenn was passiert (oh ich glaube), dann ist man mit 5000 euros versicherungsmäßig dabei...und anzeige und stress und pi pa po.

so.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke du hast die Frage nicht verstanden. Ich bin mir der Risiken bewusst und möchte das jetzt auch hier nicht zum tausendsten mal diskutieren. ich möchte nur wissen, was an der Vespa kontrolliert wird für die Eintragung der 50km/h in die BE...

Und ja, ich hoffe doch mir ist zu helfen :D

Bearbeitet von Egger123
Geschrieben

Merken sie nicht. Selbst wenn nen Polizist die Haube abschrauben würde(viel Spass an der Schraube hinten :wacko:),würde er trotzdem nicht nen 75ccm Satz erkennen können.

Wenn deine Mühle nun 60 fährt und 50 in den Papieren steht,hängt das denk ich mal vom Ermessungsspielraum des Polizisten ab. Im Schlimmsten Fall wird deine Kiste von nem Sachverständigtem zerlegt.

...Aber fährt man in der Stadt immer Vollgas? :wacko:

Geschrieben

Da 50er heutzutage nur noch 45 fahren dürfen :wacko: wär ich mir gar nicht so sicher, ob man die 50 Km/h Höchstgeschwindigkeit immer noch eingetragen bekommt. Naja, das wissen andere besser als ich. T4, du doch bestimmt, oder?

Was beim TÜV letztendlich kontrolliert wird, kommt auf den Prüfer an. Wobei der spätestens bei der Probefahrt merken könnte, dass die Karre mehr als 50 Kubik hat und deutlich schneller als 50 ist. Wenns einer von denen ist, die nur mal kurz am Lenker rütteln und sagen "passt schon" gehts auch so, Glückssache. Und ja, du must zum TÜV, im Straßenverkehrsamt wird niemand dein Mopped untersuchen.

Geschrieben

also ich fahre folgendes Setup:

HP 4 Kurbelwelle, HP4 Lüfterrad, HP4 Alu 50ccm Zylinder, 19.19 SHBC und die Piaggio Banane.

Bin damit normal zum TÜV und der hat mir 50km/h, die Banane, den Vergaser mit ner 75HD und für den Zylinder mehr Leistung eingetragen. Lief bei der Probefahrt so 60-62 und er hat gemeint, ist zu schnell aber noch im Rahmen.

Polizei hat mich damit auch schon auf der Rolle gehabt, lief auf der 65 km/h, hab denen die Eintragungen gezeigt und ham mich wieder normal fahren lassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja mehr als probieren kann ich ja nicht. Und der 75'er fährt ja auch nicht schneller als 65km/h...

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der große Zylinder problemem machen wird.

Bearbeitet von Egger123
Geschrieben

Mal ganz ehrlich, illegal ist und bleibt illegal. Bei meiner Kiste ist auch nen 75er verbaut und läuft gute 60, bei den letzten Kontrollen ist den Grünen nie was aufgefallen auch wenn ich mit knapp 60 vor denen hergefahren bin. Meistens kam da nur " ja die alten dinger laufen halt gut " oder " gut eingefahren " und bei mir steht auch nur 40km/h im Schein. Versicherungstechnisch ist das halt einfach nicht abgedeckt wenn was passiert, aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Auffallen tuts meiner Erfahrung nach keinem wenn die Kiste nicht aussergewöhnlich schnell ist. Da haben die mit den Plastikschüsseln mehr Probleme. Wenn da den Anschlagring der Variomatik raushaust gehen die ja schon fast 80 und da kann sich keiner mehr rausreden :wacko:

Geschrieben

Da 50er heutzutage nur noch 45 fahren dürfen :wacko: wär ich mir gar nicht so sicher, ob man die 50 Km/h Höchstgeschwindigkeit immer noch eingetragen bekommt. Naja, das wissen andere besser als ich. T4, du doch bestimmt, oder?

Was beim TÜV letztendlich kontrolliert wird, kommt auf den Prüfer an. Wobei der spätestens bei der Probefahrt merken könnte, dass die Karre mehr als 50 Kubik hat und deutlich schneller als 50 ist. Wenns einer von denen ist, die nur mal kurz am Lenker rütteln und sagen "passt schon" gehts auch so, Glückssache. Und ja, du must zum TÜV, im Straßenverkehrsamt wird niemand dein Mopped untersuchen.

Moin,

ich habe meine PK 50 N ( V5X5T) Bj. 89 mit italienischen Papieren 40km/h Zulassung gerade Tüven lassen.

Habe den Tüver darum gebeten, das er die Vespa auf 50 km/h einträgt

( mit der Bergündung, das ich sonst ein Verkehrshinderniss bin und mich die Autofahrer wohl totfahren, wenn ich sooooo langsam vor ihnen her fahre).

Außerdem sagte ich ihm, das die Vespas dieses Baujahres in Deutschland mit 50 km/h zugelassen sind.

Und Schwups hat er mir die 50 km/h eingetragen.

Einfach mal nett und höflich fragen.

Viel Glück !!

achja, er hat nicht bemerkt, das ich einen 75er DR drauf habe! Vespa lief da 59 km/h. Er hat sie nur kurz über den Hof gerollert und nicht ausgefahren!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Quäle mich auch schon seit geraumer Zeit mit der Frage, meine V 50 auf 75 ccm aufzurüsten.

Nicht die Polizeikontrolle oder die Aussicht auf ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz usw. halten mich davon ab,

sondern die Tatsache, daß im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, ich persönlich für alle finanziellen Konsequenzen aufkommen müßte.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß ein Roller in einem solchen Falle begutachtet wird. Ein halbwegs kompetenter Gutachter wird nach spätestens 30 Minuten wissen,

wo die Manipulation liegt.

Die Versicherung geht in Vorleistung und holt sich alle Aufwendungen für die Unfallgeschädigten von mir persönlich zurück.

Das heißt, daß ich für den Rest meines Lebens mit meinem Nettoverdienst nicht mehr über die Pfändungsgrenze von derzeit etwa 900,00 € hinauskomme.

 

Hat jemand mal selbst erlebt, wenn er in dieser (oder ähnlichen) Klemme steckt?

 

Gruß Markus

Geschrieben (bearbeitet)

Blaba... die Versicherung holt sich mitnichten alle Aufwendungen beim Unfallverursacher wieder - selbst wenn du jemanden zum Krüppel fährst, ist der Regress wegen einer Obliegenheitsverletzung (=bewegen eines illegal getunten Rollers im Straßenverkehr) auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Also ein finanziell überschaubares Risiko. Pfändungsfreigrenze spielt da erstmal eine untergeordnete Rolle, vor allem wenn du selbst Unterhaltsberechtigte wie Frau und Kinder hast. Und wieviele Fälle kennst du aus dem realen Leben, in denen ein Roller nach einem Unfall vom Gutachter zerpflückt wurde?

Erstens müsste dafür erstmal ein Anfangsverdacht auf Tuning bestehen, der bei einfach gestecktem 75er ohne auffälligen Auspuff erstmal fraglich ist und zweitens müsste das Tuning auch maßgeblich zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Wenn du mit 30 km/h ein Kind umfährst, das zwischen parkenden Autos rausgelaufen ist und du keine Chance zum rechtzeitigen Bremsen hattest, wäre das mit originalen 50 ccm genauso passiert.

Natürlich ist das kein Freibrief für illegales Tuning, aber mit dem Märchen vom lebenslangen Zahlen im Fall eines Unfalls muss endlich mal aufgeräumt werden.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Nach den Fällen im realen Leben habe ich gerade gefragt.

 

Ich kenne einen, bei dem mit verändertem Roller (Mofa) ein Rentner über den Haufen gefahren wurde, der im Krankenhaus behandelt werden mußte.

(schwere Fußgelenkverletzung) Der Bengel hatte kurze Zeit später eine Rechnung der Krankenkasse im Briefkasten...

Geschrieben (bearbeitet)

Bitte dann auch mal die Details zum Sachverhalt: War der Rechnungsempfänger schuld am Unfall? War das ein Unfall mit einem getunten Fahrzeug? War das Tuning gutachterlich festgestellt illegal? War das Tuning maßgeblich für den Unfall? War der Verursacher rechtlich beraten? Musste er letztlich tatsächlich bezahlen? Wenn ja, wieviel? Normalerweise hätte die Kfz-Haftpflichtversicherung die Rechnung bekommen müssen.

Nochmal: Die Kfz-Haftpflicht zahlt auch bei einem durch illegales Tuning verursachten Unfall im Rahmen des veinbarten Deckungsrahmens - normalerweise im Mio-€-Bereich- und kann maximal 5.000 € Regress fordern. Diese Regelung wurde extra eingeführt, um Unfallverursacher vor dem finanziellen Ruin zu schützen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Der Jugendliche war Schuld am Unfall, das Fahrzeug getunt. Festgestellt war das Tuning, soweit ich mich erinnere, durch seine eigene Einlassung zu diesem Sachverhalt. Maßgeblich für den Unfall war das Tuning eigentlich nicht, die Geschwindigkeit war "schätzungsweise" noch im Rahmen der erlaubten 25 km/h.

Rechtlich beraten war er nicht, ich erinnere mich daran, daß die Forderung der Krankenkasse bei 5.000,- € lag. 

 

Du schreibst davon, daß diese Regelung extra "eingeführt" wurde, wo kann man die denn nachlesen?

 

Gruß Markus

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information