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Änderung der FS-Klassen ab 2013


tenand

Empfohlene Beiträge

@ Ludy: Ich geh mal davon aus du bist Baujahr 80...

Ich arbeite in ner Fahrerlaubnisbehörde, da gibts ja den Stichtag vom 01.04.1980... heisst wer davor die Klasse 3

bekommen hat, darf mit diesem auch den heutigen A1 fahren....

@Basti: Ich druck dir gleich mal was aus...

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Trikes

Bisher durften Trikes von Besitzern der Fahrerlaubnisklasse B gelenkt werden.

Künftig, also für alle die ab dem 19.01.2013 ihren Führerschein erhalten, ist für das Fahren eines Trikes die Fahrerlaubnisklasse A vorgeschrieben, hinzu kommt das der Fahrerlaubnisinhaber mindestens 21 Jahre alt sein muss.

:wacko: :wacko: :wacko:

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Servus!

Ah, interessantes Blatt, danke sebi! Gleich mal ne Frage dazu:

Bislang gabs ja beim A die beschränkung unter 25 auf 25kw, jetzt A2 und A.

Wie kommt man denn zukünftig von A2 auf A? Wieder Prüfung? Volle Fahrschule? Oder einach umschreiben nach einer Wartezeit? Oder bekomm ich automatisch A von A1 weg, weil ich schon fast 20 Jahre A1 (1b) habe? Fragen über Fragen...

Thx,

Jan

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Servus Jan,

deine Beschränkung stimmt nicht ganz: Den A hat man ja schon mit 18 machen können, dann aber 2 Jahre beschränkt auf 34 KW, danach

durften die auch schon offen fahren!!! Du kannst aber direkt den offenen A machen ab 25... d.h. du darfst obwohl du davor noch nie legal auf ner

Maschine gesessen bist gleich offen fahren...

Achtung: Man kommt vom A1 aufm A2... zwei Jahre darauf kannst du wieder mit praktischer Prüfung den Vollgas-A machen... Zufrieden :wacko:

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Also tatsächlich, mit 16 Jahren, wenn der Hobel 110kg wiegt sind 15 PS angesagt und soviel Speed wie geht. Mit so nem Vollverkleideten Rennhobel mit 8 Gängen und nem 50kg Bubi sollten da schon 110+ km/h machbar sein, mit etwas Rückenwind.

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Hab ich das jetzt richtig verstanden jemand der den A1 hat darf nach 2 Jahren und einer praktischen Prüfung den A2 machen. Weitere 2Jahre später und wieder einer praktischen Prüfung den A? Stimmt das so? Müssen vorab Fahrstunden genommen werden oder geht nur die Prüfung..

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Laut meinem momentanen Informationen, und auch nach dem Infoblatt... : :wacko:

Auf dem Blatt steht ganz schön: LEDIGLICH praktische Prüfung...

Gibt aber noch mehrere Neuerungen... mit Klasse "L" darf man ab SOFORT z.B. wieder 40 km/h fahren... brauchte man dafür die Klasse "T"

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Servus!

Super, danke für die Info.

Und jetzt gleich noch eine: Wenn ich dann meinen alten rosa Lappen (1b, 3,4,5) nächstes Jahr abgeb um A2 zu bekommen - Welche Fahrzeugklasse bekomm ich dann mitm Auto? Gerade in Bezug auf Gewicht und vor allem Anhänger? Oder müssen da irgendwelche Sondereinträge rein? Will da ja nix einbüßen...

Thx,

Jan

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Ja kein Problem,

also normalerweise hast du mit deinem alten 3er sowieso Bestandschutz... weggenommen wird dir also nix!!!

Aaaaber wenn du noch unter 50 bist kannst du auf jeden Fall den CE79 mitgbeantragen, der ist dann bis zum

50zigsten befristet, kann dann aber immer um 5 Jahre verlängert werden und du darfst dann den Zug mit ingesamt ca. 18 Tonnen fahren!

Ebenso wenn du den alten Lappen noch hast, kannst du unter gewissen Umständen auch noch die Klasse "T" beantragen!

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CE 79? T? Jessas, langsam bitte. :wacko: Also das mit 18t mach ich dann sicher.

Autolappen ist am 22.1.1996 ausgestellt, Probezeit Ende war 5.10.1996 da 1994 den 1b gemacht.

Was beantrag ich dann und vor allem: was ist es?

Thx,

Jan

Ach ja: Muss ich bei irgendwas dann noch nen erste Hilfe Kurs oder so machen? Ist nem bekannten passieren der den Lappen ein Jahr los wahr - der hat 7,5t nicht mehr bekommen weil er nen großen erste Hilfe Kurs dazu hätte machen müssen...

Bearbeitet von freerider13
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Ok pass auf:

Die Klasse "L" ist die kleine Bulldogklasse (Ohne Anhänger bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h)

Die Klasse "T" (Höchstgewschwindigkeit 60 km/h wenn mindestens 18, sonst 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw... eigentlich kann man sagen

Land und Fortswirtschafltiche Zugmaschinen

Die Klasse CE79: Ist eine Art "Bonusklasse die man bekommt wenn man seinen alten Führerschein in einen neuen Scheckkarten umtauscht! Wenn man das

gesondert mit beantragt bekommt man den CE79 dazu!

Mit dem darfst du über die ursprünglichen 12 Tonnen fahren, aber einzuhalten ist: Das Zugfahrzeug darf trotzdem nicht mehr als 7,5 Tonnen haben und max. 3 Achsen!!!

Ist bissl blöd zu erklären, aber verstanden???

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Jan, die Fahrerlaubnsklassen unterscheiden sich in 2 Gruppen:

Gruppe 1: A, BE (dazu braucht man Lebensrettende Sofortmaßnahmen und an Sehtest vom Optiker)

Gruppe 2: C1E, CE, D1E, DE... im Grunde alles über 7,5 Tonnen (dazu brauch ma dann Erste Hilfe Kurs und Hausarzt- und Augenarztgutachten)

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Servus!

Alles klar. Muss ich aber dann erst zum Hausarzt und zum erste Hilfe Kurs um den c1e zu bekommen wenn ich den alten umschreib, oder entfällt das wege bestand?

Und wenn ichs richtig interpretiere: Mit der C79 darf ich demnach auch Anhänger über 11.500 KG fahren im Gegensatz zum alten B - demnach ein Upgrade. Stimmt das so?

Thx,

Jan

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Jo,

also du musst zum Haus- und Augenarzt wenn du den CE79 haben willst.... der ist dann bis zum 50zigsten gültig!

Denn kannst dann immer wieder für 5 Jahre verlängern lassen!

Mhhh, alten B gibts net... gibt nur Klasse 3... so wie du die jetzt hast, hast darfst du mit nem Klasse C1E Zugfahrzeug max. 12 Tonnen fahren...

Mit dem normalen Kl.B-Führerschein was heutzutage jeder macht wenn er Auto fahren will darf im Grunde genommen max. 750 kg fahren (mit ein paar Ausnahmen)

Auf alle Fälle wär der CE79 ein Upgrade... genau so wie die Klasse T !!!

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Servus!

Aha, wenn ich also den Geldbeutel nicht auspacke wird mir also doch was geklaut:

Ich darf also insgesamt nur noch 12 statt 18 Tonnen fahren, ausser ich zahl mir nen erste Hilfe Kurs. Und das erst mal nur bis 50, dann muss ich wieder für die Verlängerung zahlen. Mach ich nix kosts auch nix und ist länger gültig. Ausser sie ändern tatsächlich die Gültigkeitsdauer der alten Führerscheine.

Stimmt das so?

Und warum ist T ein Upgrade? Das durft ich ja alles mitm alten 3er...

Ach ja: Natürlich meinte ich den alten 3er, nicht B.

Jan

Bearbeitet von freerider13
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Stop stop... Stimmt beides nicht! Is scheisse zum erklären, ich schreib grad vom telefon! Schreibt mir eure nummer und ich ruf euch an wenn ihrs so genau wissen wollt!!! Eins gilt auf alle fälle: es wird keinem was genommen beim umtausch... Garnienicht!!!

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Servus!

Mit dem 3er darfst du nur 7,5t fahren.

Ja, Auto! Aber wir reden ja übers Gesamtgewicht von Gespannen...

Stop stop... Stimmt beides nicht! Is scheisse zum erklären, ich schreib grad vom telefon! Schreibt mir eure nummer und ich ruf euch an wenn ihrs so genau wissen wollt!!! Eins gilt auf alle fälle: es wird keinem was genommen beim umtausch... Garnienicht!!!

Nur die Ruhe, ist ja noch Zeit bis Januar! Das bekommen wir schon in Ruhe hin. :wacko: Aber ist immer gut wenn jemand da ist der die Infos aus erster Hand hat. Das ist die Hauptsache! :wacko:

greets,

Jan

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Also...

Mit meinem ehemaligen 3er durfte ich LKWs bis 7,5t fahren, die einen Anhänger ziehen durften dessen Gesamtmasse das 1,5 fache des Zugfahrzeuges ausmachte. So kommen die 18t Gesamtmasse zustande.

Dann wurde mein Führerschein umgeschrieben und ich habe für die Klasse 3 bekommen:

- B

- C1 mit dem Zusatz 171

- BE

- C1E (das ist der bis 12 t)

- CE mit dem Zusatz 79 (C1E>12000 kg, L</=3) Das sind die damaligen 18 t

- M

- L mit dem Zusatz 174

- T/S

Die Zusätze besagen folgendes:

  • 171 Klasse C1, zusätzlich auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.
  • 79 Führerscheininhaber darf nur Fahrzeuge fahren, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen:
    (C1E > 12000 kg, L <= 3)
    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
  • 174 Klasse L, zusätzlich auch gültig zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

- T

Der CE ist bis zu meinem 50sten Geburtstag gültig, der C weswegen der Führerschein umgeschrieben wurde muss auch jetzt schon alle 5 Jahre verlängert werden...

Wie das mit Erste Hilfe aussieht kann ich nicht sagen, hab durch die Feuerwehr (deswegen auch der kastrierte LKW-Führerschein ohne Anhänger) nen ganz großen Schein :wacko:

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@sebi1111:

Was ist die "Schlüssezahl 96"?

Und wie kann ich in Zukunft einen größeren Anhänger als 750Kg fahren. Also das wozu man heute einen extra Anhängerführerschein braucht (mit Fahrschulstunden und Prüfung). Muss man da in Zukunft auch Stunden nehmen und eine Prüfung wie bisher machen?

Danke

Gruß

Nicky

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