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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag!

Bin neu hier und habe leider keinen Plan ob ich den richtigen thread erwischt habe!?

Habe mir Gestern meine erste Vespa zugelegt. Konnte bei diesem Angebot einfach nicht nein sagen ;)

2100 hat das gute Stück gekostet mit 6 km Laufleistung. War ein Gewinn in einem Preisausschreiben und der Haushalt besitzt schon eine 125er vespa, daher wurd er verkauft.

Allerdings bin ich eben kompletter Neuling auf diesem Gebiet und wollte nun mal fragen ob mit den Papieren alles in Ordnung ist!

Habe nur ein einziges Papier bekommen die EC CoC, wo alle möglichen Details draufstehen zur Maschiene. Die sind auf jeden Fall korrekt, habe Rahmennr. usw überprüft.

Allerdings wollte ich nun fragen ob da nicht noch irgendwas fehlt, da ich keinen Schein habe wo der Halter eingetragen ist. Habe nun schon öfters gelesen, dass das normal der Fall ist. Zudem habe ich gehört das man eine CoC und Abe braucht.

Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte.

Mfg MoW

P.S: Achja, die Versicherung hatte nichts zu bemängeln und hat den Roller sofort versichert.

Geschrieben

Nicht böse sein aber du bist im falschen Forum :) Hier geht es nur um die "alten" Vespen mit Handschaltung :)

Nebenbei:

Ja das Papier was du hast reicht aus. Mehr hat ne 50er nicht ;)

Geschrieben

Super vielen vielen Dank!!!

Naja wenn das so ist, werde ich mich hiermit wohl auch wieder verabschieden ;)

Könnt den mist dann ja löschen :P

Gast
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    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
    • Das ist bei dem leider nicht so. Auch hier Stoß auf Stoß.
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