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ebay Kleinzeigen Betrug - brauche Hilfe


Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Sodela,

bin aus dem Urlaub zurück und hier mal der aktuelle Stand für alle, die es interessiert:

Das an die erste Adresse geschickte Einschreiben samt Rückschein kam zurück: Empfänger unbekannt.

Von einem Forumskollegen habe ich eine andere Anschrift bekommen: dieser Brief (gleicher Inhalt wie das Einschreiben, also Fristsetzung zur Lieferung etc.) kam NICHT zurück. Daher schließe ich einmal, dass der Herr Lipovac dort nun auch wohnt.

Das Geld habe ich bis heute natürlich noch nicht wieder gesehen, obwohl er bis zum 15.8 die Möglichkeit gehabt hätte, das Geld zurück zu überweisen.

Habe nun heute bei der hiesigen Polizei Strafanzeige gegen den Herren gestellt, ein entsprechendes Aktenzeichen bekommen und nun geht das Ganze (nebst sämtlichen Unterlagen, die ich ausgedruckt habe etc.) an die Polizei in Berlin.

Dort kann ich dann in drei bis vier Wochen den aktuellen Stand erfahren. Versuche nun die aktuelle Anschrift 100%ig herauszufinden, um dann einen Mahnbescheid zu verschicken.

Wenn also jemand in Berlin Lust, Zeit und Interesse haben sollte, mir zu helfen und unter der von einem Forumskollegen ermittelten Anschrift mal nachschauen möchte, dann nur zu. Schick die dann per PN.

Allen Beteiligten hier erst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen:

BFC fürs erste Nachschauen samt platten Reifen

Steuermann für die rechtliche Unterstützung samt Recherchearbeit

sidewalksurfer für du weißt schon...

und natürlich noch einigen anderen hier, für die wertvollen Kommentare etc.

Danke!

Geschrieben

über ein strafverfahren sollte man ja auch durch richterlichen beschluss (oder staatsanwaltschaft) wenigstens die richtige email-adresse von kleinganoven.egay (nettes synonym :satisfied: ) bekommen, vielleicht sogar ne brauchbare ip-adresse.

Geschrieben

An Email- oder IP Adressen kann man aber schlecht Mahn- und Vollstreckungsbescheide verschicken. Echte Wohnanschriften sind da zielführender und ich bin durchaus zuversichtlich, dass eine solche inzwischen bekannt ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Zwischenstand: hab heute die Rechnung vom Amtsgericht Coburg bekommen.

23,00 € (was ja vorher auch schon klar war) sind jetzt fällig und der Mahnbescheid wurde am 03.09.2012 erlassen.

Bekomme ich nun noch einmal Bescheid, wann der Herr den Mahnbescheid zugestellt bekommen hat?

Mahnbescheid enthält:

Hauptforderung 255,70 (250€ Anzahlung + Einschreiben/Rückschein etc)

Kosten gesamt 24,45 (23€ Mahnbescheid + 1,45 € Porto ans Amtsgericht Coburg)

Zinsen 1,30 €

Summe: 281,45€

Mal schauen, wie's weiter geht

Heiko

Geschrieben

...

Bekomme ich nun noch einmal Bescheid, wann der Herr den Mahnbescheid zugestellt bekommen hat?

...

Ja, inkl. Formular zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides, falls der Gute der Forderung nicht fristgerecht widersprochen hat. In letzterem Fall bekämst du dann vom Mahngericht die Nachricht über die Abgabe ans örtlich zuständige Amtsgericht, von dort dann die Aufforderung, deine Ansprüche in Form einer Klageschrift zu begründen.

Geschrieben (bearbeitet)

@HM200

Ich finde es gut, daß Du uns so viele Einzelheiten zu dem Fall mitteilst.

Wäre schön, wenn Du uns auch weiterhin auf dem Laufenden hieltest.

Viel Erfolg. :thumbsup:

Gruß Jürgen

Bearbeitet von Don
Geschrieben

@ Jürgen

Danke für die Rückmeldung. Mach ich gerne, heute hab ich die fälligen 23€ ans Gericht überwiesen und jetzt warte ich einmal ab, was passiert.

Von der Polizei hab ich noch keine Rückmeldung. Denke das dauert noch eine Weile

Gruß

Heiko

Geschrieben (bearbeitet)
in Form einer Klageschrift
klugscheiß: Besser "Anspruchsbegründung" drüber schreiben. Macht nen besseren Eindruck beim Gericht, glaub ich..

ät: Mad Marc: :thumbsup: Davon würd ich nen Schirmschuss der Polizei nachschicken..

Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben

klugscheiß: Besser "Anspruchsbegründung" drüber schreiben. Macht nen besseren Eindruck beim Gericht, glaub ich..

:thumbsup:

wenn eine naturpartei das verfahren betreibt, ist es dem gericht aber (fast) egal was da steht. die werten das schon richtig....als anwalt sollte man aber wegen des eindrucks bei gericht tatsächlich anspruchsbegründung als begriff verwenden. :cheers:

Geschrieben

Der Ausdruck stammt nicht von mir - die Amtsgerichte, mit denen ich zu tun habe, schreiben "in Form einer Klageschrift" wenn die Gegenseite dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widersprochen hat und deshalb eine Anspruchsbegründung angefordert wird. :lookaround:

Geschrieben

So,

habe wieder Nachricht vom Amtsgericht erhalten:

Der Mahnbescheid wurde am 06.09.2012 zugestellt.

Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids kann nun erst nach Ablauf der mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnenden zweiwöchigen Widerspruchsfrist gestellt werden, in meinem Fall ist der Vollstreckungsbescheid laut Gericht ab dem 21.09.2012 zulässig.

Und da hab ich auch gleich wieder zwei Fragen an die Experten:

1. Der 21.09 ist ein Freitag. Soll dann am Freitag der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid schon bei Gericht sein? Würde ihn dann am Donnerstag verschicken oder ist damit gemeint, dass der Antragsgegner diesen erst am Freitag bekommen darf? Dann könnte ich ihn ja schon früher verschicken.

2. Muss ich die Kosten des Mahnbescheids hier noch einmal extra aufführen? Kreuze ja an, dass er noch keine Zahlungen geleistet hat, aber dann sind da noch weitere Auslagen für dieses Verfahren (soweit bisher nicht angegeben). Verstehe dass so, dass ich hier z.B. noch die 1,45€ Portokosten für den Erlass eintrage. Die 23 € für den Mahnbescheid sind ja eigentlich schon angegeben.

Gruß

Heiko

Geschrieben

zu 1) den antrag auf erlass eines VB stellst du bei gericht. also kannst du den antrag am 21.09.2012 zum gericht schicken.

zu 2) auf dem antrag auf erlasss eines VB steht ja schon "ich beantrage, VB zu erlassen und in diesen die weiteren kosten des verfahrens aufzunehmen."

du trägst also die "1" bei "zahlungen des antragsgeners auf den mahnbescheid" ein (vorausgesetzt er hat nichts gezahlt)

ebenso die "1" zur zustellung und unter weitere kosten die kosten, die dir nachweislich zusätzlich seit dem antrag auf erlass eines MB entstanden sind, porto und telefon sind ja schon in dem antragsformular angegeben.

dann machst du noch noch dein "x" bei der verzinsung und dann unterschreiben und ab dafür.

dann bekommst du irgendwann den VB in dem als kosten die gerichtsgebühren und porto aufgeführt sind. ausserdem die hauptforderung und die zinsen.

mit dem VB kannst du dann die zwangsvollstreckung betreiben.

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