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ebay Kleinzeigen Betrug - brauche Hilfe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Warum nicht wegen Betrugsverdacht anzeigen?

Da zu befürchten ist, dass zivilrechtlich eher wenig zu holen sein wird, sollte das Verhalten zumindest strafrechtlich geahndet werden. Hat ja auch einen gewissen Präventivcharakter, sonst macht der Typ einfach so weiter, weil ihm "ja sowieso nichts passieren kann". Je nach persönlicher Vorgeschichte und wenn noch Bewährung offen ist, reicht so eine Nummer dann auch um einzufahren.

Geschrieben

Warum nicht wegen Betrugsverdacht anzeigen?

Da zu befürchten ist, dass zivilrechtlich eher wenig zu holen sein wird, ...

Wer sagt denn das? :wow:

Geschrieben

Das ist nur eine Vermutung meinerseits anhand der genannten Umstände (Deliktsart, Wohnumfeld...).

Sowas macht normalerweise keiner, der im Geld schwimmt, sondern eher das Peter Zwegat Klientel. Wäre natürlich schön, wenn der Topiceröffner sein Geld zurück bekäme.

Geschrieben (bearbeitet)

...also ich finde ja so ein verhalten nicht gut, und bin dafür das sowas bestraft wird...

Der Meinung bin ich auch. Aber auch zivilrechtliche Sachen können sehr schmerzhaft sein.

Allerdings müßte Topiceröffner einigermaßen finanzstark sein. Als Harz4-Empfänger oder

Aufstocker im Niedriglohnbereich - da könnte ihm finanziell die Puste ausgehen.

Das ist natrlich auch nicht Sinn der Sache...aber wenn etwas Geld übrig ist (ich lese hier

ja immer wieder, wofür die Leute ihr Geld rausschmeißen), würde ich investieren.

Bearbeitet von Don
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist nur eine Vermutung meinerseits anhand der genannten Umstände (Deliktsart, Wohnumfeld...).

Sowas macht normalerweise keiner, der im Geld schwimmt, sondern eher das Peter Zwegat Klientel. Wäre natürlich schön, wenn der Topiceröffner sein Geld zurück bekäme.

Klar, wäre schön! Aber wie auch anfangs erwähnt (hab ich doch gelesen!), lassen es die Polizisten in der Sache auch eher langsam angehen!

Die haben wenig Interesse, sich für so einen Privatkram einspannen zu lassen.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Es geht hier nicht um die Finanzstärke des Topiceröffners, sondern um einen mutmaßlichen Kleinkriminellen, der den Topiceröffner um Ware (so sie denn überhaupt existierte) bzw. Geld geprellt hat.

Und da in solchen Kreisen meist chronischer Geldmangel überhaupt erst Antrieb für derartige Geschäfte ist, würde es mich wundern, wenn der Topiceröffner sein Geld zeitnah auf zivilrechtlichem Wege zurück bekäme.

Geschrieben

Es geht hier nicht um die Finanzstärke des Topiceröffners, sondern um einen mutmaßlichen Kleinkriminellen, ...

Doch! Darum geht es! Privatrechtlich kann Topiceröffner ohne finanzielle Rücklagen nichts ausrichten.

Geschrieben (bearbeitet)

Doch! Darum geht es! Privatrechtlich kann Topiceröffner ohne finanzielle Rücklagen nichts ausrichten.

Sorry, das ist absoluter Unsinn. Zur Not -wovon ich hier nicht ausgehe- gibt es immer noch Prozesskostenhilfe.

Warum zeithah???

Hast du Bock, jemandem die nächsten 30 Jahre wegen ein paar Hundert Euro nachzulaufen?

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

Sorry, das ist absoluter Unsinn. Zur Not -wovon ich hier nicht ausgehe- gibt es immer noch Prozesskostenhilfe...

Doch wohl nicht für solche Sachen. :-D:-D:-D

Wie hoch war noch mal der streitwert?

Wenn hoch, gibt's eventuell noch dumme Fragen:

"Wo haben Sie denn das Geld für so einen Luxus her?" :-D

Bearbeitet von Don
Geschrieben (bearbeitet)

Hast du Bock, jemandem die nächsten 30 Jahre wegen ein paar Hundert Euro nachzulaufen?

Es soll Leute geben mit nachtragendem Charakter!:sneaky:

Bearbeitet von Don
Geschrieben

@ don:

prozesskostenhilfe (pkh) gibt es, wenn

1. die wirtschaftlichen und persönlichen verhältnisse des antragstellers eine eigenfinanzierte rechtsverfolgung nicht zulassen

UND

2. die angelegenheit aussicht auf erfolg hat

Geschrieben

So,

ich mal wieder.

Zuerst geht es mir nicht darum die Polizei vor den Karren zu spannen und die Kuh vom Eis holen zu lassen.

Mal dahin gestellt um welche Ware/Sache es sich denn auch handelt, ist es faktisch Betrug und somit strafrechtlich zu ahnden. Wenn ich hier was falsch sehe, dann bitte um Korrektur.

Ist mir auch klar, dass ich natürlich auch zivilrechtliche Ansprüche hier geltend machen MUSS. Die Strafanzeige erfolgt auch aus dem Grund, weil ich als Privatperson die korrekte Anschrift des Typen ja auch nicht so einfach bekommen kann. Da hat die Polizei über die Bankverbindung doch bessere Aussichten.

Prozesskostenhilfe werde ich nicht in Anspruch nehmen, nachtragend kann ich jedoch sein. Daher werde ich das Ding auch durchziehen.

Wie ich euch richtig verstanden habe, würde am Schluss alles auf den Verkäufer zurück fallen, wenn dieser den Rechtsstreit verliert. Vorausgesetzt bei ihm ist etwas zu holen.

Wie sieht es hier aus mit Leistungskürzungen?

Geschrieben (bearbeitet)
2. die angelegenheit aussicht auf erfolg hat

Hilf mir auf die Sprünge, es geht glaub ich um Prozessualen Erfolg, nicht um Vollstreckungserfolge, oder? Und, ja, ich wär da auch sehr nachtragend. Die Einladung zur Abgabe der Eidesstattlichen trag ich dann solange nach, bis Geld fließt. Diese Sich-Schämen-müssen-weil-man-sich-hat-bescheissen-lassen-Argumentation als Versuch, die Vorwerfbarkeit der Tat abzumildern hab ich noch nie verstanden. Wär mir aber auch egal, wenn plötzlich mal ganz stilvoll der Strafrichter zur zivilrechtlichen Wiedergutmachung verknackt. Dass die Polizei nicht mehr Bock auf Arbeit hat als andere, die Ihre Lebenskaufkraft vom ersten Arbeitstag an bis zum Tod vorausberechnen können, ist mir auch klar. Dass dann gelegentlich bei mangelndem Einfluss auf den Ertrag nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip die Leistung nach unten optimiert wird ist systemimmanent und die Möglichkeiten zur Motivationshilfe sind tatsächlich begrenzt, aber sie sind da. Und vieleicht triffst Du ja auch auf einen, der sich genau erinnert, wie das war, als er das letzte Mal vergeblich nach seinem Fahrad gesucht hat.

Aus meinem Kundenkontakt hab ich den Eindruck, dass es genau die Zwegat-Fraktion ist, die Harzt4 und pfändbares Vermögen hat. Die tatsächlich in den Hintern gekniffenen müssen oft noch überredet werden, sich endlich helfen zu lassen. Und genau die Wut auf diejenigen, die mit dem X5 beim Insolvenzverwalter/Treuhänder vorcruisen und dann noch kackendreist dessen mässig bezahlte Sekretärin beklauen ist es, die einem bei der Vollstreckung den längeren Atem verschafft.

Leistungskürzung ist nicht Dein Ziel, sondern Leistung auf Dein Konto. Aber es stimmt schon, Geduld wirst Du dafür tatsächlich brauchen.

Bearbeitet von Steuermann
  • Like 1
Geschrieben

Mein Eindruck war eigentlich immer, dass jemand, wenn eine Anzeige ins Haus flattert, alles dafür tut, dass die Dinge wieder in Ordnung kommen. Klar, für den Staatsanwalt/Richter ist es halt auch ein Riesen-Unterschied, ob ein Betrüger dem Betrogenen sein Geld wieder gibt, oder trotz Strafverfahren hartnäckig auf der ergaunerten Kohle sitzen bleibt. Von daher macht es IMMER Sinn, einen Betrüger anzuzeigen.

Sicher, es mag diese kopflosen Typen geben, die massenhaft Leute bescheißen und dabei kaum weiter denken, als bis zur nächsten Mahlzeit (eine Freundin von mir hat mal bei Ebay ne Konzertkarte gekauft, nix gekriegt, den Verkäufer angezeigt und bei der Polizei mitgeteilt bekommen, dass da rund 20 (!) Leute vor ihr einen Strafantrag gestellt haben), aber die sind doch eher die Ausnahme. Bei den meisten macht ne Anzeige mächtig Eindruck,

Geschrieben (bearbeitet)

So ein Hass treibt Dich jahrelang an....und irgendwann findest Du den Sack.. Emailaddi auch mal gegoogelt?

Unter www.dasoertliche.de sind 2 Teilnehmer für die Adresse Von-der-Gablentz-Str. 10, 13403 Berlin verzeichnet. Evtl kennen die Damen den Herrn L. ?

Ciao

Bearbeitet von Trethupe
Geschrieben

@Trethupe: Danke für die Ermittlungsarbeit :-)

Email-Adresse hab ich nicht, da alles über die eBay-Kleinzeigen-Adresse lief, und die ist ja immer verschlüsselt.

Werde ich dann gerne alles versuchen, momentan halt etwas schwierig das von Korsika aus so einfach zu managen. Werd ich aber machen!

@Kuchenfreund: bei dem Typen hilft das irgendwie wenig. Habe ihn per SMS (da er bei meiner Nummer nicht mehr ran geht) auf die weiteren Schritte ausführlich hingewiesen. Hab das Gefühl das juckt den wenig. Keinerlei Reaktion

Geschrieben

Genau. Spätestens wenn er "Alder, du weißt nicht mit wem du dich angelegt hast" 100 mal per SMS von 100 verschiedenen Nummern an einem Tag bekommt, sollte er wissen, dass da was im Argen ist.

Poste mal die Nummer.

:-D

Geschrieben

Hilf mir auf die Sprünge, es geht glaub ich um Prozessualen Erfolg, nicht um Vollstreckungserfolge, oder?

es geht ausschließlich um den prozessualen erfolg. oftmals wird die klage ja an die bedingung geknüpft, dass pkh gewährt wird. dann hat man eine vorprüfung des gerichts und kann je nach ausgang über die weiteren maßnahmen entscheiden.

über vollstreckungserfolge wird dir kein gericht auf der welt etwas mitteilen. zumal gerichte ja auch nicht für die vollstreckung zuständig sind. sie müssen lediglich einen vollstreckungsfähigen tenor ins urteil bringen.

Geschrieben

Sorry, war auch mehr so rhetorisch gemeint :satisfied:

Die günstige Meinungsäußerung des Gerichts ist dann auch m.E. der einzige Vorteil der PKH. PKH hin oder weg, bei dem Streitwert ists sowieso nicht leicht, nen Anwalt zu finden, der bereit ist draufzuzahlen. Für eine Tonerpatrone musste schon zwei sone Mandate bearbeiten. RVG ist schon cool. Als wär die Sache weniger ungerecht, weils um nich so viel Geld geht. Und die soziale Komponente geht auch schon gern mal zu Gunsten des Schädigers und zu Lasten des Anwalts, der ist ja schließlich auch Rechtspflegeorgan, gell?

Geschrieben

Eine Sauerei wäre es ja, wenn jemand seine Handynummer unsinn macht, wie z.B.

"Sexuelle Dienstleistungen für Lau"

"Iphone 4s für 200 Euro NOHTFAHKAUV".

"Tausche Mehrzehdes AMG SL Black Series gegen Golf 4"

Denke nicht, dass hier einige soooo hasserfüllt sein könnten... :satisfied:

Geschrieben (bearbeitet)

Da hier gerade Fachleute in diesem interessanten Topic anwesend sind, meine Frage:

Schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten wegen Nichtlieferung kann ja jeder selber machen. Fristsetzung

für die Erstattung des schon überwiesenen Geldes auch....ist doch soweit richtig - oder?

Das Mahnverfahren könnte man wohl auch in Eigenregie anleiern, aber ab welchem Zeitpunkt wird

es schwierig, sodaß unbedingt einen Anwalt hinzuzgezogen werden müßte?

Oder sollte unbedingt von Anfang an ein Anwalt mit dabei sein? ...damit die Sache auch Erfolg hat!

...ich meine jetzt nur mal wegen der Kosten. Welche Vorgehensweise wäre zu empfehlen?

So ein paar Tips in der Sache fände ich ganz gut - oder machen das Anwälte nicht so ohne weiteres?

...ich meine Tips geben so nebenbei. ;-)

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Danke an alle, die sich hier so konstruktiv einbringen.

Die Handynummer möchte ich hier nicht noch einmal posten, dürfte ja auch noch im ersten Beitrag drin sein.

Obwohl ich hier natürlich keinen anstiften möchte den Herren bei seinen weiteren Aktivitäten zu stören.

Kann man das auch grob einschätzen, welcher Betrag dann noch mit Mahnbescheid bis hin zum Gerichtsvollzieher auf einen zukommen kann?

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