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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe vor, an meine HP4 ein Paar Blinkerspiegel zu montieren und dachte mir ob ich da nicht ein netter Blickfang für die Rennleitung wäre? Ist das erlaubt wenn ich Blinkerspiegel mit Prüfzeichen an meine Stadtschlampe montiere? Hat vlt. jemand das schon gemacht und hat vlt. Bilder davon?

MFG

Geschrieben

Wenn ich was nicht weiß, dann benutz ich meistens einfach mal google. Ich finde das ziemlich abartig ehrlich gesagt. Tendenziell würde ich aber denken, man darf das. Aber warum, verdammte Axt?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich was nicht weiß, dann benutz ich meistens einfach mal google. Ich finde das ziemlich abartig ehrlich gesagt. Tendenziell würde ich aber denken, man darf das. Aber warum, verdammte Axt?

weil es eben mal was anderes ist und man nuss ja nicht immer so rumfahren wie alle andere. ob du es abartig findest ist mir sowas von......

was zur Hölle sind Blinkerspiegel ?

das sgat doch wohl schon das wort!!!!

Bearbeitet von weedmaster
Geschrieben

und was machst Du mit den originalen Blinkern??

Bei dem Gedanken an das Ergebnis läuft es mir schon kalt den Rücken runter.....

Geschrieben

und was machst Du mit den originalen Blinkern??

Bei dem Gedanken an das Ergebnis läuft es mir schon kalt den Rücken runter.....

die lasse ich natürlich dran und in funktion. wenn du blinkerspiegel ans auto machst, machst du ja die orginalblinker auch nicht raus :-)

gibts noch mehr überflüssige fragen?

Geschrieben (bearbeitet)

Ausser denen die du stellst eigentlich keine..

so blubber wie du gibst überall...... armes kind

----------------------------

Ey, bleib mal ruhig bitte :sneaky:, weedmaster, oder ist das Gras so schlecht? Aus den Forenregeln:

Bleibe bitte höflich

Bevor du einen Beitrag absendest lese ihn bitte sorgfältig durch. Oftmals liest sich ein Beitrag aus einer Reaktion heraus geschrieben negativer als er eigentlich gemeint ist. überlege dir auch, ob du so eine Antwort haben möchtest oder ob man den Text missverstehen könnte. Dies ist vor allem bei ironisch gemeinten Inhalten sehr leicht möglich. Vorsicht mit vermeintlichem Humor, Ironie und Sarkasmus. Lasse dich nie zu verbalen Ausbrüchen hinreissen.

Bearbeitet von thisnotes4u
Netiquette
Geschrieben

die lasse ich natürlich dran und in funktion. wenn du blinkerspiegel ans auto machst, machst du ja die orginalblinker auch nicht raus :-)

wenn man die auf seinen 3er golf gti schraubt ersetzten die aber auch die seitlichen blinker oder fügen sie hinzu, falls noch nicht vorhanden. ob man mit je zwei blinkern pro seite an einem ende am krad unterwegs sein darf kann ich mir aber nicht vorstellen. auch wenn ich hier nichts gegenteiliges finden konnte. bins aber auch nur überflogen. probleme sehe ich dann, ausser der optik, mit dem blinkrelais. frequenz und so bei geänderter last.

Geschrieben (bearbeitet)

probleme sehe ich dann, ..., mit dem blinkrelais. frequenz und so bei geänderter last.

Naja, wenn die Leuchtmittel kombiniert die gleiche Leistung haben geht das schon. Sonst halt lastunabhängig. Hab ich auch am Roller.

Bearbeitet von dare
Geschrieben (bearbeitet)

dann werf ich doch mal die ece r6 ein.

und die dinger heißen eher spiegelblinker als blinkerspiegel.

Bearbeitet von bcs
Geschrieben (bearbeitet)

dann werf ich doch mal die ece r6 ein.

und die dinger heißen eher spiegelblinker als blinkerspiegel.

bei der ece r6 handelt sich es um scheinwerfer und nicht um blinker !!!!!! man kann sie blinkerspiegel oder auch spiegelblinger nennen, das ist völlig egal.

Bearbeitet von weedmaster
Geschrieben

Bitte beim Thema bleiben und die Netiquette wenigstens einigermaßen wahren!

@dare: in Beitrag #9 hab ich das weedmaster schon nahegelegt. Bei der nächsten beleidigenden Äußerung kassiert er eine Sperre...

Geschrieben

Bitte beim Thema bleiben und die Netiquette wenigstens einigermaßen wahren!

@dare: in Beitrag #9 hab ich das weedmaster schon nahegelegt. Bei der nächsten beleidigenden Äußerung kassiert er eine Sperre...

das wird nicht wieder vorkommen..... zu viel wacken abbekommen :thumbsup:

  • Like 1
Geschrieben

Naja, wenn die Leuchtmittel kombiniert die gleiche Leistung haben geht das schon. Sonst halt lastunabhängig. Hab ich auch am Roller.

dann wiederrum müsste man die leistung der originalen blinker ändern. das ist dann sicher nicht zulässig. es ging ja darum die originalen in funktion zu belassen. wenn man diese allerdings stilllegt kann man auch mit lastwiderständen arbeiten. hat denn die hp4 ne batterie? lastunabhänige relais mit wechselspannung kenn ich jetzt nicht.

Geschrieben

ich dachte, die hp4 hat ne batterie an bord gehabt. hatte aber noch nie eine - kann also gut daneben liegen.

dito...

hab auch ein lastunabhäniges in meiner smallframe aber natürlich mit bat. ohne geht eben meines wissens nicht.

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    • Ok - das ist für die Abstimmung natürlich ganz hilfreich, wenn man das erstmal variieren kann. Ich hatte damals glaub ich 2...3 verschiedene Schalter getestet gehabt, bis der "richtige" gefunden war. Danach würde ich aber auf einen einfachen (automotive, zb. BEHR) Thermoschaler im Zylinderkopf gehen. Die sind nahezu fail-safe und im Notfall kann man beide Kontakte direkt am Schalter kurzschließen... Wäre mir sicherer, als so ein Conrad-Teil - aber natürlich sieht schaltkästchen mit Anzeige hier besser aus   Gruß, Al.  
    • … hat einen langen dicken Schlauch. 
    • Ok nichts für mich    brauch eher Gewicht vorne 
    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
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