Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

GSF wa.... Auffahrunfall, versicherung zickt rum


zimbo

Empfohlene Beiträge

..und warum lässt Du dann den von den Gegnern ungehindert ran und willst erst im Gerichtsverfahren einen vom Richter bestimmen lassen??? Sicher, dass der Anwalt Dir das so geraten hat? Wie auch immer, is ja nich mein Fall und manchmal hat man ja auch Glück oder trotz seines Anwalts Erfolg..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Zimbo

Anscheinend versucht die gegnerische Versicherung deiner Freundin einer Mitschuld unter zujubeln. Sie schickt einen SV (der anscheinend der Vers. nahe steht), der stellt durch irgendeinen Vorwand eine evtl. Mitschuld im Gutrachten fest -> Peng hat deine Freundin einen geringen Anspruch auf Schadensersatz bzw. darf einen nicht verursachten Schaden mitbezahlen.

Mein Tipp:

Such dir einen guten Verkehrsanwalt (wenn du im ADAC bist, frag doch einfach da mal nach einem guten Verkehrsanwalt ;-) ) und übergebt die ganze Sache. Sagt den heutigen SV Termin ab und verschiebt ihn um eine Woche. In dieser Zeit hat sich euer Anwalt in die Materie eingelesen und sich der Vers. als rechtlicher Beistand eurerseits vorstellen und ihr braucht euch keinen grossen Kopf wegen evtl. Antworten/Aktionen zu machen. Sollte deine Freundin auch noch eine Rechtschutz haben -> Stante Pede! zum Advokaten

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja...wie gesagt, das gutachten, was der herr gleich machen möchte, hat keinerlei aussagekraft. es dient alleine der gegnerischen versicherung sich ein bild über den schaden zu machen. akzeptieren muss und werde ich es natürlich nicht....ausser es kommt zu dem ergebnis, das meine freundin schon gestanden ist ohne aufgefahren zu sein. es geht ja hier auch nicht um eine wertschätzung des schadens, sondern nur ob das schadensbild zu dem erzählten hergang dazu passt. mehr nicht...

mein anwalt hat dem nicht widersprochen, das begutachten zu lassen....geklagt kann immer noch, wenn das ergebnis nicht passt.

sicherlich im eigenen interesse umsatz zu machen, aber dafür sind ja anwälte da, oder :sly:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal OT und nicht auf den Topiceröffner und Wurstmacher bezogen, der wird es nach der kompetenten Beratung hier schon richten:

ich verstehe es nicht, was an einer so simplen Sache wie einem Auffahrbums so komplex sein soll. Mehrfach konnte ich beobachten, wie einige meiner Bekannten in einer solchen Situation eine akute totale Kopflosigkeit an den Tag legten,

dass keinerlei nachvollziehbare Reaktionen mehr auftraten. Eine war sogar nach einem recht geringen Blechschaden kurz weggetreten, so dass ein Sanka anrücken musste. Klar, wenn es den Kreislauf, die Birne oder das Lustzentrum getroffen hat,

ist der Organismus erst mal mit anderen Dingen beschäftigt. Bezieht sich am Ort des Geschehens das ganze Gejammer allerdings nur auf den mehr oder weniger noch fahrbaren Untersatz, so hab ich weniger Verständnis.

In der Steinzeit kam man nur mit einer gewissen Kaltblütigkeit gesund über das 20. Lebensjahr hinaus, sonst hätten einen die Bären oder der fette Nachbar-Neandertaler schon gefressen.

Kommt es im Nachgang bei einer Schadensregulierung dann zu den Auswüchsen, die auch hier im GSF schon zigfach in den immer gleichartigen Topics so wie diesem durchgekaut wurden, dann wird`s für mich noch schlimmer.

Mein Fahrlehrer, der ein sehr gewissenhafter war, brachte dem Kurs in der Theorie das Verhalten am Unfallort bei, mit allen notwendigen Facetten.

Meinetwegen sollte man das ganze auch mal in der Schule lehren. Da es im Schulbereich allerdings noch viele weitere Versäumnisse nachzuholen gilt, sind 12 Schuljahre eine ganz schön kurze Zeit.

So, reicht für heute mit den Belehrungen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich möchte die situation nicht als komplex darstellen, eher was ganz simples...versicherungen wollen natürlich immer günstig wegkommen...zahlen an mich muss sie sowieso...zumindest meinen heckschaden. ebenso, falls geklagt, das schmerzensgeld für meine frau.

viele leute vergessen immer für was sie versichert sind....genau---um solche sachen abzudecken, wenn man mist gebaut hat. nicht mehr, nicht weniger. scheiss auf den schadensrabatt, in dem fall von mir, falls es doch anders ausgeht. dafür bin ICH ja versichert.

ich werde berichten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Schmerzensgeld muss man nicht klagen, da hat man als Geschädigter Anspruch drauf.

Diesen Anspruch geltend zu machen ist Sache deines Fachanwalts, den du mittlerweile hoffentlich mit dem Fall betraut hast. Bisher klang das irgendwie nach Rechtsberatung durch einen Anwalt, dem die Sache aber nicht übergeben wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sicherlich im eigenen interesse umsatz zu machen, aber dafür sind ja anwälte da,
Ja, genau, Du meinst bestimmt, die Terminsgebühr über in Deinem Fall circa 78,- Euro, die der Anwalt schon mal für seine nächste Yacht verplant hat, gell? Da macht der ein Fass auf, das glaub mir mal... Übrigens: Taxifahrer, Friseure, Lehrer, Politiker, auch alles Schweine, ausnahmslos.. Hab ich jemand vergessen?

Dass es nem Richter furzegal ist, was Du so akzeptierst und was nicht, nur mal am Rande erwähnt. Ist das Gutachten erst mal da, hat der Gegner nen recht brauchbaren Beweis in der Hand. Und dass Du im Gerichtsverfahren den Zweitgutachter erst mal selbst bezahlst, wenn den Richter Dein Beweisantrag überhaupt interessiert.. Oder dass Deine eigene Haftpflicht wohl kaum für den Schaden an Deinem Auto aufkommen möchte...

Aber sorry, das klingt mir zu sehr nach: "Kann ich alles selber viel besser..."

zahlen an mich muss sie sowieso...zumindest meinen heckschaden

Hier lauert Überraschungseffekt. Das Thema Haftungsquote würd ich da aber nochmal nacharbeiten.

Für Schmerzensgeld muss man nicht klagen
Bei HWS? Wollen wir wetten? Bearbeitet von Steuermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HWS (also eine Halswirbelsäule) haben wir alle, die müssen wir nicht einklagen, die bekommen wir von unserer Mama geschenkt.

Wovon ihr redet, ist ein HWS-Trauma. ;-)

[Klugscheiß-Modus off]

Ich hatte auch schon ein HWS-Trauma, da war nix mit klagen müssen oder so. Anspruch wurde über den Anwalt geltend gemacht und von der gegnerischen Versicherung beglichen. Gerichte werden erst dann nötig, wenn einer sich weigert, zu zahlen. Also nicht gleich auf "Richter" schreien, sondern mal gucken, was die anderen sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jetzt mal runterkommen....in meinen augen ist der fall lapidar...nur die versicherung zickt rum, nicht mehr nicht weniger. gutachter war jetzt bei mir und hat mir "recht" gegeben bzw widerlegt die aussage der versicherungsnehmerin, sie habe erst mein auto geschoben, als es schon auffuhr. also wurde meine freundin auf das vordere auto aufgeschoben und der schaden wurde dementsprechend von dem letzten in der reihe verursacht.

thema durch....zumindest bis ich es schriftlich habe :sneaky:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die zielführende Belehrung in Sachen Anatomie

Anspruch wurde über den Anwalt geltend gemacht und von der gegnerischen Versicherung beglichen.
Dann sieh mal bitte auf der Anwaltsrechnung nach, ob da eine Geschäftsgebühr von mehr als 1,2 steht.. (so 1,5 oder gar 1,8 vieleicht). In dem Fall würd ich mich nicht zu sehr freuen..

In mindestens jeder zweiten Akte hier lauert ein HWS-(entschuldige:) TRAUMA verbunden mit der Hoffnung auf paradiesischen Geldsegen wegen entgangener Ehefreuden, Haushaltsführungsschaden usw. Aber bitte, Ihr macht das schon..Kann man sich ja auch einfach ein Urteil runterladen und als Entscheidungsvorschlag beim Gericht einreichen.

Nur als Tip: Wenn die Versicherung ganz ganz schnell zahlt, muss das nicht heißen, dass Du die Schadensabrechnung so toll gemacht hast..

Bearbeitet von Steuermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jetzt mal runterkommen....in meinen augen ist der fall lapidar...nur die versicherung zickt rum, nicht mehr nicht weniger. gutachter war jetzt bei mir und hat mir "recht" gegeben bzw widerlegt die aussage der versicherungsnehmerin, sie habe erst mein auto geschoben, als es schon auffuhr. also wurde meine freundin auf das vordere auto aufgeschoben und der schaden wurde dementsprechend von dem letzten in der reihe verursacht.

thema durch....zumindest bis ich es schriftlich habe :sneaky:

Wenn der SV genau dies im Gutachten von sich gibt, ist die Sache soweit für euch (positiv) gelaufen, außer die Vers. fängt an aus Kostenersparnis dir eine Werkstatt "vorzuschreiben".

Ist das HWS-Trauma von einem Arzt zeitnah (im günstigsten Fall direkt nach dem Unfall) aufgenommen worden?

Wenn der zu erwartende Schaden (damals waren es 1.000,- DM) einen Wert überschreitet, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet den eigenen Anwalt zu bezahlen. Ich möchte nicht schwarz malen, aber ich hätte mich beinahe um "Kopf & Kragen" geredet bevor ich einen Anwalt einschalten musste, da die gegnerische Vers. sich aus der 100% Verantwortung raus winden wollte. Mittlerweile ist bei einem nicht verschuldeten Unfall (wenn die Schadenssumme den min. Betrag überschreitet) bei mir der erste Weg zum Verkehrsanwalt. Mir ist die zu aufwendende Zeit/Aufwand zu kostbar und die "Hinhalte-Taktik" zu wider (eine RSV ist für mich obligatorisch).

Komischerweise reagieren die meisten Vers. schneller, wenn sich ein Advokat der Sache annimmt (vor allem wenn eine Frist zur Klageerhebung mitgeschickt wird :-D ). Ich bin auf mein Fz. angewiesen und kann nicht 2-3 Wochen zu Fuß/Bus&Bahn durch die Gegend gondeln...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja...wenn der gutachter sagt, das der schadenhergang so passiert ist, dann ist es logisch, das der schaden von mir und dem fzg davor übernommen wird. die alte ist ja definitiv hinten drauf gerauscht.

thema war ja wer wem wann drauf ist. der gutachter hat, passend zum schadensbild so bestätigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann sein, dass es funktioniert, in Fukushima Kühlwasser durch Gartenschläuche zu leiten, muss aber keine gute Idee sein..

Googel doch einfach mal so Begriffe wie Kettenunfall, Solidarquote, gestörte Gesamtschuld usw.. Deine Chancen stehen immer noch gut, auf Deinem Frontschaden sitzen zu bleiben. Ich persönlich würd mich da auch nicht selbst vertreten und nen Kollegen fragen, der den ganzen Tag nix anderes macht. Trotzdem viel Glück..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also zimbo, du unterliegst da einem wahnsinnigen irrglauben. ob der nun aus den auskünften (d)eines rechtsanwaltes oder aus deiner vorstellung über unser rechtssystem im speziellen oder allgemeinen resultiert vermag ich nicht beurteilen.

ich stell hier auch keine fragen mehr. ich formuliere nur noch eine bitte: lass dich von einem FACHanwalt für VERKEHRSrecht beraten und am besten vertreten.

dennoch drücke ich dir ganz fest die daumen, dass du mit deiner "taktik" den nötigen erfolg haben wirst. eine wahrscheinlichkeit hierfür zu benennen ist mir aber nicht möglich.....judex non calculat!

:cheers:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so kleiner zwischenbericht:

wirtschaftlicher totalschaden! allerdings lohnt sich die reparatur für mich.

gegnerische versicherung übernimmt die kosten und somit den schaden!

wenn geld überwiesen, kommt noch mal ein bericht.

:-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gestern Bericht in Plusminus gesehen?

http://www.daserste....ij5r5csw~cm.asp

Zum Glück erfährt man niemals, welche Schadenspositionen man vergessen hat..

wirtschaftlicher totalschaden! allerdings lohnt sich die reparatur für mich.

gegnerische versicherung übernimmt die kosten und somit den schaden!

Da kann man jetzt einfach nix mehr dazu sagen..... Will aber niemand was schlechtes wünschen. Hauptsache ist doch, dass Du nachher (mit Dir) zufrieden bist, die Versicherung ist es ganz sicher!

Soll ich Dir das Auto reparieren? Ich hab schon mal an meinem VW-Bus das Blinkerrelais gewechselt... Ich krieg das schon hin und diese Fachwerkstätten sind ja eh alles nur voll die Abzockerschweine..

Aber nich nachher selbst beim Landgericht klagen wollen, gell? Frag mich halt nur, ob Du hier überhaupt an den tausend Tipps der Forenmitglieder interessiert warst oder doch lieber nur erzählen wolltest, wie gut Du das selber kannst?

Bearbeitet von Steuermann
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das ist ein knapp 14 jahre alter smart mit rel. wenig km drauf, der einen 30tsd km alten motor drin hat! teile hab ich günstig gebraucht gekauft und zerlegt hab ich dieses auto auch schon ein paar mal! deshalb lohnt sich die reparatur für mich, nicht mehr und nicht weniger. ich häng halt ein wenig an der kugel. ich hab mir alle tipps zu herzen genommen und danke dafür ALLEN!

ich bin nicht der typ der mit anwalt und co aggro wird. weg des geringsten widerstandes war mein ziel, das ist es letztendlich auch geworden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information