Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

DL 200 / Baujahr / TÜV etc.


Empfohlene Beiträge

Ich war gestern mit meiner DL 200 beim TÜV. Fand der Blaukittel alles super. Dann gings ums Baujahr. Hatte die Kopie eines 21er Gutachtens einer DL 200 dabei. Dort war Baujahr 1960 eingetragen. Dann kam er plötzlich mit einem Gutachten einer SX 200, die Baujahr 66 war. Dann ist er auf die LCD Seite und dann wars vorbei mit Baujahr 1960 eintragen. Nun verlangt er Blinker bzw. irgendein Dokument was ihm beweist, dass die Karre vor 1962 gebaut wurde. Hat jemand ne Idee/Tipp für mich?

Bearbeitet von Stefan_73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh ja, das wäre ne gute Idee gewesen, aber ich denke, dass ich ihm das jetzt nicht mehr unterjubeln kann...

Deswegen sollst Du ja auch zu nem anderen TÜV fahren........MAyen, Neuwied, was weiß ich........

Bearbeitet von 1976sky
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbst bei einer anderen TÜV Stelle dürfte das schwer werden, mittlerweile wissen die Graukittel halt auch wie Internet geht.

Da gestalten sich selbst harmloseste HUs schon mal sehr nervenaufreibend. :thumbsdown:

Das Argument, der Zeitwert würde beim Nachrüsten von Fahrtrichtungsanzeigern überschritten zieht ja auch irgendwie nicht mehr. Mal abgesehen von einem an den Lenkkopf passenden Schalter, kosten die benötigten Bauteile vielleicht 100 Euro. Mit O Lack und der Abneigung den durch Bohrlöcher zu verschandeln brauch man den Kollegen nicht mehr kommen.

Ich drück dir die Daumen dass das noch hinhaut.

-

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir wurden die Blinker an der LIS ausgetragen, das war kein Stress, der hat dann erst bei der Zulassungsstelle angefangen. Aber nach stundenlangem Nerven bei der Chefin und einen Obolus von 50 Euro in die Stadtkasse hab ichs dann durch gekriegt. Ich wünsch dir viel Glück

Bearbeitet von rocksteady72
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Äh, steht da oben irgendetwas von Bestechung?

Mir tränt grad das Auge. Vor Schreck. Bin so sensibel was das kundtun von Krimis im öffentlichen Raum anbelangt.

Außerdem geht es doch hier in erster Linie um ähnlich geartete Dinge wie Urkundenfälschung oder Manipulation von

Kunstgaygaynständen oder so. Wie alt wart ihr ist die Karre nochmal?

Edit wirft nach, dass wenigstens der Vor - und Nachname von betreffenden Leuten, die einem in welcher Form auch immer geholfen haben,

in voller Gänze mitgeteilt werden sollten. Grundsätzlich. Allein aus Respekt den Betreffenden gegenüber.

Bearbeitet von Lambrookee
  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Äh, steht da oben irgendetwas von Bestechung?

Mir tränt grad das Auge. Vor Schreck. Bin so sensibel was das kundtun von Krimis im öffentlichen Raum anbelangt.

Außerdem geht es doch hier in erster Linie um ähnlich geartete Dinge wie Urkundenfälschung oder Manipulation von

Kunstgaygaynständen oder so. Wie alt wart ihr ist die Karre nochmal?

Edit wirft nach, dass wenigstens der Vor - und Nachname von betreffenden Leuten, die einem in welcher Form auch immer geholfen haben,

in voller Gänze mitgeteilt werden sollten. Grundsätzlich. Allein aus Respekt den Betreffenden gegenüber..

Besser?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sck bietet doch diese kleinen blinker mit prüfzeichen (auch zum aufkleben) an werde diese mal testen. die bestimmungen sind einfach strenger geworden. bei meinem tüv müssen fotos bei einer vollabnahme gemacht werden. damit kann auch ein wohlgesonnener prüfer nicht mehr so wie er will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn nicht hier, wo sonst?

Facebook wäre natürlich noch ne Option, dann kann man das teilen.

Und mit etwas Glück findet man sogar den betreffenden Sachbearbeiter, Inschenør, Oberamtsrat und kann den äddn.

So als verbindliches Zeichen der tiefergelegten Liebe.

Und die Behördenseite liken.

Ich denke, auf Ace the Facebook nen link hierher muss aber erstmal reichen.

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kannst es mal probieren bei der Zulassungsstelle um eine Ausnahmegenehmigung zu bitten,

ich hab es letztes Jahr bei uns so gemacht, erst haben sie sich etwas Quer gestellt aber dann ging es,

die haben beim Regierungspräsidium angerufen und um eine Ausnahmegenehmigung für mich gebeten,

Grundvorraussetzung war, das es Privat genutzt wird und kein Gewerbe.

War bei mir zwar eine Vespa Bj 63, aber das sollte egal sein.

Ein versuch wäre es wert.

Gruß

Joe!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Äh, steht da oben irgendetwas von Bestechung?

Mir tränt grad das Auge. Vor Schreck. Bin so sensibel was das kundtun von Krimis im öffentlichen Raum anbelangt.

Außerdem geht es doch hier in erster Linie um ähnlich geartete Dinge wie Urkundenfälschung oder Manipulation von

Kunstgaygaynständen oder so. Wie alt wart ihr ist die Karre nochmal?

Edit wirft nach, dass wenigstens der Vor - und Nachname von betreffenden Leuten, die einem in welcher Form auch immer geholfen haben,

in voller Gänze mitgeteilt werden sollten. Grundsätzlich. Allein aus Respekt den Betreffenden gegenüber.

VonBestechung war nie die Rede, deshalb schrieb ich ja "Obulus in die Stadtkasse"

Bearbeitet von rocksteady72
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

alles, aber auch alles, was die stadt nürnberg macht ist mehr als compliance kompatibel! da gab es mit sicherheit eine quittung. die einzahlung erfolgt über einen automaten mit zahlkarte. alles andere ist dummfug! und kein weiteres wort mehr wert. einen verschreiber hier so zu diskutieren ist nicht zielführend. wenn die zulassungsstelle einene §70 befürwortet, so ist dies mit einer gebühr verbunden. für einen schwerlasttransport gerne mal mehrere 100 steine. der "kleine" 70ger beim rocksteady liegt wohl eher an sprachlicher kompetenz seiner als an der lieblichkeit der bearbeiterin.

in liebe.

(und bitte einfach mal ball flach halten(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@zochen: DANKE! Das war doch mal erfrischend.. Um mich vor der Arbeit zu drücken hab ich mich durch all die EWG-Richtlinien zum Thema FRAZ gequält und war zu blöd, § 70 zu finden... Wer lesen kann.. Obwohl mir § 72 dazu noch viel besser gefällt.. Möcht fast meinen, so ne DL war schon vor 1986 mal zum Verkehr zugelassen, wenn auch im damals noch ausländischen Italien. Und damals galt diese rückwirkende FRAZ-Pflicht noch nicht. Bitte um Belehrung, wenn ich da was missverstanden hab. Hat nicht jemand ne streitlustige Rechtsschutzversicherung? Bis das beim EUGH landet, ist da wieder ein Italiener Präsident..

Bearbeitet von Steuermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schuldigung, der 70 beschreibt nur die ausnahme eines anderen § in der stvzo. der blinker ist ab 1.1.62 in dland gefordert. ob das in italien nicht so war ist mehr als egal. frag die merkel.

(andere süffisante beiklänge deiner schreiberei bemerke ich mal nicht)

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da sollte nix süffisant dran sein. War zumindest nich so gemeint. Wär nur froh, wenn die Diskussion mal wieder wegkommt von irgendwelchen Obuli, Obulussen und so Sachen zurück zu dem rechtlichen Rahmen in dem wir uns da bewegen. Deswegen der Dank für Deine Basta-Rede.

ob das in italien nicht so war ist mehr als egal
Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Schließlich ist die Blinkerpflicht erst 1986 in die StVZO gekommen. Ob das jetzt eine "echte Rückwirkung" oder nur tatbestandliche Rückanknüpfung ist, weiß ich auch nicht so genau, kann das nicht so gut auseinanderhalten. Und ob das nach Abschluss des EGV noch so geht, kann ich auch nicht so genau sagen. Im Europarecht war ich grade Kreide holen, oder so.. In den einschlägigen Urteilsdatenbanken findste jedenfalls nicht mal ansatzweise was. Kann doch nich sein, das das bis jetzt noch kein einziger mal durch die Instanzen gescheucht hat.

Mag zwar sein, dass die Merkel von irgendwem der obere Boss ist, so Verwaltung oder so. Aber Ihr deswegen Rechtskenntnisse zuzusprechen halt ich für völlig abwegig.

.

Aber wär doch schön, wenn wir das Thema mal mit erkenntnismäßigem Niveau oberhalb von Stammtisch-Jura klären könnten. Ganz ohne gegoogelte Fußnoten bin ich daran "vorläufig gescheitert". Für die Frühstückspause ist das Thema wohl auch zu anspruchsvoll.

(Dieser Beitrag wurde ohne Süffisanz, Ironie oder andere verborgene Stilmittel erstellt. Zwischen die Zeilen gelesene Botschaften sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Die Namen wurden geändert, um die Schuldigen zu belästigen).

Bearbeitet von Steuermann
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welche Instanz wollte man den Anrufen um in dieser Frage zu urteilen?

Wer ist da zuständig?

Würde ein Verfahren, zur Feststellung der Rechtmässigkeit der 1982 beschlossenen rückwirkenden Verordnung zum Vorhanden sein von FRAZ an KFZ nach der EZ 1.1.1962, nicht wegen Belanglosigkeit erst gar nicht zugelassen?

Das ist immerhin seit Jahren geltendes Recht.

Denn mal ehrlich, wen betrifft das schon?

Ich stelle mir das witzig vor, man erscheint mit einem den jetzigen Bestimmungen nach nicht verkehrsgerechten KFZ, erbittet eine Ausnahmegenehmigung, diese wird nicht gewährt und schwupps knallt der Anwalt der die ganze Zeit mit den Füssen scharrend an der Kette lag eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch des Hauses und droht mit dem Gang durch alle Instanzen.

Wen da vor Ort juckt das?

Gegen wen oder was wollte man klagen und aus welchem Grund?

-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.



×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information