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DL 200 / Baujahr / TÜV etc.


Empfohlene Beiträge

Von mir aus könnt ihr das witzig finden oder auch so Servetta-Blinker an die Seiten kleben, wenn ihr das schön findet. Denjenigen, der das anders sieht, ich tippe da z.B. auf den Topic-Eröffner, hilft euer Beitrag mal so ganz und gar nicht weiter..

Welche Instanz wollte man den Anrufen um in dieser Frage zu urteilen?

Geht los mit § 40 VwGO: Verwaltungsrechtsweg

Belanglosigkeit

Dass Behörden Rechte der Bürger belanglos finden, ist schon klar, aber auch geregelt, siehe Art. 20 Abs. 3 GG

einstweilige Verfügung

Sowas heißt im Verwaltungsrecht § 123 VwGO: einstweilige Anordnung. Die Versagung der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 1 StVZO ist ein Verwaltungsakt, § 35 VwVfG mit gebundener Entscheidung, d.h. ohne Ermessen der Verwaltung. Gegen diese ist der Widerspruch nach § 79 VwVfG gegeben, welcher nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat. Wer will, kann sich jetzt die einstweilige Anordnung ablehnen lassen, oder lieber gegen den VA in Fassung des Widerspruchsbescheids Klage erheben.

den jetzigen Bestimmungen nach nicht verkehrsgerechten KFZ

Stimmt, aber das war es zumindest im Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme und dann gibt's da noch so Grundrechte halt, so Art. 14, Art. 2 GG und so EG-Grundfreiheiten..

P.S.: Suche Referendar für Recherchen und Gutachten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Muss jetzt weiterarbeiten, ist ja auch nicht mein Problem.

Aber dieses: Das ham wir doch schon immer so gemacht, da kann ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin, spricht für sehr hörige Bürger. Als typisches Kennzeichen der Rollerszene hab ich das so nicht gekannt...... Maus. Das war Süffisantisch.

Bearbeitet von Steuermann
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Aber dieses: Das ham wir doch schon immer so gemacht, da kann ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin, spricht für sehr hörige Bürger. Als typisches Kennzeichen der Rollerszene hab ich das so nicht gekannt...... Maus. Das war Süffisantisch.

Bisher war dieses "das ham wir schon immer so gemacht" ja kein Problem, eine Entscheidung zu Gunsten des in Anbetracht der bevorstehenden Gräueltaten in Tränen aufgelösten Rollerfahrers war ja möglich.

Diese Ausnahmegenehmigungen scheinen nun aber im Zuge des gesamteuropäischen Wahnsinns nicht mehr möglich.

In der (noch) aktuellen Scootering berichtet der Herr Editor über eben dieses für den britischen Rollerfahrer bevorstehende Horrorszenario, es gibt da wohl Bemühungen der jetzigen Regierung die Landesgesetze an die Europäischen anzugleichen.

Hiesse für den Inselbewohner das erst mal neuere 2-Rad Produkte (sprich GTS und Konsorten) an Fahrwerk, Beleuchtung und Motor nicht mehr vom Auslieferungszustand abweichen dürfen. Wie gesagt, zu Anfang, so was ist siehe D ja ausbaufähig.

Dort formiert sich dagegen Widerstand, allerdings vor einem eventuellen Inkrafttreten solcherlei Verordnungen.

Um im Nachhinein solche Verordnungen in D zu kippen, gibt es zum einen zu wenige Betroffene und zum anderen sind sie nicht organisiert.

Das hat mit der . . . Maus nicht viel zu tun.

Mir wäre es auch lieber man könnte sich das Anbringen von FARZ an dem von uns geschätzten historischem Kulturgut sparen, in D sehe ich aber nur den Weg die eigentlich seit Jahren nötigen Umbauten möglichst "geschmackvoll" bzw. unauffällig an das Fahrzeug zu bringen.

Diese Leuchtstreifen die das Center da in die Beinschildgummis eingesetzt hat wären z.B. ein Weg den ich bei Bedarf einschlagen würde, so sie denn von Behördenseite akzeptiert würden.

Ich gebe aber zu dass das den Topiceröffner nicht viel weiter bringt.

Ich drücke ihm weiterhin die Daumen das es noch mal "wie früher" gelingt.

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lieber steuermann.

wenn du uns von den fraz befreien kannst, so bin ich der erste der dir nen kuchen backt und auf dem gäbelchen zum mund führt.

aber solange der tüvmann an der front die anweisung hat blinker zu fordern, bleibt wohl nur der weg über die verwaltungsbehörde um eine ausnahme zu erwirken.

leider zieht bei denen der "gefällt mir nicht, will ich nicht" nicht wirklich. aber wer so streitbar ins gefecht zieht wie du, wird das schon meistern.

erschwerend kommt hinzu, daß heutige §21 abnahmen eine tiefere dokumentation haben (bilder, qualitätsgesicherte angaben zu leistung, geräusch etc.) das macht es für den

tüver nicht leichter galant mit dem problem um zu gehen.

kurzum: zum jetzigen heutigen zeitpunkt braucht man die blinkis an der kiste. eine nachrüstung ist problemlos möglich und über geschmack lässt sich streiten.

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Ja Herrschaftszeitn mitanand, bin ich denn der Einzige, dem es spanisch vorkommt, dass die Berlusconis uns blinkerlos lachend zuwinken, während wir nur ein merkelich blödes Gesicht machen und vor Kittelträgern deutschtümelig in die Knie gehen? Solang da kein Rotkuttenträger sein Käppi für aufgesetzt hat, nehm ich doch nich einfach hin, dass ich mein Eigentum wegen ner Stichtagsregelung nicht nutzen darf, während das mit der öffenlichen Sicherheit in Italien anscheinend problemlos konform geht.

Ich lass mich ja juristisch sauber recherchiert gern davon überzeugen, dass ich mich mit meiner Aufmüpfigkeit voll krass lächerlich mache, aber, Herr "Gefährliches-Internet-Halbwissen-Signatur": Ein "Kurzum, is halt so, weil ich hab ja recht" geht einfach nicht über dumpfes Gossengejohle hinaus. tschuldigung: hat mir nicht genug Substanz.

Hab gedacht, da hätt sich schon mal was EU-Recht betrifft einer mit beschäftigt und man bräucht das Rad nicht neu zu erfinden. Herrje, alles muss man selber machen.

Bearbeitet von Steuermann
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du, zeig mir den weg wie man um die dinger rumkommt und ich gehe ihn. es ist und bleibt einmal so, daß der deutsche amtschimmel ab dem 1.1.62 den blinker gefordert hat. der italiener sah das nicht so und hat das eben später eingeführt. nur sind wir nicht in italien oder kongo, wo das egal ist. wer ein fz in d betreiben will, braucht eine betriebserlaubnis. und diese wird über den §21 stvzo erstellt. dieser wiederrum handelt alle bauvortschriften ab, irgendwas mit §§30StVZO. und da kommt dann leider auch der blinker. und der muß dann eben montiert sein. das ist nationales recht, da ja auch das fz nach altem nationalem recht und nicht nach eg zugelassen wird. (es handelt sich nicht um ein eg typisiertes fz, sondern um eine alte kiste für die nationales recht anzuwenden ist).

der kerl der seine harley aus usa rüberschippern läßt muss seine "passing lights" (oder wie die auch heißen) demontieren genauso wie seinen adlerkopf mit rot leiuchtenden augen oder einen schalldämpfer der zu laut ist.

mir gefällt ne lambretta auch ohne blinker besser, aber du wirst die blinker nicht weg diskutiert bekommen.

aber wie bereits gesagt:

mach deinem nickname alle ehre und führe uns zitternde duckbürger ins licht.

(was ich hier erzähle ist eher wissen aus erster hand, als stammtischgejaule)

grüße :cheers:

Bearbeitet von zochen
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Sind die USA jetzt doch der EU beigetreten? Stimmt, jetzt hast Du mich überzeugt. (Ironie wieder aus). Dass nach nationalem Recht nix zu holen ist, ist mir auch klar, (vgl. BGH III ZR 83/65 U. v. 07.12.1967). Für ne Gesetzes-Verfassungsbeschwerde ist die StVZO zu alt. Aber wenn sich die Italos nicht an R 93/92 EWG halten, wir aber schon, dann fühl ich mich nicht in Art. 14 sondern in Art. 3 GG bzw. irgend so einer ähnlichen EGV-Grundfreiheit verletzt. Und falls ich damit recht habe - wie gesagt, ohne gründliche Recherche weiß ich es nicht, hab bisher aber auch keinerlei Hinweis gelesen, dass Du es weißt, sondern nur, dass Du meinst, das Ergebnis schon vor der Lösung der Aufgabe zu kennen - Falls ich damit recht habe, gibts auch den Rechtsschutz. Bräuchte jetzt nur noch nen Rahmen mit Baujahr nach 1.1.1962, meiner hat Baujahr 1960 - damit fehlt mir die rechtliche Beschwer.

Tschuldigung, war jetzt auch kein Second-Hand-Wissen oder so, aber schlaukoten bringt der Lösung nich näher. Dass ich mich in Bezug auf § 72 StVZO geirrt habe und der auch nicht weiterhilft, muss ich hier schon zugeben..

Vieleicht hast Du ja auch recht und es läuft wie bei den Alterseinkünften. Du wolltest, dass Du keine Blinker brauchst, bekommst recht und die Italiener müssen auch nachrüsten..

Bearbeitet von Steuermann
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Du bist mir zu arg.

Aber es geht doch um nationales recht. Den 21

Ger. Dadurch läuft das alles über altes recht. Wenn du eine eG typgenehmigte lami bj 1962 findest, hast du recht.

Aber box das mal durch die Gerichte . Wenns klappt bekommst du deinen Kuchen . Versprochen!

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@Steuermann

Ganz ehrlich, Du könntest mit einer Klage tatsächlich Erfolg haben. Ähliches hat schon funktioniert, Motto das ist in GB erlaubt warum hier nicht. Aber glaub mir, da kommen gruselige Sachen bei raus. Problem ist nur, da kann weder der Blaukittel noch der Zulassungsstellenbeamte was für sondern nur die von dir (oder auch nicht) gewählte Regierung. Die anderen beiden müssen sich nur an die Vorschriften halten und die sagen Blinker (evtl. mit je nach Bundesland noch möglichen Ausnahmen).

Gruß aus Kiel

matze

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Also es geht etwas weit, diese Frage auf eine derart juistische Schiene zu ziehen und eine Klage in Erwägung zu ziehen, weil man zum Anbau von Blinkern verpflichtet werden soll. Das alles bleibt doch graue Theorie und ich wünsche viel Spass, Geduld und am Ende gut trocknende Taschentücher gegen die Tränen, wenn man dann in der Praxis scheitern sollte, was man tut.

Die beiden möglichen Wege sind längst genannt:

1. Anderen TÜV-Prüfer finden, der Baujahr vor 01.01.62 glaubt, einträgt und damit die Roise ohne Blinker durchwinkt. Das tut dann die Zulassungstelle auch.

2. Anderen TÜV-Prüfer finden, der trotz Baujahr nach 01.01.62 eine Eintragung "Abweichung von §54 STVZO - Fahrzeug ist nicht mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet. Ausnahmegenehmigung ohne besondere Gutachten und ohne Auflagen -" bescheinigt. Anschließend muss die Zulassungsstelle das dann auch noch durchwinken, was keineswegs sicher ist.

Variante 1 ist hier und da noch möglich. Variante 2 ist heutzutage praktisch nicht mehr zu schaffen.

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Nein-doch-nein-doch...

Pffrrz, Tschuldigung, hab das ganze wohl verwechselt und geglaubt, es wär mein Problem.. Keine Ahnung welches der zahlreichen wertvollen Argumente mich jetzt überzeugt hat, aber ich glaube ihr habt alle recht: Nein, geht nich, kann man nix machen, is halt so. Wenn die da oben das so wollen..

Prost! Luja sog i!

Bearbeitet von Steuermann
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mach doch. ich würde mich freuen, wenn du das abschließend behandeln kannst.

aber die forderung nach dem blinker ist jetzt 50 jahre in kraft und wird vom §21 getragen. bauvorschrift bleibt bauvorschrift. und die müssen eben eingehalten werden, da der d staat dies

für die sicherheit im straßenverkehr fordert. das ist der rechtsstand an dem sich die technische prüfstelle hält und umsetzt. so ganz unschlüssig finde ich das nicht.

ob das hier irgendwelche grundrechte beschnitten werden, weil ich blinker montieren muss, kann ich nicht sagen. da bist du mehr jurist.

aber nix für ungut, ich hab ja eh keinerlei ahnung und das da oben nur blindtext.

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Er hat sich mit dem Kollegen in Verbindung gesetzt, der damals das 21er Gutachten gemacht hat, wo Bj. 60 eingetragen war. Dieser will die Unterlagen in den kommenden Tagen raussuchen. Ich bin gespannt. Man muss aber wirklich auch mal erwähnen, dass sich die Jungs vom TÜV mittlerweile richtig Mühe geben und einen nicht einfach so wegschicken. Finde ich gut!

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Er hat sich mit dem Kollegen in Verbindung gesetzt, der damals das 21er Gutachten gemacht hat, wo Bj. 60 eingetragen war. Dieser will die Unterlagen in den kommenden Tagen raussuchen.

Falls Du das Gutachten n die Finger bekommst, bitte unbedingt für die Nachwelt scannen und zuverlässig speichern, bevor es die Zulassungsstelle wieder in ihrem Archiv verschwinden läßt. :wow:

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Aersche auf mein Haupt.

Habe Dir noch nie rechtgegeben, aber in diesem Fall stimmt dein Getippsel allerdings soweit.

ob das hier irgendwelche grundrechte beschnitten werden, weil ich blinker montieren muss, kann ich nicht sagen.

Der Jurist antwortet i.d.R. mit "das kommt darauf an". In diesem Fall kommt es nicht darauf an, sondern man kann das schlichtweg verneinen. Nicht nur deshalb ist auch das juristische Vorgehen gegen die Verpflichtung Blinker montieren zu müssen, m. E. vollkommen aussichtslos.

Ich baute seinerzeit an meine 6Volt-Rally (Baujahr '74, ohne Batterie) Hella-Lenkerendenblinker dran und schiss vor Wut in einen Topf, weil der TÜV/die Zulassungsstelle partout Blinker haben wollte. Blinker dran, Blinkerschalter annen Lenker, Ulo-Box http://www.herculesig.de/ULO_d.html ins Handschuhfach (oder sonst wohin), verkabeln und Apfelkuchen. Leuchten tun die Blinker so hell wie meine Omma wenn sie sich ins Auge fasst. Kurz vor dem nächsten TÜV-Termin wird die kleine Ulo-Nutte am Ladegerät vollgeladen. Seit 12 Jahren gibt es immer wieder mit Begeisterung die TÜV-Plakette von Inschenijör Dimpfelhuber und seinen vielen buckligen Inschenjiörsgesellen. Im Leben habe ich noch nie damit geblinkt. Mal davon abgesehen, dass ich nie abbiege.

Bei meiner GP sind die Blinker ausgetragen worden und die Zulasungsstelle sagte anschließend "o.k." und pennte entweder oder war zu faul war bzw. fand mich geil (was ich glaube).

Bearbeitet von Dirk Diggler
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man kann das schlichtweg verneinen
Sei Dir meiner zutiefst empfundenen Ehrfuhrcht ob Deines so kenntnisreichen Geistes gewiss, ganz ehrlich. Allein schuldig bliebst Du noch die Begründung, warum so eindeutig keine Verletzung von Art. 299 EGV vorliegt und Du unter Berufung auf Art. 12 EGV keine Richtervorlage hinzubekommen so sicher bist.. Dass Du schlau bist, hast Du mehrfach betont, ich möcht aber doch gern ganz sicher gehen..

Und ich glaube fest daran, dass es deutlich geiler wäre, dem TÜV-Prüfer ein einmal durchgeprügeltes Verfassungsgerichtsurteil (Gesetzeskraft) unter die Nase zu jubeln, als fragwürdige Tricksereien..

fand mich geil (was ich glaube)
Was ich Dir auch sofort glaube, aber "Der Jurist antwortet i.d.R. mit "das kommt darauf an" finden manchmal Erstsemester witzig oder wird in Volkshochschulkursen gelehrt. Ein Mandant haut Dir dafür zu Recht auf die Fresse, wenn es um den Fall und nicht gerade ums Honorar geht. Bearbeitet von Steuermann
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Sei Dir meiner zutiefst empfundenen Ehrfuhrcht ob Deines so kenntnisreichen Geistes gewiss, ganz ehrlich. Allein schuldig bliebst Du noch die Begründung, warum so eindeutig keine Verletzung von Art. 299 EGV vorliegt und Du unter Berufung auf Art. 12 EGV keine Richtervorlage hinzubekommen so sicher bist.. Dass Du schlau bist, hast Du mehrfach betont, ich möcht aber doch gern ganz sicher gehen..

Dass ich schlau wäre, betonte ich niemals. Noch würde ich jemals etwas über meine Person behaupten, was nicht stimmt. Ich äußerte meine (subjektive) Sichtweise des Sachverhalts.

Was ich Dir auch sofort glaube, aber "Der Jurist antwortet i.d.R. mit "das kommt darauf an" finden manchmal Erstsemester witzig oder wird in Volkshochschulkursen gelehrt. Ein Mandant haut Dir dafür zu Recht auf die Fresse, wenn es um den Fall und nicht gerade ums Honorar geht.

Leider sagen das nicht nur Erstsemester, sondern höre ich immer wieder von Justiziaren und zugelassenen Rechtsanwälten und das mehrfach die Woche.

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bitte, bitte bring das vor gericht!! wenn du so sicher bist, dann tu es doch einfach und gewinne mit wehenden fahnen den prozess und maule nicht jeden an, der nicht deiner meinung ist. ich wäre froh drum. bis dahin muss ich aber leider mit dem leben, was dem tüver unterrichtet und befohlen wird, da ich da AN DER PRÜFSTELLE leider nicht standgerichtlich entscheidungen herbeiführen kann.

hier ist anscheinend keiner der mit dem juristischen wissen gesegnet ist wie du und daher diskutiere doch nicht mit uns, bringt dir ja nix.

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Vermutlich eher vorbeugend für spätere Aufrüstung auf über 125 ccm Erstzulassung auf Pre-1962 terminiert?

Ne, ich hatte das als erstes Vorgeschlagen, da kam ein glattes "No" zurück. Nur via Baujahr.

Bei der späteren Aufrüstung wird sämtliche Leistungssteigerung dem Vergaser, der Zündung, dem Getriebe und Auspuff zuzuschreiben sein. Den Zylinder fasse ich doch nicht an… :whistling:

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