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Geblitzt worden, welche Fristen gibt es?


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Geschrieben

Moin,

um elendig unnötige Diskussionen direkt zu vermeiden: Es geht nicht darum, wie ich aus der Nummer raus komme, sondern lediglich darum, ob ich eine Wette gewonnen habe, oder nicht ;-)

Ich war Anfang April mit meiner Familie in Fulda unterwegs, dabei waren wir über mehrere Tage mit mehreren Autos mit über 15 Leuten in verschiedenster (Fahrer-)Besetzung immer mal wieder irgendwo in der Stadt, oder im Umland. Mein Vater hat Ende Juni als Halter eines der Fahrzeuge einen Anhörungsbogen bekommen, weil die Kiste geblitzt worden ist (6 km/h - also nur ein paar Euro), allerdings ist mein Vater der einzige, der zu dem Zeitpunkt nicht dabei war, weil er an dem Tag noch gar nicht in Fulda war, also entsprechend den Anhörungsbogen zurückgeschickt und gesagt, dass er nicht gefahren ist und keine weiteren Angaben macht (es kann nur ein direkter Familienangehöriger gefahren sein, muss man ja also nichts zu sagen). Seit diesem Tag werden nun immer wieder irgendwelche Familienangehörigen angeschrieben, sie seien als Fahrer ermittelt worden und sollen die Knolle zahlen, jeder schreibt die gleichen Zeilen zurück, dass man nicht wisse ob man gefahren sei, man solle doch bitte ein Foto zuschicken, auf dem der Fahrer ersichtlich ist. Das witzige ist nun, das wir aufgrund der immer wieder wechselnden Besatzung beim besten Willen nicht sagen können, wer gefahren ist. Gestern war ich mit meinem Vater ein Bier trinken, woraus dann eine Diskussion entstand, wie das in dem konkreten Fall mit den Fristen aussieht (Achtung, an dieser Stelle nochmal: es geht nicht darum, dass niemand das Knöllchen bezahlen will, es geht nur darum, dass doch bitte dieses scheiß Foto fristgerecht zugesendet werden soll....)

Mein Vater vertritt die Meinung, dass es eine dreimonatige Frist gibt, welche beginnt, sobald man geblitzt wird. In diesen drei Monaten muss der Fahrer ermittelt sein (bei uns nicht geschehen, die drei Monate sind lange um).

Ich bin der Meinung, dass es zwei dreimonatige Fristen gibt. Die erste beginnt mit dem Vergehen, in diesen drei Monaten muss der Halter angeschrieben worden sein (bei uns so geschehen), ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweite Frist, in der der Fahrer ermittelt sein muss (d.h. bei uns hätten die Jungs und Mädels noch bis Ende September Zeit uns das Foto vorzuenthalten).

Oder gibt es unendlich viele Fristen die jedes mal von vorne anfangen, wenn ein neuer Verdächtiger angeschrieben wurde?

Mein Vater und ich haben dann gewettet, wer wohl recht hat, zumal mein Vater der Meinung ist, dass die zuständigen Behörden verpflichtet seien ihre eigenen Fristen zu beachten, was bedeuten würde, dass sie - falls mein Vater mit seiner 1-Fristentheorie recht hätte - sie gar nicht mehr ermitteln dürften)

Wer weiß wie es da nun aussieht? :-D

Gruß, Ralf

Geschrieben

du stellst immer fragen!

meines wissens nach gibt es eine mitteilungsfrist und danach läuft die sache einfach weiter.

sprich du kannst auch immer noch drannkommen, obwohl die sache schon länger her ist.

bei einem einspruch geht es doch meist eh zur staatsanwaltschaft und da gibt es dann wieder verjährungsfristen usw..

leider ist meine cheffin nur im strafrecht am schaffen, irgendwie hat die da auch keine ahnung.

Geschrieben

dabei waren wir über mehrere Tage mit mehreren Autos mit über 15 Leuten in verschiedenster (Fahrer-)Besetzung immer mal wieder irgendwo in der Stadt, oder im Umland.

Seit ihr Zigeuner oder was? :cheers:

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Seit ihr Zigeuner oder was? :cheers:

Sowas ähnliches, nur noch schlimmer und im Falle eines Vergleichs mit Zigeunern hetzen wir unsere furchtbaren Racheweiber auf den Maulian! :-P:-D

Wenn ich das aus dem Beamtendeutsch dann richtig verstanden habe, habe ich die Wette gewonnen, oder? :-D

Bearbeitet von freibier
Geschrieben

Der dreht und wendet es dann nacher eh nur wieder so, dass er Recht hat und ich ihm im Suff dann auch noch zustimme! :-D

Geschrieben

wenn du / ihr geblitzt wurde(s)t, hat das zuständige ordnungsamt 3 monate zeit dir einen anhörungsbogen zu kommen zu lassen. ist dieser nun da, fangen die 3 monate wieder von vorne an, und das bei jedem anhörungsbogen den die wegelager verschicken.

Geschrieben

Der dreht und wendet es dann nacher eh nur wieder so, dass er Recht hat und ich ihm im Suff dann auch noch zustimme! :-D

bin ich etwa dein vater? :-D

Geschrieben

Der Fahrer muss innerhalb von 3 Monate (+ Postlaufzeit) den Fahrer ermittelt haben ( AHB ). Sollte der Fahrer erst danach ermittelt werden, ist die Sache wegen der Verjährungsfrist gegessen. Die "zweite Frist" beginnt nach Zusendung des AHB . Sollte innerhalb von 3 Monaten der Bussgeldbescheid nicht kommen -> Verjährung

Geschrieben

Der Fahrer (Die Behörde) muss innerhalb von 3 Monate (+ Postlaufzeit) den Fahrer ermittelt haben ( AHB ) = Anhörungsbogen. Sollte der Fahrer erst danach ermittelt werden, ist die Sache wegen der Verjährungsfrist gegessen. Die "zweite Frist" beginnt nach Zusendung des AHB . Sollte innerhalb von 3 Monaten der Bussgeldbescheid nicht kommen -> Verjährung

Geschrieben (bearbeitet)

Steht aber irgendwie im Widerspruch zu dem oben verlinktem. Ich werd die Tage mal einen Anwalt anrufen und ihn einfach an der Wette beteiligen :-D

Bearbeitet von freibier

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