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Stress mit bereits verkauftem Roller


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute,

ich wollte mal Euren Rat einholen, hier sind ja auch Juristen anwesend. Sorry, ist ne längere Geschichte. Ich habe ende Juni eine Vespa zu nem fairen Kurs an jemandem hier aus dem Forum verkauft. Der Roller wurde angemeldet übergeben. Um auf der sicheren Seite zu sein, damit ich mich nicht verrückt machen muss ob er den Roller schnell ummeldet, habe ich eine Veräusserungserklärung unterschreiben lassen, die ich direkt an die Zulassungsstelle und die Versicherung weitergeleitet habe. Er sollte den Roller laut Vertrag innerhalb einer Woche ummelden.

Nach einem Monat war ich eh bei der Zulassungsstelle und habe dort erfahren, dass die Erklärung zwar eingegangen ist, der Roller aber noch nicht umgeldet wurde. Die Dame auf dem Amt meinte aber, dass es für mich kein Problem ist, da ja die Erklärung vorliegt. Einige Zeit später bekomme ich von dem Käufer eine Nachricht, dass er 250 Euro Strafe an die Zulassungsstelle zahlen soll, wenn er den Roller nicht innerhalb einer Frist von insg. etwa 1,5 Monaten ummeldet. Er meinte, dass er das nicht schaffen wird weil er in den Urlaub fährt und die Strafe auch nicht angemessen findet. Seine Bitte war deshalb, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und zu behaupten, dass wir den Kauf 2 Tage nach Erwerb rückgängig gemacht hätten. Ich habe ihm vorgeschlagen, einfach den Roller abzumelden, wenn er nicht dazu kommt den TÜV neu zu machen um sie anzumelden. Den Kauf rückgängig machen wollte ich natürlich nicht, da der Roller schon so lange in seinem Besitz war und ich keine Ahnung hatte, was er in der Zeit damit angestellt hat. Hätte ja sein können, dass er einen Unfall gebaut oder sonstwas damit angestellt hat.

Nun ja, er meinte er er stünde im Kontakt mit der Zulassungsstelle und er müsste ihnen nur sagen, dass der Kauf Rückgängig gemacht worden sei und dann würden sie Ihn in Ruhe lassen.

Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht und meinte wenn das so easy wäre soll er auf eigenes Risiko machen, was er für richtig hält. Er würde aus og. Gründen aber keine Unterschrift von mir bekommen. Erneut habe ich ihm gesagt, dass er den Roller einfach abmelden soll.

2 Monate später bekomme ich nun Post von meiner Versicherung, dass noch Versicherungsgebühren für die entsprechende Vespa fällig sind - was mich irritierte, da ich dachte inzwischen müsste der Roller endlich um/abgemeldet sein. Das konnte nur ein Kommunikationsproblem zwischen Zulassungstelle und Versicherung sein, dachte ich mir.

Ich habe also bei der Zulassungsstelle nachgefragt ob der Roller um/abgemeldet wurde, die mir sagte, dass der neue Käufer ausgetragen wurde und der Kaufvertrag rückgängig gemacht wurde. Als Nachweis haben sie mir eine Kopie des Kaufvertrages geschickt, auf dem der Käufer unter dem Vermerk "Kauf rückgängig gemacht" meine Unterschrift gefälscht hat. Nun hat er es in insgesamt fast 4 Monaten(!) nicht geschafft den Roller umzumelden und auch noch meine Unterschrift auf dem Vertrag gefälscht. Auf PMs antwortet er nicht und ich zahl weiter lustig Versicherung und Steuern für den Roller und trage ein Risiko für jemanden, der sich als sehr unzuverlässig erwiesen hat.

Lange Rede: Wie würdet Ihr da vorgehen? Ich habe keine grosse Lust und Zeit, die nächsten Wochen auf Ämtern oder bei der Polizei zu verbringen, was wäre das geschickteste Vorgehen? Der Plan war ja eigentlich den Roller möglichst fair und somit stressfrei (haha) zu verkaufen.

Reicht es der Zulassungstelle Bescheid zu sagen und die Kümmern sich um alles bzw. erstellen die dann Anzeige oder muss ich das machen? Womit muss der Käufer rechnen? Kann ja alles mögliche Vorgefallen sein (Krankheit etc.) und ich will ihm mit einer Anzeige auch nicht unbedingt unnötig das Leben versauen. Ich will aber nun endlich das ganze vom Tisch haben, meine Geduld ist am Ende.

Da ich nun Kenntnis von dem Vergehen habe muss ich mich ja bei der Zulassungsstelle melden. Ansonsten komme ich aus der Sache nie oder zumindest sehr mies raus, oder?

Bearbeitet von skxslope
Geschrieben

ich bin zwar kein jurist. aber wenn es einer innerhalb von x monaten nicht schafft mal zur zulassungsstelle zu gehen (mir dadurch unkosten verursacht), und nen fahrzeug umzumelden, und dann noch deine unterschrift fälscht. wäre ich sofort bei der polizei und würde ihn wegen dokumentenfälschung anzeigen. da wäre es mir scheissegal, was er dadurch für schwierigkeiten bekommt.

  • Like 3
Geschrieben

Lange Rede: Wie würdet Ihr da vorgehen? Ich habe keine grosse Lust und Zeit, die nächsten Wochen auf Ämtern oder bei der Polizei zu verbringen, was wäre das geschickteste Vorgehen?

Alta.....da fälscht einer DEINE Unterschrift, gondelt mit ner Karre rum die AUF DICH zugelassen ist, verarscht DICH von vorne und hinten....

UND DU HAST KEINE LUST ZUR POLIZEI ZU GEHEN ???????

Na dann bleib doch einfach liegen....klärt sich bestimmt von ganz allein :whistling:

Sorry das man da so klar Worte finden muß....aber ich wäre bei sowas eher gestern als heute bei der Rennleitung.....anders wird da wohl auch nix gehen.

Wenn der Morgen mit der Karre nen Unfall baut.....dann wirst Du da erstmal für gerade stehen müssen.....

  • Like 1
Geschrieben

Najut, ich habe von der ganzen Sache erst am Freitag erfahren und ihn dann erstmal angeschrieben. Ich hab grad gesehen, dass er inzwischen auch schon wieder im Forum war, sich aber nicht bei mir zurückgemeldet hat. Krankheit oder Todesfall scheiden dann wohl aus.

Ich geb ihm noch bis morgen Abend Zeit sich zu äussern, dann melde ich mich direkt am Montag bei der Zulassungsstelle.

Geschrieben

Ich spring in der Tat grad im Dreieck. Ich bin ja bis gestern davon ausgegangen, dass der Roller bereits abgemeldet wurde.

Die Frage ist ja nicht, ob ich da was mache, sondern wie man da am besten vorgeht. Glaubt man vielleicht nicht, aber sowas ist mir im Leben noch nicht passiert :wacko:

Der Käufer hat sich grad gemeldet und meint er konnte den Roller nicht abmelden, weil er (der Roller) sich im Ausland befindet :censored:

Geschrieben

Kann ja alles mögliche Vorgefallen sein (Krankheit etc.) und ich will ihm mit einer Anzeige auch nicht unbedingt unnötig das Leben versauen.

Also ich bin auch eine recht nette Person und kann die Gedanken zumindest nachvollziehen.

Aber sorry, bei der Geschichte und Fälschung der Unterschrift fällt das nicht mehr unter "blöd gelaufen, da ist was dazwischen gekommen"

Sieh zu, dass du das offiziell geklärt bekommst!

Ich wär zum Anwalt/Polizei und hätte dort geklärt, was zu tun ist.

Geschrieben

Ich spring in der Tat grad im Dreieck. Ich bin ja bis gestern davon ausgegangen, dass der Roller bereits abgemeldet wurde.

Die Frage ist ja nicht, ob ich da was mache, sondern wie man da am besten vorgeht. Glaubt man vielleicht nicht, aber sowas ist mir im Leben noch nicht passiert :wacko:

Der Käufer hat sich grad gemeldet und meint er konnte den Roller nicht abmelden, weil er (der Roller) sich im Ausland befindet :censored:

Ist das Kennzeichen mit dem Rahmen verschweisst oder warum muß er (der Roller) bei der Abmeldung dabei sein? :wacko:

Geschrieben (bearbeitet)

Unterschrift gefälscht, Mopped innerhalb von vier Monaten nicht umgemeldet, Mopped im Ausland......Hmm,....lass mal überlegen wie der Dir noch weiter auf der Nase rumtanzt.....für mich wäre klar: Rennleitung/juristische Schritte einleiten!

WORAUF WARTEST DU DENN.......NOCH???????

Bearbeitet von vespawally
Geschrieben

Du solltest umgehend Anzeige erstatten. Jemanden der Unterschriften fälscht ist vielleicht noch mehr zu zutrauen. Das Fahrzeug ist suf dich angemeldet und versichert. Stell dir nur mal vor der baut richtig scheisse...

Geschrieben

Alta.....da fälscht einer DEINE Unterschrift, gondelt mit ner Karre rum die AUF DICH zugelassen ist, verarscht DICH von vorne und hinten....

UND DU HAST KEINE LUST ZUR POLIZEI ZU GEHEN ???????

Na dann bleib doch einfach liegen....klärt sich bestimmt von ganz allein :whistling:

Sorry das man da so klar Worte finden muß....aber ich wäre bei sowas eher gestern als heute bei der Rennleitung.....anders wird da wohl auch nix gehen.

Wenn der Morgen mit der Karre nen Unfall baut.....dann wirst Du da erstmal für gerade stehen müssen.....

Da der Kaufvertrag und die Veräusserungsanzeige eben nicht ungültig sind sondern die Unterschrift gefälscht ist, bin ich doch eher nicht haftbar zu machen, oder? Das ist ja der Sinn der ganzen Sache gewesen und bei der Zulassungstelle (bis zu seiner Aktion) auch so registriert worden. Es lässt sich ja supereasy nachweisen, dass er da betrogen hat. Die Unterschrift ist eher schlecht gefälscht und seine Geschichte völlig unplausibel. Mit tuts fast leid, wie man sich so in die scheisse reiten kann.

Geschrieben

Ich hatte mal ne ähnliche Situation, ist aber bestimmt schon 10 oder 12 Jahre her: Ich hab ne Kawasaki verkauft, und der Käufer hat sie nicht umgemeldet. Kaufvertrag war so'n Standard-Ding vom ADAC, da war ne Woche Zeit fürs Ummelden vereinbart, doch die war schon lange verstrichen. Kam für mich auch recht überraschend, ich habs nur gemerkt, weil die Versicherung nach einigen Monaten ne Rechnung geschickt hat, anstatt was zurück zu überweisen.

Ich hab dann beim Straßenverkehrsamt vorbei geschaut, denen alles erklärt, und die haben sich dann drum gekümmert. Falls irgendwelche Kosten in Rechnung gestellt worden sind, hatte sie der Käufer zu tragen. Nach einiger Zeit bekam ich einen Brief, in dem stand, dass ich nun nicht mehr als Halter verzeichnet bin. War alles kein Stress...

Geschrieben (bearbeitet)

Missverständnis Veräusserungserklärung: Ich lasse vom Käufer bei Erwerb eines Fahrzeugs immer eine rechtsverbindliche Veräusserungserklärung unterschreiben, die anschliessend per Einschreiben an die Zulassungsstelle und die Versicherung geht. Normalerweise kann dann auch nix schiefgehen, selbst wenn das Kennzeichen dranbleibt. Die Zulassungsstelle leitet daraufhin automatisch ein Verfahren ein, das den Käufer auffordert, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden.

Ab Zeitpunkt des Eingangs bin ich raus aus aller Haftung. Wenn der Käufer die Frist (1,5 Monate) nicht einhält muss er eben die 250 Euro Strafe zahlen, die der Käufer in diesem Falle umgehen wollte, da er sich zu dem Zeitpunkt an dem er das Fahrzeug spätestens ummelden musste im Urlaub befand. Durch die gefälschte Unterschrift hat er den Vertrag für ungültig erklären wollen, wird aber nun damit auflaufen, da sich der Betrug nachweisen lässt. Ich sehe nicht genau, wie ich da haftbar zu machen wäre. Ich denke aber auch, dass ich mich nun dahinterklemmen MUSS, auch wenn der Verkäufer mir in Wirklichkeit nichts böses will, was ich in guter Hoffnung nachwievor glaube - er wollte sich halt mehr als ungeschickt vor den 250 drücken. Die Situation ist scheisse, aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den Rechtsweg zu beschreiten.

Blöd gelaufen... aber das fällt wohl tatsächlich nicht mehr unter "verpeilt". Ich finds halt immer besser Dinge ohne Polizei abzuwickeln. Aber ich sehe grad auch keine andere Lösung. Selbst wenn er den Roller Montag abmeldet bleibe ich ja in der Haftung für die letzten 4 Monate, zumindest solange der Betrug (ungültigmachen des Kaufvertrages) nicht angezeigt wurde.

Ich piss niemandem gern unnötig ans Bein, aber Eure Einschätzung ist ja recht eindeutig. Danke dafür :cheers:

Bearbeitet von skxslope
Geschrieben (bearbeitet)

Evtl kann man ja mal beim Käufer vorbeifahren und ggfs das Kennzeichen abschrauben und

Bei der Zulasungsstelle abgeben..

Naja, der Roller ist ja nun scheinbar im Ausland...

PS: Sorry, ich hab ne neue (Funk-)tastatur. Die lässt immer Buchstaben aus... Scheissding

Bearbeitet von skxslope
Geschrieben

Ich denke aber auch, dass ich mich nun dahinterklemmen MUSS, auch wenn der Verkäufer mir in Wirklichkeit nichts böses will, was ich in guter Hoffnung nachwievor glaube - er wollte sich halt mehr als ungeschickt vor den 250 drücken. Die Situation ist scheisse, aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den Rechtsweg zu beschreiten.

Blöd gelaufen... aber das fällt wohl tatsächlich nicht mehr unter "verpeilt". Ich finds halt immer besser Dinge ohne Polizei abzuwickeln.

Moin

Ich bin wirklich immer ein sehr sozial und freundlich eingestellter Mensch. Liegt in meiner Natur und ist durch mein Berufsfeld so geprägt.

Aber das hat wirklich nichts mehr mit "hach er meint das bestimmt net böse und hat bestimmt garkeine bösen absichten" zu tun.

Der verarscht dich, aber sowas von, und ist dabei auch noch scheiße strunz dämlich!

Ich würd ausflippen wenn einer meine Unterschrift fälscht. Und niemand kann mir erzählen das er es in 4 Monaten nicht zur Zulassungsstelle schafft. Das ist totaler Schwachsinn.

Da kann nur der direkte Betrugsversuch vorliegen.

Ich denke auch das du allgemein auf der sicheren Seite bist aber du solltest dir die Aktion des Käufers auch nicht schön reden bzw. noch entschuldigungen suchen.

Gruß aus Barmbek

tarzan

Geschrieben (bearbeitet)

Da der Kaufvertrag und die Veräusserungsanzeige eben nicht ungültig sind sondern die Unterschrift gefälscht ist, bin ich doch eher nicht haftbar zu machen, oder? Das ist ja der Sinn der ganzen Sache gewesen und bei der Zulassungstelle (bis zu seiner Aktion) auch so registriert worden. Es lässt sich ja supereasy nachweisen, dass er da betrogen hat. Die Unterschrift ist eher schlecht gefälscht und seine Geschichte völlig unplausibel. Mit tuts fast leid, wie man sich so in die scheisse reiten kann.

Sorry...aber Du hast scheinbar jetzt schon wenig Bock darauf, zur Rennleitung zu latschen und denen alles zu erklären (haste ja auch so geschrieben),

Haste mehr Bock drauf hinterher alles erklären zu müssen, wenn der Typ erstmal scheisse mit dem Ding gebaut hat?

Ach ne, das is ja dann "supereasy" nachzuweisen, das Du da alles richtig gemacht hast, aber leider einfach zu faul gewesen bist das vorher zu melden...

klar bist Du nicht haftbar....aber wenn der Tyo morgen jemanden mit der Karre umfährt, läuft das alles noch auf DEINE Versicherung.....

und den Spass das alles mit denen zu klären, das die Karre ja verkauft ist und bla und blub....hätte ich nicht zwingend Bock drauf...

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben

Daher merke: Fahrzeug abgemeldet ohne Schein und Kennz. Übergeben...

so ist es ...

ich habe einmal meinen xm den geschäftspartner und "freund" meines schwagers angemeldet übergeben..

nie wieder !

r

s

Geschrieben

Ist mir auch mal passiert, allerdings mit einem Fuffi Kennzeichen. Hatte wohl im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit eingetragen und weiter unten aufgefordert, innerhalb einer Woche umzumelden.

Habe nach 2 Wochen die Versicherung gefragt, war noch nicht umgemeldet.

Bei einem Rückruf beim Käufer meinte dieser, daß es bei einer Fuffi nicht geht, die umzumelden.

Naja, mit den entsprechenden Hinweisen im Vertrag, habe ich das auch laufen lasssen. Allerdings ist mit dem kleinen Kennzeichen nach dem Versicherungsjahr eh alles erledigt.

Fands aber trotzdem blöd.

Geschrieben

"Da der Kaufvertrag und die Veräusserungsanzeige eben nicht ungültig sind sondern die Unterschrift gefälscht ist, bin ich doch eher nicht haftbar zu machen, oder?"

DOCH, weil du bist zur Schadensminimierung verpflichtet.

Du hast den Typen wochenlang wissentlich mit der Karre rumfahren lassen, ohne einen Schritt zu unternehmen, das nennt man "Duldung"

Deine Versicherung und das Finanzamt werden dir was husten ...

Geschrieben (bearbeitet)

so was passiert immer wieder und ist fast schon standard geworden....

deswegen immer erst Bares gegen Papiere und Kennzeichen....

dann ummelden lassen dann die Ware übergeben....

raus bist du aus solch einer Nummer.... :-)

hatte mal so einen Fall von ca 15 Jahren mit einem Automobil das nachher auf einmal in den nahen osten gegangen ist....

ist auch ein Riesen tam tam gewesen.... never no.... :-D

Bearbeitet von schlubbi
Geschrieben (bearbeitet)

...ich habe eine ganz gute Menschenkenntnis und habe ca 50 Autos schon gekauft/ verkauft ( so ein Tick )....jedes war angemeldet und ich habe keine Probleme bis

dato gehabt...einmal gab es einen überzogenen TÜV und der Käufer hat den Wagen für die Mängelbeseitigung noch 2 Wochen gefahren. Waren ca 15 Euro "Verlust" für mich,

aber mittlerweile kann man die Versicherung schon kündigen und der Käufer wird informiert, dass er ab dem Zeitpunkt ohne Versicherung herumfährt.

Zum Käufer: In welchem Bereich des Landes ist er denn beheimatet? Ich glaube das mit dem Ausland nicht, aber wenn er den KV rückgängig gemacht hat,

fährt er theoretisch mit Deinem Roller rum und dann ist er quasi "geklaut"... :wheeeha:

Bearbeitet von Trethupe

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