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TÜV Eintragungen vor/nach 1989


Puch

Empfohlene Beiträge

nur weil einer nach 1.1.1989 was eingetragen bekommen hat, bedeutet nur, dass es genug prüfer gibt die sich nicht auskennen, ab wann ein abgasnachweis zu fordern ist. das nenne ich aber nur "pures glück".

fakt ist: ab dem 1.1.1989 gilt die erste abgasnorm für kräder. ein fahrzyklus wird gefahren, die abgase gesammelt und daraus die schadstoffemission ermittelt. wer tunt muss nun nachweisen, daß er diese norm noch einhält. ein "wird schon passen" ist da zu wenig, der nachweis muss qualitätsgesichert in der abnahme dokumentiert werden (andernfalls können solche gutachten zurückgezogen werden).

das ist der aktuelle rechtsstand, da kann ich auch nix für.

aber, glück gibt es immer wieder.

Bearbeitet von zochen
deutsch gemacht schöner
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Das einzige was ich bislang gesehen habe mit der ECE-R 40.0 Abgasnorm ist der DR 135. D.h. Er kann bis Baujahr 94 (glaub Juni) eingetragen werden. Spätere brauchen dann die ECE-R 40.1. Und das hab ich bislang noch nicht gesehen.

Aber letztlich kommts halt doch auf den Prüfer drauf an was er einträgt und was nicht.

(null)

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:satisfied: ich sag dann mal aufwiedersehen zu diesem topic und finde mich einfach damit ab, dass ich dann wohl der einzige ( und sicherlich ein paar hundert weitere :-D ) bin,der auch noch tierisches glück hatte mit der tuningeintragung nach 89 obwohl dieses ja in betrag 2 komplett ausgeschlossen wurde, aber in beitrag 6 dann doch auf ein zu erstellendes gutachten verwiesen wird. Bearbeitet von T5Pien
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uiui, da ist aber einer trotzig. :-D

so ein abgasgutachten kostet halt nur ca 800steine und ist nur an einem abgastechnischen Labor möglich. also problemlos von heute auf morgen zu bekommen.

das dinge täglich eingetragen werden, die nicht eingetragen werden dürfen, ist eine andere baustelle.

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  • 2 Jahre später...

Wo kann man sich dieses "ECE-R 40" genau durchlesen. Also beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist genau der R40 nicht aufgelistet (Quelle)

 

Bei der Weiterleitung zu irgendeinem European Enterprise Dingsbums ist auch nichts zum R40 zu finden. Nur jede Menge Angelsächsisch.

 

Zum Glück ist meine Vespa EZ 1.11.1980. Die wird hoffentlich behutsam ins 21. Jahrhundert hinein integriert, trotz all dieser N-EU-Regelungen.  :wacko:

 

Beam me up Scotty :gsf_chips:

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umbautechnisch ( ausser motor ) sollte m.e. doch alles genauso gehen wie vor 89, also scheibenbremse, spoiler .., oder ?

 

für motortuningeintragungen braucht man entweder dieses abgasgutachten ( nicht au ), was, wie schon von zochen bereits angemerkt worden ist,  sehr teuer ist oder einen schmerzfreien prüfer, der das dann ohne dieses gutachten nicht ganz legal einträgt. ( abgesehen von ein paar zylinderanbietern, die was für spätere baujahre haben erstellen lassen ) - ich spreche jetzt hier von motren um 35+

 

teuer ist allerdings relativ. ich kenn so die ca. preise für eintragungen über einige shops. da kann man schnell mal über 1000 kommen. wenn man aber einen guten prüfer in der nähe hat und alles vorlegen kann, also auch dieses gutachten, dürfte sich der eigene weg bei moppets nach bj. 89 durchaus lohnen.

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Das sagt Jockeys Boxenstop dazu:

 

- Leistungsänderung sind nur bis Erstzulassung 01.01.1989 möglich. Bei jüngeren Fahrzeugen ist ein Abgasnachweis erforderlich. Dieser kostet ein kleines Vermögen und Erfahrungsgemäß wird der Roller die gültigen Grenzwerte nicht annähernd einhalten. Genaueres hierzu wird man Dir beim TÜV Böblingen sagen können, da das die einzige Prüfstelle in Süddeutschland für diese Geschichte ist: http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/standorte/europa/deutschland/boeblingen  Orig. Motoren stellen jedoch kein Problem dar, z.B. ein PX200-Motor in einer PX80 von 1992 ist kein Thema.-

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grunds. ist das ja in der praxis auch so, wie z.b. jockey oder div. andere schreiben, aber bindend ist nunmal dass, was im gesetz steht und da ist  bei motoränderungen leider  die" hürde" mit dem einhalten der gesetzlich festgesetzten grenzwerte im abgasgutachten genannt.

 

wenn man diesen weg  wählt, ist das  mit nicht unerheblichen kosten und zeit  verbunden. -  mittlerweile aber nicht mehr so teuer, wie früher , als die reglung neu rauskam. ich habe da was von 10000 dm irgendwo mehrfach aufgeschnappt - heute kostet das zum glück je nach anbieter viel viel weniger

 

dass die läden, die den sogenannten tüv-service anbieten einen solchen aufwand für nur ein einziges mopet nicht betreiben ist m.e. absolut nachvollziehbar - vor allem können sie dem kunden ja auch nicht vorab versprechen, dass die geforderten grenzwerte durch sein durchgeführtes tuning  noch eingehalten werden. dann  bieten die läden bei zulassung nach dem 1.1.89 halt nur noch auf optikveränderungen diesen service an.

 

ich wollte mit meinen beiträgen auch eigentlich nur sagen, dass die pauschalaussage mit "nach 1989" ist abolut unmöglich,nicht ganz stimmt, wenn man bereit ist, die gutachten  erstellen zu lassen

 

 

Bearbeitet von T5Pien
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grunds. ist das ja in der praxis auch so, wie z.b. jockey oder div. andere schreiben, aber bindend ist nunmal dass, was im gesetz steht und da ist  bei motoränderungen leider  die" hürde" mit dem einhalten der gesetzlich festgesetzten grenzwerte im abgasgutachten genannt.

 

wenn man diesen weg  wählt, ist das  mit nicht unerheblichen kosten und zeit  verbunden. -  mittlerweile aber nicht mehr so teuer, wie früher , als die reglung neu rauskam. ich habe da was von 10000 dm irgendwo mehrfach aufgeschnappt - heute kostet das zum glück je nach anbieter viel viel weniger

 

dass die läden, die den sogenannten tüv-service anbieten einen solchen aufwand für nur ein einziges mopet nicht betreiben ist m.e. absolut nachvollziehbar - vor allem können sie dem kunden ja auch nicht vorab versprechen, dass die geforderten grenzwerte durch sein durchgeführtes tuning  noch eingehalten werden. dann  bieten die läden bei zulassung nach dem 1.1.89 halt nur noch auf optikveränderungen diesen service an.

 

ich wollte mit meinen beiträgen auch eigentlich nur sagen, dass die pauschalaussage mit "nach 1989" ist abolut unmöglich,nicht ganz stimmt, wenn man bereit ist, die gutachten  erstellen zu lassen

 

 

 

attachicon.gifDSCN0382 (Kopie).JPG

 

attachicon.gifDSCN0380 (Kopie).JPG

 

 

Hast du denn so ein Abgasgutachten erstellen lassen?

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Eintragungen beim TÜV sind auch nach 1989 möglich. Das wurde ja durch die Vorschreiber schon geschrieben. Ob es nun andere Bremssysteme sind, oder andere Reifen, Stoßdämpfer etc.

 

Für Krafträder mit Erstzulassung ab 1989 gelten (mal wieder) andere Regelungen im Bereich Abgase, als für Krafträder, die vor 1989 zugelassen wurden. Natürlich kann man auch hier im Bereich Vergaser, Zylinder und Auspuff Eintragungen machen lassen, jedoch muss das Kraftrad mit diesen Teilen auch eine entsprechende Abgasnorm einhalten. Ist sicherlich nicht einfacher als vor 1989 aber dennoch möglich.

 

Man muss nur wissen, welche Regelungen und Paragraphen für das eigene Kraftrad gelten und dann hat man schon mal einen guten Anhaltspunkt für das, was möglich ist.

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Ein Datum ist nicht ausschlaggebend für alle Krafträder. Ein Kraftradhalter muss wissen, wann genau sein Kraftrad zugelassen wurde, um dann das für den Zeitraum entsprechende Sammelsurium an Gesetzestexten zusammen zu suchen. Denn nur diese sind für sein Kraftrad ausschlaggebend.

 

Das ist ein bestätigender Zusatz zu der Aussage von T5Pien

 

 

....

 

ich wollte mit meinen beiträgen auch eigentlich nur sagen, dass die pauschalaussage mit "nach 1989" ist abolut unmöglich,nicht ganz stimmt, wenn man bereit ist, die gutachten  erstellen zu lassen ....

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  • 3 Monate später...
  • 11 Monate später...

Welche Zulassungen kann eine Cosa mit Erstzulassung 07/1988 bekommen?

 

Lautstärke, Abgas etc?

 

Bin ich in der freien Zone für Eintragungen der üblichen Art bzw alles möglich bis 22-25 PS mit perfekter Technik und Bremsen?

 

Denke ja, oder vergesse ich was?

 

Gruss

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Was mich ja mal interessieren würde, was bei diesem immer geforderten vermeintlichen Rollentest denn eigentlich geprüft wird?

Ohne Titel.jpg

Quelle: www.ifz.de

Die ECE R-40 sagt aus, das alle Krads ohne KAT ab BJ 89 bei jeder HU auch einer AU unterzogen werden müssen. Bei dieser dürfen 4,5% CO nicht überschritten werden.

Grenzwerte für Gesamtabgas/km gibt es erst ab 7/94.

 

Somit würde ich mich mal auf den Standpunkt stellen, ein Prüfer, der eine erfolgreiche AU durchführt und daraufhin den Rest einträgt, macht keinen Fehler, soweit alles vernünftig dokumentiert ist.

 

@zochen: könntest Du das evtl. mal kommentieren? Oder wer sonst noch vom Fach ist.

 

 

Bearbeitet von zero cool
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