Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

ich möchte gerne an einer P125X EZ 1980 einen neuen Motor (Polossi 221ccm) eintragen lassen.

Dabei habe ich jetzt bemerkt, dass ich zwar den Fahrzeugschein habe (Teil 1), aber den Fahrzeugbrief nicht mehr finde :satisfied:

Dazu die Fragen:

Brauche ich für die Eintragung den Brief?

Brief vor den Eintragungen neu machen lassen, nacher, oder egal?

Bearbeitet von Liko
Geschrieben

Oh man natürlich andersrum. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1) habe ich.

Den Fahrzeugbrief finde ich nicht.

(ich editiere das oben)

Geschrieben

Ah jetzt ja. Dann ist einfach. Für die Eintragung brauchst du eigentlich nur den Schein beim TÜV als Nachweis über den bisherigen Zustand. Wegen der Eintragungen wird eh eine Vollabnahme gemacht. Daher ist der Brief und somit auch der Zeitpunkt für die Beschaffung eines neuen Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) für die Eintragungen egal bzw. sinnvoller, wenn du das nach der Eintragung machst, bekommst dann eh komplett neue Papiere.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information