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Geschrieben

Hi,

ich habe in meinem Projekt Tunnelrücklichter, die ich eingetragen haben möchte.. Leider ist auf den Lichtern keine E-Nummer..Das einzige was drauf ist, ist: T.H.L und CVOI-052. Hat das was zu bedeuten? Oder gibt es sonst Wege wie ich die Dinger eingetragen bekomme?

Danke schonmal!!

Grüße Speed Dude

Geschrieben

Ein roter Reflektor mit Prüfzeichen ist auch vorgeschrieben. Außerdem meine ich, dass die Rücklichter auch von seitlich hinten noch aus einem bestimmten Winkel zu sehen sein müssen. Wenn die Dinger tief im Tunnel stecken, könnte es deshalb auch ein Problem geben.

Geschrieben

Kennzeichenbeleutchtung habe ich. Die Lichter sieht man auch von der Seite..nur fehlt die E-Nummer. Oder sind die Zahlen und Buchstaben, die auf dem rücklicht drauf stehen, die E-Nummer?

Geschrieben

nö. die e nr ist ein E im kreis und dann kennzahlen für was das licht geprüft ist. schlußleuchte/bremsleuchte/blinker etc.

wenn da keine e nr drauf ist, ist ein lichttechnisches gutachten notwendig. viel spaß.

Geschrieben

Um Dir nicht die letzte Hoffnung zu nehmen: Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass deine Rückleuchten trotz fehlendem 'E-Prüfzeichen' zulässig sind. Es gibt eine Art Gentleman Agreement in Bezug auf nationale Prüfzeichen, das heißt z.B. wenn man in einer alten Vespa einen Siem Scheinwerfer hat, kann dieser Scheinwerfer im Rahmen einer (nationalen) Abnahme nach Par. 21 StVZO akzeptiert werden. Wenn es sich also bei deinen Beschriftungen um nationale Prüfzeichen der Herstellernation handelt, und Du das auch mit irgendwelchen Dokumenten belegen kannst, dann könnte das klappen...

Geschrieben

Wenn es sich also bei deinen Beschriftungen um nationale Prüfzeichen der Herstellernation handelt, und Du das auch mit irgendwelchen Dokumenten belegen kannst, dann könnte das klappen...

tja, und da war sie weg, die letzte hoffnung. :satisfied:

Geschrieben

Man kann da viel im GSF fragen...

Manchmal sollte man einfach den Gutachter selbst fragen, ob er Lust hat, das einzutragen. Alles eine Formulierungssache und eben das Lustprinzip.

Kommt drauf an, mag der lieber Labskaus und Erbsen, Mörchen, dann ist schlecht mit Wurstblinker.

Geschrieben

tja, und da war sie weg, die letzte hoffnung. :satisfied:

Manno, Du zerstörst aber auch jeden noch so kleinen Hoffnungsfunken..

Übrigens, in-etwa-Wirkung gibt's nicht mehr ( in Verbindung mit LTE)...

  • Like 1
Geschrieben

Meine Rücklichter sind eingetragen. Auf den Scheiben ist eine E-Nummer und die sehen genau so aus wie die vom SIP, also auch mit integriertem

Katzenauge, aber halt mit Nummer. Hab die damals vom Götz, Polo oder sonstwo gekauft.

Kennzeichenbeleuchtung ist glaub ich vom Conrad.

:cheers:

Max

post-6465-0-53724900-1352489814_thumb.jp

Geschrieben

wenn ich das richtig weiß muss doch eine Komponente mit e-nr nicht unbedingt eingetragen werden, oder liege ich hier falsch.hatte bis zum Umbau auch Tunnelrücklichter montiert,nie eingetragen, nie Stress beim Prüfer...

Geschrieben

meine ich auch, musst dich halt nur an die anbauregeln halten ( höhe über boden, sichtbarkeit winkel etc. ) §§ 49 ff stvo

Geschrieben

wenn ich das richtig weiß muss doch eine Komponente mit e-nr nicht unbedingt eingetragen werden, oder liege ich hier falsch.hatte bis zum Umbau auch Tunnelrücklichter montiert,nie eingetragen, nie Stress beim Prüfer...

meine ich auch, musst dich halt nur an die anbauregeln halten ( höhe über boden, sichtbarkeit winkel etc. ) §§ 49 ff stvo

Ganz genau, meine Herren!! :thumbsup: Dies gilt allerdings nicht nur für Komponenten mit E-Nr, sondern auch für Lichttechnische Einrichtungen mit nationalem Prüfzeichen, wenn es "bestimmungsgemäß" verbaut wird. :cheers:

Geschrieben

bei mir im schein steht nur doppelschlussleuchte drinne. von den sip-dingern rate ich übrigens ab, sofern die nicht verbessert worden sind. das plastik geht recht schnell kaputt. ich habe mittlerweile leider aus dem programm genommene ledrunddinger von louis drinne, die habe auch die e-geschichte drauf. sehen m.e. ordentlich aus und sind nicht nur gegen 2 tropfen regen dicht wie die sip-teile, sondern richtig gut.

eine komische sache habe ich aber gerade durch zufall entdeckt, das werde ich wohl bei mir auch noch ändern, obwohl ich das blöde finde, aber ich möchte halt komplett legal unterwegs sein:

bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so. bei der letzten hu im juni diesen jahres mit dem cutdown hat der prüfer zwar nicht gemeckert weil der eh komplett entspannt war/ist, sondern hat sich lediglich ne handvoll der umbauten angeschaut und gesagt: schön ! und klebte die plakete drauf.

Geschrieben (bearbeitet)

bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so.

Wie schon in meinem Post geschrieben "Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte" :satisfied:

:cheers:

Max

Bearbeitet von sNoWmaX
Geschrieben

Bei mir steht im Brief "2 Schlussleuchten (Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte)" drinnen...

:cheers:

Max

jo, aber ist zumindest nach meinem laienhaften verständnis komisch, dass nur eine bremsleuchte angeschlossen sein darf.

ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass ein junger, ganz frisch den dienst angetretener streckenposten das bei einer kontrolle anprangert und sagt "eh, da ist eine kaputt" wenn er einem unbedingt eine reinwürgen will, weil ihm meine fresse nicht passt

.

ich glaube ich werde demnächst die entsprechenden §§, die ich für wichtig halte ausdrucken und laminieren und anschließend ins gepäckfach legen ( oder als airbrush - hmm :satisfied: - the yellow stvzo §§ ausreizer machine ).

z.b. bei den spiegel(n) hatte ich schonmal ne 5 minutendiskussion ( er wollte zwei ) ich sage einer reicht bis der ältere kollege dazu kam und meine version mit ab bj. 90 bestätigte.

Geschrieben (bearbeitet)

bei doppelrückleuten, darf nur eine von beiden das bremslicht anzeigen - was man sich dabei gedacht hat weiss ich nicht, aber ist wohl leider so. bei der letzten hu im juni diesen jahres mit dem cutdown hat der prüfer zwar nicht gemeckert weil der eh komplett entspannt war/ist, sondern hat sich lediglich ne handvoll der umbauten angeschaut und gesagt: schön ! und klebte die plakete drauf.

Wie schon in meinem Post geschrieben "Bauartgeprüft mit einer Bremsleuchte" :satisfied:

Ich hatte an meinem Motorrad auch zwei einzelne runde Rückleuchten dran als Doppelrücklicht.

Beide als Rücklicht und beide als Bremslicht angeklemmt.

Nach EU-Recht ist dies zulässig, nach STVZO nicht.

=> STVZO schreibt 1 Bremslicht vor, und dieses muss MITTIG sein, also einfach beide Leuchten als Rücklicht und nur eine von beiden als Bremslicht anzuklemmen ist genauso "falsch" wie mit 2 Bremsleuchten rumzufahren.

Laut meinem Prüfer hängt das mit der Zulässigkeit aber nur davon ab ob er die HU bzw Abnahme nach EU-Recht bzw STVZO macht.

Wenn ers nach EU-Recht macht müssen aber alle anderen LTE's auch das EU-Recht erfüllen (von den Prüfzeichen her).

Die Eintragung mit einem Bremslicht könnte noch aus "alten Zeiten" stammen als es noch kein EU-Recht gab, da wars nämlich noch so.

Nach STVZO musst Du z.B. auch ne Radabdeckung maximal 15cm über Radnabe haben, EU-Recht sieht gar keine Radabdeckung hinten vor.

EDIT:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134986918395845731262/Licht_Einricht.pdf

hier z.B. auch nachzulesen auf Seite 21

post-37830-0-77079100-1352801177_thumb.j

Bearbeitet von c_rath
Geschrieben

bezgl. der tunnelrücklichter halte ich mich an die stzvo und hatte damit bisher keine probleme. eine bremsleuchte die in etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein sollte. so stehts dadrinne und so verbaue ich es auch.

Geschrieben (bearbeitet)

Mein Bruder hats 1995 nicht eingetragen bekommen, weil das Bremslicht nicht mittig gewesen wäre.

Er hätte ein zusätzliches Bremslicht mittig verbauen müssen laut Prüfer (übrigens der selbe wie oben genannt mit meinen Doppel-RL's)

=> Ist dann aber einfach so rumgefahren und gab auch nie Ärger.

Bearbeitet von c_rath
  • Like 1
Geschrieben

ich glaube, das muss man sich schon benehmen wie ne sau in einer kontrolle, damit die das anprangern - ordentlich und sauber schrauben und gut ist.

mein tüv-onkel ist dermaßen entspannt, weil er umbauten mag. im juni2012 war ich ja mit dem cutdown da. ich sagte gleich zu beginn,ein blinker vorn geht nicht - rest okay, hatte die neue led´s dabei. er winkte ab und sagte, ich weiß, dass du ordentlich schraubst - nachher auswechseln und gut wars.

da ich eingentlich recht viel eingetragen hatte, war er auch nur an ein paar umbauten - wahrscheinlich aus rein technischem interesse - am anschauen. inkl. probefahrt hats keine 15 minuten gedauer - und ja, er hat trotzdem ordentlich geschaut, aber halt flottt: ohne mängel. ( alter ist aber laut war das einzige ) und hätte er was gefunden, hätte ich es gerade zuhause gemacht und wäre nach ein paar stunden wieder da gewesen. rumfahren mit schlechten bremsen, lenkkopflager hab ich keinen bock drauf und da warte ich auch nicht bis zu hu sondern mache es sofort.

  • Like 1
Geschrieben

Übrigens, in-etwa-Wirkung gibt's nicht mehr ( in Verbindung mit LTE)...

Quelle?

Bei einem ABE Fahrzeug? Grenzwertig.

Richtig!

das ist dann der immer gewünschte ermessenspielraum des prüfers und der zulassungsstell :-D e.

Genau! :-D

Klar gibts die noch.

Gruß aus Kiel

matze

Wäre auch mein Wissensstand...

Geschrieben

Ja das is klar, aber §70 geht doch deswegen trotzdem noch (Oldtimer, Import, Stapler etc.). Klar, bei nem Roller mit ABE oder so wäre das schon hart und auch eher als Witz gemeint...lassen wir das hier...

:cheers:

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