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Führerschein 1b auf Motorrad 2013?


LowriderPX

Empfohlene Beiträge

Ich befürchte das ist zumindest teilweise richtig. Theorie entfällt jedoch.

www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/neuer_fuehrerschein_2013/pkw_motorrad_lkw_bus/default.aspx?ComponentId=149225&SourcePageId=149134

Bearbeitet von uHerr
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Das wäre natürlich klasse wenn´s bei einer praktischen Prüfung bliebe. Hab auch nur 1b, und bis dato hat mich nur der Preis für einen A daran gehindert diesen zu machen. Ist die Frage ob vorher noch Fahrstunden zu nehmen sind.

Ich denke ich werd im Januar einfach mal die nächste Fahrschule ansteuern und nachfragen....

Mehr als 48PS brauch ich eh nicht. Wenn´s mal soweit ist das ich mir den 52PS Motor leisten kann, dann hab ich auch das Geld für den großen Lappen :wheeeha:

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Stufenregelung bei den A-Klassen

Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klasse von mindestens 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung

Für die Klassen A2 bzw. A ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich

Quelle: http://www.tuev-nord...linie-95474.htm

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Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die für die Klasse A2 oder die Klasse A eine Prüfung lediglich der Fähigkeiten und Verhaltensweisen bestanden oder eine Schulung gemäß Anhang VI abgeschlossen haben, vorausgesetzt, sie verfügen über eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf einem Kraftrad der Klasse A1 bzw. der Klasse A2;

Anhang IV zur 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG

Mindestanforderungen an Fahrerschulung und Fahrprüfung für Krafträder der Klasse A (stufenweiser Zugang)

  • Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
    • die Schulung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c zu genehmigen und zu überwachen oder
    • für die Abhaltung der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c zu sorgen.

    [*]Dauer der Fahrerschulung:

    mindestens 7 Stunden.

    [*]Inhalt der Fahrerschulung

    • Die Fahrerschulung erstreckt sich auf alle in Anhang II Nummer 6 aufgeführten Aspekte:
    • jeder Schulungsteilnehmer muss am praktischen Teil der Schulung teilnehmen und seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen auf öffentlichen Straßen unter Beweis stellen;
    • die für die Schulung verwendeten Krafträder müssen der Klasse angehören, für die die Führerscheinbewerber eine Fahrerlaubnis erwerben möchten.

    [*]Dauer und Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen

    Die Dauer der Prüfung und die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke müssen für die Beurteilung der in Nummer 3 genannten Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausreichen.

Quelle: DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

http://www.verkehrsl...rerschein38.php

http://www.verkehrsl...Li3Anhang06.php

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Ja was denn nun?! :censored:

Bearbeitet von uHerr
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Da die Geschichte mit dem alten 125er Lappen per Prüfung auf große Maschinen für meinen Bruder sehr interessant ist, hat der sich mal beim Straßenverkehrsamt und Fahrschule schlau gemacht.

Es kam raus: Das Straßenverkehrsamt sowie die Fahrschule hat gesagt, dass zwar zur Zeit noch Änderungen anstehen zu diesem Gesetz, jedoch soll das nicht auf diese Regelung zutreffen.

Somit kann man vorerst davon ausgehen, dass es bei der einfachen praktischen Prüfung bleibt, die genügt, damit man von vorher max. 125er fahren durfte bald dann aber >125ccm.

Ich bin nur mal gespannt, ob dass dann einen Preisverfall der Vespas <125ccm und einem Preisanstieg bei >125ccm zur Folge hat :-D

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Jetzt wäre noch die Frage wie groß der Preisunterschied sein wird zwischen 1b -> A2 oder direkt den A zu machen (wenn über 24 Jahre alt). Besonders wegen des Aspekts das der automatische Erwerb des großen A nach 2 Jahren wegfällt, so steht´s jedenfalls bei TÜV Nord. D.h. ich müsste (wenn ich wollte) nach 2 Jahren A2-Besitz nochmals eine praktische Prüfung machen um den A zu bekommen. Wären ja doppelte Kosten.

Und wie schaut´s aus mit Sehtest, Erste Hilfe Kurs, KBA Auszug, Bearbeitungskosten etc? Vielleicht wird die Grundgebühr der Fahrschule etwas geringer ausfallen da der theoretische Unterricht entfällt. Und die Anzahl der Fahrstunden ist bestimmt geringer, aber summa summarum müßte man sich das wirklich mal vorrechnen lassen...

Bearbeitet von timtailor75
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Praktische Prüfung kostet 110€, paar Fahrstunden wird man wohl nehmen müssen, um sich an das Mopped zu gewöhnen. Dann noch Passbilder, bisschen Verwaltung usw...schätze mal mit 250-300€ pro Upgrade ist man dabei. Sind dann also 600€ bis zum offenen Lappen. Neu machen wäre laut meiner Fahrschule 800€ ca., aber dann halt mit mehr Zeitaufwand, da auch Theorie gebolzt wird und mehr Fahrstunden nötig sind.

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Also, hab mir hier mal die Definitionen geholt, ich mal eigentlich nur Punktesachen und Eignungsüberprüfungen, daher muss ich auch erst mal schaun:

Grundsätzlich: Die jetzt noch aktuelle Klasse A1 besitzt auch jeder der noch den alten Lappen hat wenn die Klasse 3 vor dem 01.05.1980 ausgestellt bzw. erteilt wurde.

Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann man auf den neuen A2 erweitern indem man lediglich die PRAKTISCHE Pfrüfung macht (das ist soweit die einzige Vorgabe

bis jetzt vom Gesetz, d.h. es sind keine Theorie und Paraxisstunden notwendig... ob euch Knaller der Fahrschullehrer natürlich ohne wenigsten eine praktische Übungsfahrt mit seinem Moped gleich die Prüfung fahren lässt ist fraglich)

Das gleiche gilt dann natürlich für den offen A... d.H. 2 Jahre Besitz A2 --> Praktische Prüfung = A

Definition der Klassen:

A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

A:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum von mehr als 50 Kubik oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kfz:

- mit mehr als 15 kW

-mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 Kubik oder

-bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter:

-20 Jahr bei mindestens zweijährigem Vorbesitz Klasse A2

- 21 Jahr Jahre für dreirädrige Kfz

-sonst 24 Jahre

Ich hoff ihr kennt euch jetzt aus, bei Fragen rund um die Sachen einfach her damit!!!

Es grüßt

Sebi

Bearbeitet von Sebi1111
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Servus und Gud moang Jan,

also wenn du die alte Klasse 3 umschreiben willst in den "EU-Scheckkartenführerschein" wird die keinenfalls was von der Anhängelast abgezwickt!

Du bekommst dann ganz normal die Klassen B,BE,C1,C1E,M,L und S!

Im Gegenteil: Wenn du aufm Antrag bei CE79 noch ein Kreuzchen machst, dann darfst du sogar mehr fahren wie davor, nämlich bis 18 Tonnen,

die Klasse CE79 ist jedoch bis zum 50 Lebensjahr beschränkt und muss dann immer im fünf Jahres Rythmus verlängert werden!

Sonst noch welche Fragen???

Es grüßt,

Sebi

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Auch auf die Gefahr hin das es eigentlich schon irgendwo bereits steht. Ich es aber leider nicht rauslesen kann.

Ich habe jetzt noch den alten Führerschein (den rosanen lappen) habe 1998 den Schein erworben und hinten einen zusatz drauf das ich 125ccm fahren darf, quasi 1b!

Wie ist für mich dann die Regelung? Nur eine Praktische Prüfung das ich den Motorrad Schein bekomme?

Greetz

Tom

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Servus,

hast du `98 nur die Klasse 3 gemacht oder evlt. auch den 1b...???

Wenn du den roasenen Lappen hast dann hast du ja bestimmt bei den einzelnen Klassen einen Stempel drinn was du fahren darfst oder?

Und steht der Zusatz auf der letzten Seite???

Aber wenn du schon den 125er hast... bekommst ja bei Umschreibung automatisch den A1... heisst im Endeffekt dass du mit ner praktischen Prüfung

den A beschränkt erwerben kannst!!!

Verstanden???

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Servus!raten hat als

Ah, gute Tabelle!

Jetzt les ich da raus, dass C1E eine Gewichtsbeschränkung des Zugs von 12.000 KG hat.

CE79 hat diese Beschränkung nicht. Sofern ich mich erinnere muss man für CE 79 aber einen größeren Erste-Hilfe Kurs machen, oder?

Mit meinem 3er darf ich bislang 18 Tonnen fahren.

Rückschluß: Vor der Umschreibung mach ich entweder nen teuren Erste-Hilfe Kurs damit ich CE79 beantragen kann oder mir werden mit "nur" C1E 6 Tonnen "geklaut".

Ist das so richtig? Oder gibts da die Möglichkeit eines "Sondereintrags", daß man 18 Tonnen mit C1E fahren darf? (Kann mich daran erinnern, daß der ADAC zu so was geraten hat als der Rosa Lappen abgeschafft wurde. Damals gabs das wohl, aber heute... :lookaround: )

Thx,

Jan

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Seas Jan,

nö das hast du jetzt falsch verstanden, grob überschlagen gilt folgendes:

Bei der Einführung der Scheckkartenführerscheine 1999 hat die Regierung ein paar "Schmankerl" für alle die eingebaut, die ihren alten Lappen in den

neuen tauschen. Wenn man den alten 3er umtauscht, bekommt man, auch heute noch, auf Antrag die Klasse T dazu, wenn man nachweisen kann dass man

eine Landwirtschaft daheim hat oder eben einen Betrieb wo solche Fahrzeuge benötitigt werden (z.B. Forstwirtschaft usw.).

Und ebenfalls kann man den CE79 bei der Umschreibung mit beantragen. Den bekommt man auch einfach so, ohne irgendwas nachzuweisen. Dieser ist jedoch bis zum

50gsten Lebensjahr befristet. Wenn du den danach noch weiter haben möchtest muss man bei der Fahrerlaubnisbehörde Antrag auf Verlängerung eine befristeten Fahrerlaubnis stellen.

Rückluss: Dir wird in KEINEM Fall bei einer Umschreibung irgendwass genommen oder geklaut. Du darfst mit dem alten 3er ganz normal bis 18 Tonnen fahren, wies auch in der Beschreibung oben steht. Bei der Einführung wurden die neuen Klassen aber gesplittet... heisst in C1, C1E und CE79! Die haben dann beschlossen dass man mit dem normalen C1E bis 12 Tonnen fahren darf, und die 18 Tonnen haben sie mit einer seperaten Fahrerlaubnisklasse, eben den CE79, bis zum 50gsten Lebensjahr beschränkt. Der C1E ist ja unbefristet gültig.

Heisst: Die Behörde schenkt dir sogar was.... JA, sowas gibts auch ab und zu mal :-D

Schön langsam wunder ich mich immer mehr, dass hier noch keiner mit Alkohol, BTM, Straftaten und MPU angefangen hat... :cheers:

Wie immer, bei Fragen einfach her damit!!!

Es grüßt,

Sebi

Bearbeitet von Sebi1111
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