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GSF wa. Mietshaus Heizung nun seit mehreren Tagen aus


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wie lange muss man warten damit eine Mietkürzung in Kraft treten kann.

Grund:

seit nun 4 Tagen ist die Heizung ausgefallen und seit Gestern Abend gibts auch kein warmes Wasser mehr.

Frau ist schwanger und Kind hat auch schon ne Erkältung.

Ich hole nun nen Radiator um wenigstens etwas Wärme in die Bude zu bekommen.

Mit der Kürzung würde ich gerne die anfallenden Stromkosten wieder raus bekommen.

Geschrieben
Das Wichtigste zuerst: Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsausfalls möglich. Aber nur, wenn der Vermieter sofort informiert wird, also fairerweise erst einmal die Chance hat, die Anlage wieder ans Laufen zu bringen. Es handelt sich um einen klassischen Gewährleistungsmangel.

Zudem sollte der Mieter ankündigen, dass er seinen Zins kürzen wird, wenn bei ihm die Stube kalt bleibt. Wobei nur der Erfolg, also eine funktionierende Heizung entscheidend ist, nicht die Ankündigung guten Willens des Vermieters. Stellt der sich blind und taub, muss der Mieter ihm eine Frist setzen und kann dann selbst den Handwerker bestellen.

Übrigens gibt es in diesem Fall nicht nur das Recht des Mieters, Geld einzubehalten, sondern er hat auch die Pflicht, den Ausfall der Heizung schnellstens dem Vermieter zu melden. Tut er es nicht und in Folge dessen kommt es zu Schäden zum Beispiel weil Leitungen einfrieren, ist er schadensersatzpflichtig!

Kalt bedeutet laut dem Mieterbund ein Temperatur von 17/18 Grad. Fällt das Thermometer unter 14 Grad gilt die Bleibe als unbewohnbar. Gekürzt werden darf die Kaltmiete nur anteilig für die Tage, an denen der Ofen aus ist. Die Höhe hängt davon ab, wie kalt es wurde - die Spanne reicht von 50 Prozent bis 100 Prozent bei unter 14 Grad.

Es empfiehlt sich an diesen Tagen die Innen- und Außentemperatur zu protokollieren.

Bibbern Bewohner beispielsweise sechs Tag bei 17 Grad bis der Heizkessel ausgetauscht wird, können sie für sechs Tage die Kaltmiete um 50 Prozent anteilig kürzen.

Vorsicht aber vor alten Urteilen im Internet: Zu Dutzenden kursieren dort Entscheidungen, die längst einen langen Bart haben. Aktuelle Urteile finden Sie unter http://www.mieterbun..._mietrecht.html .

habs gefunden...

bitte wieder schliessen

Danke..

Geschrieben (bearbeitet)

Mangel an den Vermieter melden (schriftlich!)

Gleichzeitig Mietkürzung anzeigen

(Frist setzen entfällt bei so einem gravierenden Mangel, denke ich mal, sonst auf jeden fall ne kurze Frist zur Behebung setzen)

Ich hab jetzt gerade nicht im Kopf wieviel da zu Kürzen zulässig ist

Falls er nach Kürzung nicht reagiert hast Du noch die Möglichkeit der Mietrückbehaltung (viel höherer Satz als Kürzung) ACHTUNG! Diese muss nach Behebung des MAngels zurückgezahlt werden!!! Soll nur als Druckmittel dienen falls der Vermieter dann nicht in die Schuhe kommt

Viel Erfolg!

Edit : mist zu langsam....

Bearbeitet von Randy

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