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GSFwa Kinderunterhalt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus alktuellem Anlass:

Meine Frau hat 2 Kinder aus erster Ehe, für welche sie etwas Unterhalt bekommt. Nachdem der 17 jährige gerade mal zum wiederholten Male mein er müsse sich daneben benehmen überlegen wir gerade ihn (und eventuell seinen 15 jahre alten Bruder) nach dem Urlaub gar nicht mehr mit heim zu nehmen, sondern bei deren Vater zu lassen.

Wie sieht es nun mit dem Kinderunterhalt aus. Wir haben noch zwei Kinder mit 4 und 7 und meine Frau ist selbstständig als Tagesmutter tätig (kleiner 375 EUR monatlich). Laut Tante Google müsste sie ja gar nichts bezahlen... oder irrt diese sich da?

Antworten gerne auch als PM.

In diesem Sinne... frohes Fest :wallbash:

Geschrieben

Kenne das Problem nur zu gut, war bei mir ähnlich. Deine Frau (oder ihr) irrt da ein wenig. Wenn die Kinder beim Vater verbleiben ist deine Frau dem Vater unterhaltspflichtig. Da deine Frau gering beschäftigt ist, ist bei ihr nichts zu holen.-bis dahin alles klar. Bist du jedoch mit ihr verheiratet, so ist sie dir gegenüber Taschengeldberechtigt. Bei mir waren es 300€. (ist von deinem Gehalt abhängig)

Das Gericht meinte, von diesen 300€ wäre es zuzumuten, die Hälfte, also 150€ an den Kindesvater an monatlichen Unterhalt zu zahlen.

Bei mir war es 1 Kind, bei dir müsste es dementsprechend mehr sein.

Ich war irrtümlicherweise auch der Meinung, da ich nicht der Vater bin, zu behaupten, ihr könnt mich mal!- Pustekuchen!

Hol dir zügig Rat von einem Anwalt, am besten mit Spezialgebiet Familienrecht. Ich konnte deswegen u.a. mein Haus verkaufen, da ich dachte die können mir nix, sind doch nicht meine Kinder. Schließlich habe ich ja noch 2 eigene Kinder...- großer Irrtum

Überleg doch mal:

bisher habt ihr Kindergeld und Unterhalt bekommen.

Das fällt jetzt komplett weg. ----> große finanzielle Einbuße

Darüber hinaus müsst ihr noch draufbezahlen

Soll jetzt keine Panikmache sein, aber so war es bei mir

Geschrieben

Danke... dann kann ich beim Anwalt gleich die Frage vom Unterhalt ab 18 bei Ausbildung klären. Tante Google gibt mir hierzu auch nur ein grosses Fragezeichen.

Geschrieben

Aus alktuellem Anlass:

Meine Frau hat 2 Kinder aus erster Ehe, für welche sie etwas Unterhalt bekommt. Nachdem der 17 jährige gerade mal zum wiederholten Male mein er müsse sich daneben benehmen überlegen wir gerade ihn (und eventuell seinen 15 jahre alten Bruder) nach dem Urlaub gar nicht mehr mit heim zu nehmen, sondern bei deren Vater zu lassen.

Wie ist denn die Betreuung bzw. der Umgang zwischen den Eltern geregelt?

Die Kindesmutter kann nicht ohne weiteres sagen, dass sie die Kinder nicht mehr betreut.

Wie sieht es nun mit dem Kinderunterhalt aus. Wir haben noch zwei Kinder mit 4 und 7 und meine Frau ist selbstständig als Tagesmutter tätig (kleiner 375 EUR monatlich). Laut Tante Google müsste sie ja gar nichts bezahlen... oder irrt diese sich da?

solange "neue" und "alte" Kinder minderjährig sind, stehen sie auf der gleichen Unterhaltsstufe, d.h. du darfst den Unterhalt für die "neuen" Kinder nicht vorweg abziehen. Das gilt auch, wenn es sich bei den "alten" Kindern um "privilegierte Volljährige" handelt. Bei der von dir geschilderten Konstellation würde es wohl zu einem sogenannten "Mangelfall" kommen. Des Weiteren der Selbstbehalt der Kindesmutter zu berücksichtigen.

Danke... dann kann ich beim Anwalt gleich die Frage vom Unterhalt ab 18 bei Ausbildung klären. Tante Google gibt mir hierzu auch nur ein grosses Fragezeichen.

Volljährige in der Ausbildung haben einen pauschalen Unterhaltsanspruch von 640 EUR. Bei einigen OLG-Bezirken wird hiervon die volle Ausbildungsvergütung abgezogen, in anderen OLG-Bezirken wird die um die berufsbedingten Kosten gekürzte Ausbildungsvergütung abgezogen. Ab Volljährigkeit sind die Eltern Gesamtschuldner für den Kindesunterhalt. Man kann sich der Barunterhaltspflicht nicht mehr durch Betreuung entziehen. In der Regel teilen sich die Eltern den verbleibenden Unterhaltsbetrag hälftig.

Weitergehende Auskünfte bitte bei einem Fachanwalt für Familienrecht einholen, hier im Forum ist das nicht möglich, da es gegen das Standesrecht verstößt. Der FA kann euch dann auch, sofern alle Auskünfte über das Einkommen vorliegen, eine vernünftige Berechnung über die Unterhaltsbeträge anfertigen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist schon richtig, dass sich Fachleute damit auseinandersetzen sollten, weil es gerade im Unterhaltsrecht sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Deshalb findet sich dazu auch wenig allgemeingültiges im Internet.

Auch wenn deine Frau mit ihrem Einkommen deutlich unterhalb des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige liegt, ist das noch keine Garantie dafür, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss. Neben dem schon erwähnten Taschengeldanspruch gegen dich könnte es auch noch sein, dass ihr ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, das sie realistischerweise (z. B. abhängig von ihrer Ausbildung) bei Annahme eines besser bezahlten Jobs erzielen könnte. Dabei muss aber auch die Betreuungssituation der beiden jüngeren Kinder beachtet werden.

Also alles nicht so einfach und deshalb unbedingt von Fachleuten zu prüfen. Wenn es nicht direkt der Fachanwalt für Familienrecht sein soll, weil das häufig erstmal für die andere Seite nach Eskalation (mit entsprechender zu erwartender Gegenreaktion) aussieht, besteht auch bei vielen Jugendämtern die Möglichkeit der kostenlosen Beratung für alle Beteiligten.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Es ist schon richtig, dass sich Fachleute damit auseinandersetzen sollten, weil es gerade im Unterhaltsrecht sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Deshalb findet sich dazu auch wenig allgemeingültiges im Internet.

Auch wenn deine Frau mit ihrem Einkommen deutlich unterhalb des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige liegt, ist das noch keine Garantie dafür, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss. Neben dem schon erwähnten Taschengeldanspruch gegen dich könnte es auch noch sein, dass ihr ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, das sie realistischerweise (z. B. abhängig von ihrer Ausbildung) bei Annahme eines besser bezahlten Jobs erzielen könnte. Dabei muss aber auch die Betreuungssituation der beiden jüngeren Kinder beachtet werden.

Das ist absolut richtig, aber eine Einschätzung hierzu liesse sich nur treffen, wenn bekannt wäre ob bzw. was für eine Ausbildung die Kindesmutter hat. Ausserdem müsste das Einkommen des jetzigen Ehemanns bekannt sein.

Also alles nicht so einfach und deshalb unbedingt von Fachleuten zu prüfen. Wenn es nicht direkt der Fachanwalt für Familienrecht sein soll, weil das häufig erstmal für die andere Seite nach Eskalation (mit entsprechender zu erwartender Gegenreaktion) aussieht, besteht auch bei vielen Jugendämtern die Möglichkeit der kostenlosen Beratung für alle Beteiligten.

Das finde ich, hängt immer davon ab wie das Schreiben formuliert ist und was man durchsetzen möchte. Zum Thema JA: ich habe die Erfahrung gemacht, dass das JA sich sehr häufig als Parteivertreter sieht und dementsprechend berät und berechnet. Ich habe häufiger Beanstandungen bei Berechnungen des JA als bei Berechnungen von Rechtsanwälten / Fachanwälten. Wobei sich das natürlich nicht im repräsentativen Bereich abspielt.

Geschrieben

Das Jugendamt ist ja auch häufig Parteivertreter, z. B. im Rahmen einer Beistandschaft. Oder es macht eigene Ansprüche aus übergegangem Recht (Unterhaltsvorschuss) geltend. Zumindest in letzterem Fall geht es um Steuergelder, da ist man dann oft weniger großzügig z. B. bei der Anerkennung abzugsfähiger Belastungen, als wenn das ganze ohne staatliche Beteiligung abläuft.

Mein Vorschlag bzgl. des Jugendamtes bezog sich aber auf eine Beratung beider Parteien, wenn möglich in einem gemeinsamen Termin. Wenn man sich dann nach Erläuterung der jeweiligen Ansprüche nicht einig wird, bleibt immer noch der Gang zum Anwalt und ggf. in Folge zum Familiengericht.

Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben jetzt für uns entschieden doch endlich einen Termin beim Jugendamt wahrzunehmen und die noch verbleibenenden Fragen beim RA klären zu lassen. Wir müssen ja ein paar Planspiele durchspielen, 15 jahriger bleibt bei uns, 15 jähriger dackelt mit.... etc.

Bei Jörg wurde ja auch Taschengeld für seine Frau angerechnet, das wird bei mir auch der Fall sein.

Danke für die Auskunft mit dem volljährigen Lehrling, Tante Google wirft mir da immer mehr Fragen auf, als gelöst werden.

Letzte Frage: Wenn der Kerle 18 ist und .... ähhh ... arbeitssuchend... kann ich ihn dann einfach rauswerfen (Richtung leiblichen Vater)?

Bearbeitet von Wavler
Geschrieben (bearbeitet)

Das zielt wohl an der Fragestellung vorbei, aber manchmal sollte unabhänging von leiblichen oder erworbenen Elternteilen, der Brut mal wohlwollende Dresche zugeteilt werden. Stattdessen zanken sich die Erwachsenen wie die Kinder, während der Nachwuchs frech und präpotent vor der Spielkonsole sitzt, alimentiert wird und die Elternteile gegeneinander ausspielt. Scheißwelt sowas. Viel Glück wünsche ich Euch und das der ganze Mist nicht ein riesen Geld kostet. :cheers:

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben

Den Vater würde nur interessieren wieviel Unterhalt wir zahlen :wallbash: Die Diskussion hatten wir ja schon im August. Da musste der Trottel doch mal 3 Wochen Vater spielen und hat uns dafür den Unterhalt gekürzt (holen wir aber uns aber wieder über Umwege rein, wir können auch solche Spielchen wie er).

Am liebsten würde ich den Grossen bei ihm gleich lassen und den Unterhalt bis 18 in bar auf den Tisch legen und beide Chillen lassen :devil:

Der redet mit seinen Bälgern wie mit Kumpels lieber über Fussball als ihnen in den Arsch zu treten. Der Grosse hat ihm gegenüber einen Ton, da bekäme mein Sohn von mir eine geballert. Mit uns redet er schon länger nicht mehr über seine Brut...

Geschrieben

Zu groben Undank zählt glaub noch nicht, dass ihm das Weihnachtsgeschenk nicht gefallen hat und meine Frau nach seiner Reklamation ihm gesagt hat, dass er halt Arbeiten gehen müsste ... da war er angepisst und ist abgezogen. Dazu muss gesagt werden, dass er momentan an nem Praktikumprogram teilnimmt und mangels Praktium 5 Tage die Woche rumchillt... anstatt sich aktiv um Praktikum oder Lehrstelle zu kümmern. Dann aber rummaulen wenn man kein Geld für den Führerschein in den Allerwertesten geschoben bekommt. Und das gewünschte iPhone war halt an Weihnachten nicht unterm Baum :whistling:

Meinereiner war nicht dabei, hab im Moment von ihm die Schnauze voll und hab mich zurückgezogen da ich ihn an Weihnachten nicht anpissen wollte... aber das kann er anscheinend auch ohne mich ...

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt Verwirkungstatbestände beim Volljährigenunterhalt, dafür hängt die Latte aber ziemlich hoch - sowas wie Gewalttaten des Unterhaltsberchtigten gegen den -pflichtigen. Altersgemäße Reibereien mit den (Stief-) Eltern gehören da eher nicht dazu. Grundsätzlich ist das volljährige Kind erstmal selbst für seinen Unterhalt verantwortlich (bzw. es hartzt), es sei denn, es befindet sich noch in Erstausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium). Aber auch da gibt es wieder zig einzelfallabhängige Varianten und Feinheiten, die zu beachten sind.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

Dürfen dürft ihr das sicherlich. Wie gesagt, hängt sein Unterhaltsanspruch dann davon ab, inwieweit er sich in Ausbildung befindet oder sich zumindest ernsthaft und nachweislich darum bemüht.

Wenn der Vater ihn nicht bei sich aufnimmt, bleibt ihm dann eine eigene Wohnung zu nehmen und Hartz IV zu kassieren. Die Jobcenter zahlen dann aber auch nicht einfach so, sondern lassen sich durch Beteiligung des Jugendamtes nachweisen, dass ein Verbleib bei einem zahlungskräftigen Elternteil nicht möglich ist, weil die Verhältnisse so zerrüttet sind. Sollte dem so sein, werden unter 25-jährige da normalerweise relativ hart rangenommen, d. h. "Chiller" müssen schnell mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie sich nicht um Arbeit oder Ausbildung bemühen.

Bearbeitet von sidewalksurfer

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