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Geschrieben

Hallo,

ich habe mir frisch eine VNB 6T zugelegt, welche keine Papier hat.

Diese ist komplett restauriert und ohne Blinker.

Muss ich welche montieren, oder geht dies mit originalem 125 ccm und diesem Bj. trotzdem für den TÜV?

Sicherlich kam diese Frage schon öfters hier. Ich habe aber leider nichts passendes gefunden.

Bitte um Eure Hilfe.

Gruß

Rezzo

Geschrieben

soweit ich weis... braucht eine 125ccm keine Blinker, wenn bauart bedingt usw. (teure nachrüstung blabla)

wenn sie über 125ccm hat muss sie Bj 61 oder vorher sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Also : Fahrzeuge mit einem Hubraum unter 125cm³ brauchen keine Fahrtrichungsanzeiger ( Baujahr egal)

Fahrzeuge mit mehr als 125cm³ brauche welche ( aber, und jetzt kommts) ist das Fahrzeug vor dem 1.1.1962 das erste mal zugelassen worden, braucht das fahrzeug keine.

du brauchst keine

da du ja keine Papiere hast um festzustellen wird das Baujahr geschätzt ( wurde bei mir auch gemacht) also bei dir irgendwas zwichen 1.1 1964 bis 31.12.1966

geh vorab zur Tüv Prüfstelle deines Vertrauens , und klär das schonmal mit denen ab ( die haben auch für alles Vespa ,Modelle die dementsprechenden Gutachen zur verfügung stehen)

( ich kann dir das so genau sagen , da ich es erst letzte Woche gemacht habe ( mit vollabnahme nach § 21)

Bearbeitet von Cupracer
Geschrieben

Hallo Sexidol,

danke für die umfangreiche Info.

Ich werde Deinen Rat befolgen und mich beim TÜV mal vorstellen und nachfragen.

Ich hoffe das funktioniert alles reibungslos mit Neuanmeldung.

Bist Du lediglich nur mit einer Briefkopie zum TÜV. Reicht das? Ich habe noch nie einen Roller ohne Papiere angemeldet. Wohne in Hessen.

Was sagt die Zulassungsstelle? Brauche ich vorab noch etwas um diesen Prozess zu vereinfachen?

Geschrieben

Morgen der Herr,

Oha... ich geh mal davon aus dass du dich vorher noch nicht informiert hast was alles auf dich zukommen kann...

Blinker brauchst auf alle Fälle keine da ja max. 125 ccm...

Baujahr schätzen war bei meinen TüV-Prüfern nicht angesagt... die wolltens schon genau wissen... hab mir halt dann von

Piaggio Datenblätter und Homologationsbescheinigung und wie der ganze Scheissdreck heisst geholt... ist aber in deinem Fall

wenns um die Blinkerpflicht geht eh egal... obwohl meine TüVler von dem Zeug recht angetan waren.... Briefkopien sind auch der Hit!!!

Fahr zum TüV und informier dich was die zwecks ner Vollabnahme nach §21 alles brauchen/fordern/benötigen... und informier dich am besten

zeitlich auch mal bei deiner Zulassungsstelle was die dann schließlich zusätzlich zu dem §21 noch alles benötigen... das muss nicht viel sein...

kann aber auch ganz schön stressig werden!!!

Und hier auch einfach mal die SUFU mit den bekannten Schlagwörtern bemühen!!!

Gruß und viel Erfolg,

Sebi

Geschrieben

Morgen,

ja, bin ehrlich. Die Gier nach dem Roller war größer, wie was alles auf mich zukommt.

Aber ich werde mich erst einmal beim TÜV schlau machen. Wird schon funktionieren.

Eine Anfrage beim KBA hat mir der Vorbesitzer ja auch mitgegeben, wobei diese ja nicht mehr unbedingt benötigt wird.

Danke und Gruß

Geschrieben

ich hatte fuer das Strassenverkehrsamt ( die wussten aber schon vorher bescheid) also auch am best die schon vor ab informieren , dann wissen die bescheid( sprech mit dem chef)

Vollabnahme 21 vom Tuev

KBA abfrage von der Polizei aus ( hessen)

gueltigen Kaufvertrag.

Eidesstattliche erklaerung , das die karre auch wirklich mir gehoert ( macht das Strassen verkehramt auch vorort beim anmelden) kosten 30,15euro

Freigabe von Piaggio zu umruestung auf 200ccm ( lag dabei , war aber eher fuern Tuev)

Perso

Ec Karte.

Wenn du den roller ohne papiere gekauft hast ( UND DAS AUCH IM KAUFVERTRAG STEHT) wuss die eidesstattliche Erklaerung ( das kann auch der NOtar machen) vom verkaeufter kommen , von dem du das Fahrzeug bezogen hast. ( viel spass :-D ) da reicht die kba nicht .

desweiteren wird auch im STVA Zentralregiter nach geschaut ob irgendwas in den letzten 7 Jahren mit deiner Fahrgestellnummer vermerkt wurde. Nach 7 Jahren wird alles geloescht.

Geschrieben

Falls Du über 125ccm gehst und nach 1962 Erstzulassung hast gibt es auch teilweise die Möglichkeit ohne Blinker eingetragen zu bekommen (z.B. weil der finanzielle Aufwand in keiner Relation steht)

ABER, so ist es einem Kumpel passiert:

Vespa aus Mitte der 60er,über 125ccm, Blinker ausgetragen. Wollte die Kiste in Hamburg zulassen. Zulassung wurde verweigert da laut Aussage des Zulassungsbeamten in HH generell nicht ohne Blinker angemeldet werden darf :aaalder:

Er hat sie dann auf seine Eltern in Niedersachsen angemeldet-problemlos!

Geschrieben

Ich hab vor kurzem erst mal gehört, dass bei den TüVs das so rumgegangen ist, dass genau dieses Schreiben (eben dass die Umrüstung auf Blinker mit den Kosten

in keiner Relation steht) von den Prüfern nicht mehr "toleriert" oder angenommen wird!

Ist da was dran?

Geschrieben

Was nicht im Schein steht (Blinker ) gibts auch keine,falls du später von der Rennleistung angehalten wirst .

wenn speziell Fahrtrichungsanzeiger eingetragen sind, dann musst du die auch haben.

Es gibt vom Tuev auch eine Ausnahmegenehmigung nach §70 STVZO (Gutachen) .

da steht dann so was drin wie, Umrüstung auf Grund technischer Gegebenheiten und durch zu hohen kosten Aufwand nicht möglich.

DIeses Gutachten ist aber immer Fahrgestellnummer bezogen

Geschrieben

Das kann so nicht ganz stimmen. Hab im Oktober meine 68er Sprint 150, die ja anders als eine 125er Blinker Braucht eine 21er Vollabnahme gemacht.

Hatte kurz die Lenkerendenteile dran. Danach wieder runter. Es stand danach zwar nix im Schein, deswegen brauch ich sie aber (Bei deutscher Zulassung) trotzdem.

Die müssen nicht extra eingetragen werden, im gegegnteil. Es muss wohl im Schein stehen das keine Fahrtrichtungsanzeiger benötigt werden.

Geschrieben

Das kann so nicht ganz stimmen. Hab im Oktober meine 68er Sprint 150, die ja anders als eine 125er Blinker Braucht eine 21er Vollabnahme gemacht.

Hatte kurz die Lenkerendenteile dran. Danach wieder runter. Es stand danach zwar nix im Schein, deswegen brauch ich sie aber (Bei deutscher Zulassung) trotzdem.

Die müssen nicht extra eingetragen werden, im gegegnteil. Es muss wohl im Schein stehen das keine Fahrtrichtungsanzeiger benötigt werden.

genau so wollt ich es eigentlich sagen , Danke

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