Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

V50 SS "Replika"


Zero0209

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein kleines Schmankerl zum Start der Saison:

V50 SS "Replika"

Motor ca. 200km gelaufen, komplett neu aufgebaut

Papiere

Schlüssel

ca. 65km/h

Zustand siehe Bilder

Inspektion gerade neu

Bj. 67

Preis: € 3800,- VB

und ja, der Roller befindet sich in meinem Besitz

Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften, am liebsten per PN und nur in gute Hände abzugeben!

Standort Hamburg

post-24373-0-77613200-1360671086_thumb.j

post-24373-0-38044700-1360671088_thumb.j

post-24373-0-45316800-1360671090_thumb.j

post-24373-0-88920500-1360671091_thumb.j

Geschrieben

Nix Scherzbolde, Guckst du hier, die Regeln sind VERBINDLICH:

Und nun schreib einen Preis dran, und das sie dein Eigentum ist...

Wir spielen hier nicht Kaufmannsladen, Viel Erfolg!

(ansonsten biete ich 3 Taler und 17 Kreuzer, aber nur wenn sie tatsächlich dem Schwager der Cousine deiner Friseuse gehört!)

Geschrieben

Preis: € 0,- VB

Und ja der Roller befindet sich in meinem Besitz

Prima, wir nähern uns. Aber leider ist "Preis € 0,- VB" immer noch zu nah an "Preis VB" dran. Da muss ein konkreter Preis hin, am liebsten in gängiger Währung.

Wenn du uns dann noch versicherst, dass das Fahrzeug nur hier angeboten wird, sieht das schon aus, wie von einem alten GSF-Fuchs verfasst....

Geschrieben

würde auf 3500 ,- bis 3999 ,- € schätzen

was ist die Kiste denn Wert?

auf den ersten Blick sieht sie ganz gut aus

Geschrieben

Doch, schau mal in Stvo §76 Absatz 8e. Da die Erstzulassung vorm 28.02.1992 stattgefunden hat.

Nein!

1. Erstens meinst du §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1. und

2. gilt das nur für die ehemaligen DDR-Reusen

Geschrieben

Das stimmt, mein Fehler. Hat sich bisher aber weder die Polizei oder sonstwer drüber beschwert.

P.S. und die Bezeichnung "Kleinkraftrad" heißt ja das der Motor nicht größer als 50ccm sein darf. Und da ich früher nun auch über lange Zeit eine original 50SA gefahren habe und diverse Male kontrolliert wurde, scheint die ABE es ja herzugeben ein kleines Versicherungskennzeichen zu fahren. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Geschrieben

§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVO:

„(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; …”

... also darfst Du mit dem Roller nicht legal auf der Autobahn fahren.

  • 9 Monate später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen. Datenschutzerklärung