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vespaoldies

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Keine Papiere dabei, evtl. kommt aus Spanien noch die Abmeldebescheinigung nach.

Mit einem ordentlichen Kaufvertrag ist eine Zulassung in D aber kein Problem!

Da muss ich leider widersprechen. Auch wenn der Roller mit spanischer Abmeldung daherkommt ist für eine Zulassung in Deutschland ein lückenloser Halternachweis erforderlich. Das System in Spanien funktioniert anders, der Roller behält ein Leben lang seine Nummer (die vorne auf dem Kotflügel), Nummernschild sowie die Papiere (ähnlich wie bei uns eine V50). Alle drei Sachen werden neben Kaufverträgen und Abmeldung bei der Neuzulassung benötigt, das alte Nummernschild wird einbehalten und drei (oder warens sechs?) Monate bei der Zulassungsstelle aufbewahrt. So jedenfalls 2007 in Hamburg.

Ansonsten: Top Zustand, selten bei den Modellen bzw. Baujahren :thumbsup:

Geschrieben

Da muss ich leider widersprechen. Auch wenn der Roller mit spanischer Abmeldung daherkommt ist für eine Zulassung in Deutschland ein lückenloser Halternachweis erforderlich. Das System in Spanien funktioniert anders, der Roller behält ein Leben lang seine Nummer (die vorne auf dem Kotflügel), Nummernschild sowie die Papiere (ähnlich wie bei uns eine V50). Alle drei Sachen werden neben Kaufverträgen und Abmeldung bei der Neuzulassung benötigt, das alte Nummernschild wird einbehalten und drei (oder warens sechs?) Monate bei der Zulassungsstelle aufbewahrt. So jedenfalls 2007 in Hamburg.

Ansonsten: Top Zustand, selten bei den Modellen bzw. Baujahren :thumbsup:

das ist schlicht und ergreifend nicht die ganze Wahrheit.

die Abmedebescheinigung "baja definitiva" ist die Bestätigung das ein Fahrzeug endgülig

abgemeldet wurde und die Papiere eingezogen wurden.

Es wird von jedem Landratsamt in D unterschiedlich gehandhabt eine Zulassung einzuleiten.

Normal wird mit der AB, dem §21 Gutachten vom Tüv, Ordentlichen Kaufvertrag , Doppelkarte

und Pass die Zulassung kein Problem darstellen.

Im Regelfall gibt es die Zulassung.

Aber es ist richtig das sich ein Käufer besser bei seinem LRA informiert bevor er überrascht wird.

also bitte mal bei der Realität bleiben.

Gruß BErnd

Geschrieben

Aber es ist richtig das sich ein Käufer besser bei seinem LRA informiert bevor er überrascht wird.

Das ist wohl demnach der beste Weg. Wie ich schon schrieb war das meine Erfahrung in Hamburg. Mein Fahrzeug war aber auch nicht stillgelegt sondern hatte noch die permiso de circulacion.

Wenn der Käufer dieser Schönheit noch einen originalen und generalüberholten GT160-Motor mit 100km Laufleistung braucht kann er sich gerne bei mir melden.

  • 2 Wochen später...

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