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Umzug mit altem Roller aus den USA


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage und ich dachte, vielleicht kann mir jemand von euch helfen...ich ziehe aus den USA nach Deutschland zurueck und moechte gerne meine beiden Vespa's (1964 GS und 1974 Primavera) mitnehmen. Hat jemand Erfahrungen mit der Einfuhr? Was brauche ich denn fuer Papiere, ausser dem "title"?

Schoene Gruesse

Lana

Geschrieben (bearbeitet)

mit dem title zum tüv. der macht den §21 dann zur zulassung und gut.

grüße

(ausnahmen gibt es für geräusch und abgasverhalten (umzugsgut)

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

Sind das mal deutsche Fahrzeuge gewesen, die Du selber in die USA mitgenommen hast, die von jemand anders importiert wurden oder sind es "amerikanische" Fahrzeuge?

Du must die Geschichte natürlich beim Zoll anmelden. Das solltest Du im Vorfeld mit dem Zoll abklären, wie bei Oldtimern der Wert ermittelt wird. Ob Du da im Vorfeld Gutachten oder Rechnung über Kauf in den USA beibringen kannst, was akzeptiert wird oder ob die spezielle Unterlagen wollen.

Geschrieben

Man muß es auf jeden Fall beim Zoll anmelden und wie die dort zwei alte Roller einordnen ist halt die Frage. Mein Bruder hatte das mal mit seinem Auto im Umzugsgut (Übersehcontainer zusammen mit Mobiliar, etc.). Er mußte nachweisen, daß er bereits geraume Zeit (ich glaub min. 1 Jahr) im Besitz dieses Fahrzeuges war und er mußte das Fahrzeug danach auch wieder min. ein Jahr auf seinen Namen anmelden. Ansonsten hätte er den Wagen verzollen / versteuern müssen.

Die passen da wohl schon auf, daß Umzüge nicht als Tarnung für Fahrzeughandel mißbraucht werden.

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    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
    • Aber die zwei Schrauben sitzen ja auch nur im Plastik der Kaskade, das empfinde ich als etwas dürftig.  Aber wenn Ihr meint, dass das hält, bin ich erstmal beruhigt!      Wenn ich die 180er Vollhölle hart durch beschleunige, erwarte ich schon reichlich Zug      Mich ja auch. 4 Löcher im Blech, zwei im Fach... 
    • Vllt liest du dir einfach auch mal die Bedingungen für den MP hier durch...   zB:   Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag.
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