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Das Führerscheintopic


Sebi1111

Empfohlene Beiträge

Servus beinand,

manche haben ja schon mitbekommen dass ich in ner Fahrerlaubnisbehörde arbeite!

Aufgrund meiner Tätigkeit bekomm ich täglich mehrere Anfragen aufgrund der Führerscheinumstellung vom 19.01.2013 was man denn nun fahren darf, ob man als Altinhaber schlechter gestellt ist, mit welchen Klassen nun was gefahren werden darf, was Auflagen oder

Schlüsselzahlen im Führerschein bedeuten usw…

Ich hab mir gedacht dass ich mich hier mal zur Verfügung stelle wenns Fragen rund um den Führerschein gibt… im Groben kann ich zu folgen Sachen Auskunft geben:

- Fahrerlaubnisklassen inkl. ihrer Schlüsselzahlen

- Alles rund um die MPU inkl. Verjährungs- oder Tilgungsfristen (Straftaten, Alk, BTM)

- Probezeit und Punkte

- Entzug, Versagung, Untersagung, Neuerteilungsverfahren usw...

Sollte jemand Fragen haben dann einfach hier rein, werde mich bemühen hier regelmäßig zu antworten… und wenn alle wunschlos glücklich sind dann geht das Topic halt irgendwann mal unter, aber das wär natürlich auch kein Weltuntergang!!!

In diesem Sinne…

Bearbeitet von Sebi1111
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Gute Sache! Wenn der Erwerb Klasse A beschränkt Mitte November '12 erfolgte, dann gestaltet es sich doch so, dass man Mitte November '14 in A unbeschränkt übergeht, jedoch in der Zeit dazwischen 48 statt 32 PS fahren darf, natürlich nur wenn das Leistungsgewicht im gesetzlichen Rahmen ist. Oder? :lookaround:

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Hast recht... dein beschränkter A ist ja mittlerweile die Klasse A2... Leistungsobergrenze 35 kw, Leistungsgewicht 0,1 kw/kg...

Musst deinen "alten" Führerschein auch nicht umscheiben lassen... ist nur ratsam wenn du oft ins Ausland, auch ins EU-Ausland, fährst... da machen die Polizisten

ab und zu Stress!!! Ab November 2014 ist klar, darfst du offen fahren... auch dann ist keine Umstellung NOTWENDIG aber RATSAM!!!

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weisst du denn auch wie sich das bei den fahrzeugen verhält? meine smallframe mit 12kw und 69kg kommt auf 0,17 kw/kg. damit war sie ja bisher krad o.lb. da die ja jetzt auf 0,2 die grenze gesetzt haben isse das ja im grunde nichtmehr...wird da noch post vom kba zum ändern kommen oder interessiert das keinen?
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Ja wird auf 15 Jahre befristet!

Haben sich ja alle aufgeregt und der Run auf die FS-Stellen war groß vor der Umstellung zum 19.01.2013...

Die Führerscheine die davor ausgestellt waren gelten bis 2033, die neuen sind auf 15 Jahre befristet (erste Verlängerung wenn im Jahr 2013 ausgestellt also 2028),

heisst also wenn du dir den alten behältst sparst du dir 5 Jahre...

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Hab ich es richtig verstanden, dass die Tilgungsfrist für ne Trunkenheits-OWi nach § 24 a StVG ab rechtskraft fünfzehn Jahre beträgt, während das Herstellen von Kinderpornographie nach § 184b, § 78 StGB nach fünf Jahren nicht mehr bestraft werden kann?

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Mit Kinderpornographie hab ich nix am hut, da kenn ich die Tilgungsfristen nicht... bei ner Trunkenheitsfahrt (wenns ne Straftat war) sinds 15 Jahre!

Im Gesetzt heisst ungefähr so: 5 Jahre nach der letzten beschwehrenden Entscheidung (zb. Entzug, Versagung, erneute Tat usw.) fängt die 10 Jahres

Frist zu laufen an! So kommen die 15 Jahre zusammen!

Solltest du jetzt z.B. 2000 nen Entzug haben wegen ner Trunkenheitsfahrt, bekommst 2001 deinen Führerschein wieder, dann laufen ab Neuerteilung die

10 Jahre Tilgungsfrist...

Bei ner Trunkenheits- OWI ( also ab 0,5 Promile) sind Tilgungsfrist 2 Jahre ab Rechtskraft!!!

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Kein Ding...

Ne ist nicht ganz richtig... die 15 Jahre teilen sich ja auf in 5 Jahre (nennen wir die einfach Anlauffrist) und dann eben die 10 Jahre (Tilgungsfrist)

Die 5 Jahre Anlauffrist werden jedoch im groben nur nach nem Entzug oder Versagung (also meist bei Straftaten) fällig... Bei deinem Fall oben

würde die OWI von 2000 die Tilgungsfrist nicht hemmen... und die Trunkenheitsfahrt wäre jetzt mal 2010 getilgt!!!

Muss noch anmerken dass wenn es um solche Fristenberechnungen geht mich nicht 100pro beim Wort nehmen könnt... kann das erst fix sagen wenn ich die Akte kenn!

Bei dem Fall vom Steuermann z.B. könnte es schon wieder sein, dass wenn er nach dem Entzug 1995 keinen neuen Führerschein bekommen hat, bei der OWI von 2000 ja auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu kommt... und das kann Auswirkungen haben!!!

Bearbeitet von Sebi1111
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:satisfied: Nein, kein FoF dabei, 316 StGB ist getilgt, nur leider nimmt die OWi als Begründung für die Bußgelderhöhung Bezug darauf, sodass die FE-Behörde bei einer möglichen Eignungsentscheidung die Kenntnis davon mitverwerten müsste... Die Akte ist nur noch schwer zu lesen, das Papier ist schon so brüchig. Bearbeitet von Steuermann
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Häh... kapiers grad net... deutsch das bitte mal bissl aus!!!

95 Entzug, nehmen wir an 96 Neuerteilung, 2000 Trunkenheitsowi... Tilgungsfrist der ersten Trunkenheit läuft ab Erteilung 10 Jahre, also bis 2006...

Und da man in dem Zeitraum ne Trunkenheitsowi begangen hat ist ma im Regelfall mit ner MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlung unter Alk im Straßenverkehr dabei!!!

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Mich würde mal interessieren, was ich jetzt mit meinem Führerschein alles fahren darf.

A hab ich unbeschränkt, da is klar.

B hab ich am 04.10.2006 gemacht. Welche Anhänger etc. darf ich jetzt fahren, bzw. gibts doch mit 1 oder 2 zu absolivierenden Fahrstunden die Möglichkeit größere Hänger, Wohnwägen etc. zu fahren, oder?

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Ja hast recht!

Du darfst momentan ein Auto inkl. Anhänger fahren wenn die zulässige Gesamtmasse des kompletten Zuges 3,5 t nicht überschreitet!

Früher gabs mal ein Maximalgewicht vom Anhänger... gibts nicht mehr... jetzt zählt einfach nur noch die zulässige Gesamtmasse!

Mit (ich glaub 4) Fahrstunden bei ner Fahrschule bekommst du die Schlüsselzahl 96 eingetragen!

Heisst dann, dass sich die zulässige Gesamtmasse des Zuges bis 4250 kg erhöht!!!

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Ja hast recht!

Du darfst momentan ein Auto inkl. Anhänger fahren wenn die zulässige Gesamtmasse des kompletten Zuges 3,5 t nicht überschreitet!

Früher gabs mal ein Maximalgewicht vom Anhänger... gibts nicht mehr... jetzt zählt einfach nur noch die zulässige Gesamtmasse!

Mit (ich glaub 4) Fahrstunden bei ner Fahrschule bekommst du die Schlüsselzahl 96 eingetragen!

Heisst dann, dass sich die zulässige Gesamtmasse des Zuges bis 4250 kg erhöht!!!

wie jetz ernsthaft? diese max.masse hänger darf leergewicht fahrzeug nicht überschreiten sache is raus? das wär ja mega klasse...

bzw das gilt dann schon für alle oder, nicht nur für die die ihren schein dann jetzt in den letzen jahren gemacht haben...?

Bearbeitet von Cpt.Howdy
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ZGG des Anhängers darf bei wenigen Zugfahrzeugen das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten und bei noch weiniger Modellen das ZGG des Zugfahrzeugs

das hat jetzt nix mit dem Führerschein zu tun

wenn ich beispielsweise nen allradler habe mit 1500 leer und 2000 ZGG und der hat 2250 anhängelast eingetragen....

dann paßt das doch mit der erweiterten klasse B

mit dem alten 3er geht ja auch nen 18tonnen zug aus 7,5 tonner mit 10,5 T Anhänger oder gleiches Zgg als sattelzug

das sind dann oft die werbetrucks mit sprinter oder kleinem Iveco als zugmaschine und 3 achsen mit minirädchen am auflieger

Rita

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mit dem alten 3er geht ja auch nen 18tonnen zug aus 7,5 tonner mit 10,5 T Anhänger oder gleiches Zgg als sattelzug

Das hab ich jetzt irgendwie anders verstanden. Mit dem alten 3er (also einer neu ausgestellten Plastikkarte) darf ich jetzt einen 7,5er mit Anhänger fahren, bei einem Gesamtgewicht (Zugfahrzeug+Anhänger) von nicht mehr als 12t.

Die Ausnahme ist bis 50 begrenzt, dann braucht es eine ärztliche Untersuchung.

Wo steht das mit den 18t?

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ZGG des Anhängers darf bei wenigen Zugfahrzeugen das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten und bei noch weiniger Modellen das ZGG des Zugfahrzeugs

das hat jetzt nix mit dem Führerschein zu tun

wenn ich beispielsweise nen allradler habe mit 1500 leer und 2000 ZGG und der hat 2250 anhängelast eingetragen....

dann paßt das doch mit der erweiterten klasse B

mit dem alten 3er geht ja auch nen 18tonnen zug aus 7,5 tonner mit 10,5 T Anhänger oder gleiches Zgg als sattelzug

das sind dann oft die werbetrucks mit sprinter oder kleinem Iveco als zugmaschine und 3 achsen mit minirädchen am auflieger

Rita

ja so wäre es logisch...

bisher war die regelung aber das das zul gesamtgewicht des hängers nicht mehr als das leer gewicht des zugfahrzeuges sein darf. die maximale anhängelast spielte da garnicht rein. das man die anhängelast nicht überschreiten darf ist klar, hat ja aber im grunde nichts mit der zul. gesamtmasse des hängers zu tun. ich mein wenn ich ne tonne anhängen darf und der hänger 2t tragen darf kann ich halt nur die hälfte der möglichkeit nutzen.

hintergrund ist eben der, hatte mir immer nen hänger von am kollegen geliehen. zul. gesamtmasse 1200kg. leergewicht meines fahrzeuges 1080kg, max anhängelast 1000kg (gebremst). somit durfte ich bisher den hänger nichtmal leer fahren. wenn ich allerdings den passat von schwiegervati nehme, dann darf ich das fahren. das ganze gilt aber natürlich erst für leute die ihren schein in diesem millenium gemacht haben :-D .

wenn das ganze jetzt aber nichtmehr gilt darf ich besagten anhänger an meinem wagen fahren, anhängelastberücksichtigung bleibt natürlich gleich...

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Die Eintragung bei CE bezieht sich auf C1E (steht da auch) und damit darf man einen "Leicht Lastzug" über 3,5t bis max. 7,5t fahren + einen Anhänger, wenn das Gesamtgewicht 12t nicht übersteigt.

Das mit dem Sattelzug ist mir neu und ergibt sich für mich aus dem Führerschein auch nicht.

Was aber nix heisst, ich versteh so vieles nicht.

Und ja, das darf man mit dem alten 3er fahren. Aus eigener Erfahrung ist son 7,5er mit Hänger ein durchaus beeindruckendes Gespann, beim ersten Mal hatte ich fast n Streifen in der Hose. :rotwerd:

-

Bearbeitet von gonzo
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hintergrund ist eben der, hatte mir immer nen hänger von am kollegen geliehen. zul. gesamtmasse 1200kg. leergewicht meines fahrzeuges 1080kg, max anhängelast 1000kg (gebremst). somit durfte ich bisher den hänger nichtmal leer fahren. wenn ich allerdings den passat von schwiegervati nehme, dann darf ich das fahren. das ganze gilt aber natürlich erst für leute die ihren schein in diesem millenium gemacht haben :-D .

ich bin mal kontrolliert worden..... großer Tandemachanhänger geschlossener Alu Koffer

leergewicht 810 KG

der hing hinter nem 1,4i Corsa A (eingetragene Anhängelast gebremst 850 KG)

Frage vom Jungbullen: hat das denn so seine Richtigkeit?

ich klar doch sonst würde ich ja so net fahren

Frage vom Jungbullen: was bitte transportieren Si da drin?

ich: ne werkzeugkiste und ein Rudel Spanngurte ( ich hätte ja auch antworten können....den Hänger)

beim Blick in den fast leeren Hänger war der total enttäuscht.... :-D:-D:-D:-D:-D:-D

Rita

Bearbeitet von Rita
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Die Eintragung bei CE bezieht sich auf C1E (steht da auch) und damit darf man einen "Leicht Lastzug" über 3,5t bis max. 7,5t fahren + einen Anhänger, wenn das Gesamtgewicht 12t nicht übersteigt.

Das mit dem Sattelzug ist mir neu und ergibt sich für mich aus dem Führerschein auch nicht.

Was aber nix heisst, ich versteh so vieles nicht.

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das gesamtgewicht darf über 12 Tonnen sein (guck mal wierum der pfeil an der 12 ist) aber nur 3 achsen..... d.h. auflieger beschränkt siehe oben

Rita

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Ahhhhhhaaaaaa.

Danke, jetzt hab ich das auch verstanden. :thumbsup:

@specialheizer . Der Mensch wächst an seinen Herausforderungen. Das ist in der Tat erst sehr gewöhnungsbedürftig, nach 2-3 Stunden aber auch nicht schlimmer als mit einem großen Trailer hinter einem PKW.

-

Bearbeitet von gonzo
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