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Rechtsanwalt anwesend? Grundstücksrecht...GSFWA


Dr.Hawk

Empfohlene Beiträge

Moin,

der Frühjahr kommt (bestimmt), und mich beschäftigt mal wieder die Grundstücksgrenze.

Problem ist folgendes: Im Garten ist die hintere Grundstücksgrenze ein Bach der Gemeinde,

ca. 3-5m unterhalb Grasnabe. Der/die Bach macht quasi an meinem Grundstück eine Innenkurve,

und gräbt immer mehr vom Hang weg (Ca. 100qm sind schon weg). Der Vorbesitzer hatte schon

jahrzehntelang Kontakt zur Gemeinde ohne Ergebnis. Ich habe das Haus vor drei Jahren gekauft,

und auch gleich einen Termin mit dem Bauamt gemacht. Bei der Vorortbegehung wurde mir gesagt,

es bestehe kein Grund zur Handlung, da das Gebäude/Garage (noch) keine Schäden aufweisen.

Ich finde eine Hangbefestigung mit Rückholung verlorener Grundstücksfläche mittlerweile unausweichlich.

Der Durchgang hinter der Garage zum Garten hat keine 2m mehr zum Hang...

Gibt es irgendeine Handhabe (§839 BGB?) die Gemeinde dazu zu bewegen, eine Mauer zu ziehen?+

Es handelt sich um ca. 40m Hanglage, an der der/die Bach entlangfließt.

Gruß, Klaus

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1. Für den Fall, dass es Dein Grundstück ist: Doch, hilft weiter, geh zum Anwalt.

2. Für den Fall, dass Du gerade eine juristische Hausarbeit schreibst: Palandt, Rn. 3 zu § 197: ja, für 1004 gilt Regelverjährung, aber Palandt, Rn. 22 zu § 199: Abgrenzung dauernde zu wiederholte Beeinträchtigung, hier wiederholte, da fortschreitender Abtrag, damit Verjährungsbeginn § 199 I Nr. 1 BGB täglich neu. Dann lehnst Du einen nach § 902 BGB unverjährbaren Anspruch aus § 985 BGB ab und faselst noch was zum Anspruch aus § 839, 249 BGB auf Naturalrestitution für den Du eine konkrete Amtspflicht eines konkreten Beamten bräuchtest.... Rest schaffste selber, gell?

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Nene, ist schon "real", also mein Grundstück.

Werde mich mal an meinen Anwalt wenden :-)

Vielen Dank für die Auskunft, Steuermann.

Darum gings mir, ob sich der Weg zum Anwalt

lohnt, oder ob ich es gleich lassen kann.

Greetz.

Bearbeitet von Dr.Hawk
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