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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...ohne Wertgutachten istndas Ganze wertlos...wenn sie zahlen müssen drücken sich alle und dann hat der Versicherungsnehmer die Beweispflicht. Tausende in die Kiste stecken, aber für die Versicherung nichts ausgeben, da hat man dann vorher 3.5€ gespart und im Fall der Fälle ein paar Tausender verloren...

Ein bisschen wie Webergrill kaufen und dann Steakes aus dem Discounter drauf... 

 

Bei Olack Kisten ist es besonders schlimm eine wertgerechte Versicherung zu bekommen - mir hat die Württemberger die Versicherung abgelehnt, weil 3 Kollegen anhand der Bilder festgestellt haben, dass es Schrott ist....und nen Gutachter zu finden der sowas ordentlich kann ist auch nicht einfach! 

 

 

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb hacki:

 

... gut :cheers:

 

welche TK ( also Sb ) hast du da jeweils ? hört sich erst mal nicht teuer an...

 

Gruß

SB 150,- Euro

vor 2 Stunden schrieb jan69:

...ohne Wertgutachten istndas Ganze wertlos...wenn sie zahlen müssen drücken sich alle und dann hat der Versicherungsnehmer die Beweispflicht. Tausende in die Kiste stecken, aber für die Versicherung nichts ausgeben, da hat man dann vorher 3.5€ gespart und im Fall der Fälle ein paar Tausender verloren...

Ein bisschen wie Webergrill kaufen und dann Steakes aus dem Discounter drauf... 

 

Bei Olack Kisten ist es besonders schlimm eine wertgerechte Versicherung zu bekommen - mir hat die Württemberger die Versicherung abgelehnt, weil 3 Kollegen anhand der Bilder festgestellt haben, dass es Schrott ist....und nen Gutachter zu finden der sowas ordentlich kann ist auch nicht einfach! 

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er für seine(n) Roller Wertgutachten erstellen lässt. Das muss man je nach Roller und Wert des Rollers (und der kann je nach Roller sehr unterschiedlich sein) entscheiden.

 

Für meine Kröten braucht es kein Wertgutachten.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Dirk Diggler:

SB 150,- Euro

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er für seine(n) Roller Wertgutachten erstellen lässt. Das muss man je nach Roller und Wert des Rollers (und der kann je nach Roller sehr unterschiedlich sein) entscheiden.

 

Für meine Kröten braucht es kein Wertgutachten.

Für deine Kröten brauchst Du dann auch keine TK, weil die Versicherung im Schadensfall bei Fahrzeugalter 40+ Jahre nix zahlt.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

Bei der Allianz braucht man auch für alte Vespas kein extra Wertgutachten, als Wertnachweis wurde bei mir der Kaufpreis  aus dem Kaufvertrag verwendet.

D.h. Keine zusätzlichen Kosten für mich

 

Die WGV errechnet den Zeitwert nur aus dem Alter der Vespa, meine VNB mit über 50 Jahren liegt damit bei ungefähr 0€

Bearbeitet von derjan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Klingelkasper:

Für deine Kröten brauchst Du dann auch keine TK, weil die Versicherung im Schadensfall bei Fahrzeugalter 40+ Jahre nix zahlt.

Wenn das so wäre, dann kündige ich die TK sofort.

 

Lese ich noch mal in den Vertragsbedingungen nach, aber kann ich mir kaum vorstellen, da es bei meiner Versicherung so gewesen ist, dass der Wert der Roller nicht anhand von Wertegutachten nachgewiesen werden konnte/musste, sondern im Rahmen einer unkomplizierten Selbsteinschätzung der Werte anhand eines Fragebogens inkl. letztem HU-Bericht und Fotos. Das war möglich, weil der Wert meiner drei Roller jeweils deutlich unter 10.000 Euro lag.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Meine Sprint (68 ) hatte bei der HuK TK ( ohne )...

 

nach paar Jahren wollte ich die Rally ( 77) und weiter Gurken auch dort mit TK versichern... Antwort: zu alt, keine TK möglich !

 

auf Nachfrage, warum denn die zB ´ältere´ Sprint ne TK bekommen hat: oh, da haben Sie ne TK ?... Glück gehabt, das da nix pasiert ist ! Ich: Wieso, wie meinen Sie das... Antwort: im Schadensfall hätte es genau 0 (null) gegeben...:wallbash:

 

Daraufhin hab ich natürlich leicht angesäuert die TK bei der Sprint auch weggelassen...

 

HDI hat mir mit Kurzgutachten ( kostet beim SV meines Vertauens 60,- inkl Steuer ) TK ohne Probleme  angeboten...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb hacki:

Meine Sprint (68 ) hatte bei der HuK TK ( ohne )...

 

nach paar Jahren wollte ich die Rally ( 77) und weiter Gurken auch dort mit TK versichern... Antwort: zu alt, keine TK möglich !

 

auf Nachfrage, warum denn die zB ´ältere´ Sprint ne TK bekommen hat: oh, da haben Sie ne TK ?... Glück gehabt, das da nix pasiert ist ! Ich: Wieso, wie meinen Sie das... Antwort: im Schadensfall hätte es genau 0 (null) gegeben...:wallbash:

 

Wenn eine Versicherung eine TK für ein Fahrzeug anbietet und das Fahrzeug auch dann anschließend mit TK versichert, dann muss die Versicherung auch im TK-Schadensfall zahlen. TK-Schadensfälle sind sog. Elementarschäden (Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz, Wasser) sowie Schäden aufgrund von z.B. Wild oder Diebstahl oder Glasbruch. Voraussetzung: Die entsprechenden Nachweise, falls im Einzelfall erforderlich, können geliefert werden.

Wie viel die Versicherung im TK-Schadensfall zahlt hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab.

 

Aber dass eine Versicherung ein Fahrzeug mit TK versichert und hinterher sagt, dass die Regulierung über die TK im Schadensfall grundsätzlich 0 Euro beträgt, ist niemals rechtens und da hätte ich ganz bequem meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber natürlich gibt es bestimmte Bedingungen, die bei der monetären Regulierung eines TK-Schadenfalls gegeben sein müssen. Aber diese dürfen nicht grundsätzlich eine TK-Regulierung ausschließen. Denn sonst würde eine Versicherung ja eine TK anbieten, die niemals und grundsätzlich nicht leistet.

 

Also, wenn eine Versicherung eine TK für eine Sprint Bj 1968 anbietet und anschließend das Fahrzeug Haftpflicht und TK versichert, dann darf die Versicherung im TK-Schadensfall nicht sagen "ätsch, ihr Fahrzeug ist aber zu alt, wir leisten nun nicht." Wenn eine Versicherung das Fahrzeug Haftpflicht und TK versichert hat und dann irgendwann der Meinung ist, dass das Fahrzeug nun zu alt wäre um einen TK weiter aufrecht zu erhalten, dann kann eine Versicherung höchstens und unter ganz bestimmten Voraussetzungen den bestehenden Vertrag hinsichtlich der TK - unter Einhaltung der allg. Vertragsbedingungen und Fristen - einseitig kündigen. Das muss die Versicherung dem Versicherungsnehmer entsprechend anzeigen.

 

P.S.

Aussagen von Versicherungen werden i.d.R. von den vielen Sachbearbeitern der jeweiligen Versicherungen getroffen. Und da ist es nicht selten der Fall, dass die Aussagen stark von einander abweichen bzw. sogar der Sachbearbeiter A dem Herrn Maier sagt "machen wir nicht" und bei Anruf am nächsten Tag der Sachbearbeiter B Herrn Maier sagt "machen wir (und unter den und den Voraussetzungen)". Ich habe alles Mögliche diesbezüglich erlebt.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

habe meine ganzes Rollerkonvolut bei OCC versichert. Ist ein Oldtimerversicherer. Da musste ich von jedem Roller Bilder aus verschiedenen Ansichten anfertigen, Fahrzeugdaten, Kilometerstand und wie lange ich

die Fahrzeuge habe.

 

Dann selber den voraussichtlichen Wiederbeschaffungswert angeben müssen. Nach der Höhe richtet sich dann die Prämie. Bringt also nicht viel seine PX mit 5000 Euro anzusetzen, weil man dann mehr Prämie

zahlen müsste.

Ich zahle für eine zugelassene Sprint Veloce, GS 3, 4 zugelassene PX 200 und einen BMW 520 E 12 580,00 Euro im Jahr inkl. Teilkasko.

 

Das schöne ist das die zwei nicht zugelassenen Roller auch Diebstahlversichert sind.

 

Einzige Auflage: Es dürfen immer nur 2 Fahrzeuge gleichzeitig aktiv fahren und der Fahrer muss über 21 Jahre alt sein.

 

Creni

Bearbeitet von Creni
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Dirk Diggler:

Wenn eine Versicherung eine TK für ein Fahrzeug anbietet und das Fahrzeug auch dann anschließend mit TK versichert, dann muss die Versicherung auch im TK-Schadensfall zahlen. TK-Schadensfälle sind sog. Elementarschäden (Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Blitz, Wasser) sowie Schäden aufgrund von z.B. Wild oder Diebstahl oder Glasbruch. Voraussetzung: Die entsprechenden Nachweise, falls im Einzelfall erforderlich, können geliefert werden.

Wie viel die Versicherung im TK-Schadensfall zahlt hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab.

 

Aber dass eine Versicherung ein Fahrzeug mit TK versichert und hinterher sagt, dass die Regulierung über die TK im Schadensfall grundsätzlich 0 Euro beträgt, ist niemals rechtens und da hätte ich ganz bequem meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber natürlich gibt es bestimmte Bedingungen, die bei der monetären Regulierung eines TK-Schadenfalls gegeben sein müssen. Aber diese dürfen nicht grundsätzlich eine TK-Regulierung ausschließen. Denn sonst würde eine Versicherung ja eine TK anbieten, die niemals und grundsätzlich nicht leistet.

 

Also, wenn eine Versicherung eine TK für eine Sprint Bj 1968 anbietet und anschließend das Fahrzeug Haftpflicht und TK versichert, dann darf die Versicherung im TK-Schadensfall nicht sagen "ätsch, ihr Fahrzeug ist aber zu alt, wir leisten nun nicht." Wenn eine Versicherung das Fahrzeug Haftpflicht und TK versichert hat und dann irgendwann der Meinung ist, dass das Fahrzeug nun zu alt wäre um einen TK weiter aufrecht zu erhalten, dann kann eine Versicherung höchstens und unter ganz bestimmten Voraussetzungen den bestehenden Vertrag hinsichtlich der TK - unter Einhaltung der allg. Vertragsbedingungen und Fristen - einseitig kündigen. Das muss die Versicherung dem Versicherungsnehmer entsprechend anzeigen.

 

P.S.

Aussagen von Versicherungen werden i.d.R. von den vielen Sachbearbeitern der jeweiligen Versicherungen getroffen. Und da ist es nicht selten der Fall, dass die Aussagen stark von einander abweichen bzw. sogar der Sachbearbeiter A dem Herrn Maier sagt "machen wir nicht" und bei Anruf am nächsten Tag der Sachbearbeiter B Herrn Maier sagt "machen wir (und unter den und den Voraussetzungen)". Ich habe alles Mögliche diesbezüglich erlebt.

 

 

theoretisch ja - praktisch NEIN !!

 

ähnliches Beispiel:

 

Allianz hatte ja mal für Karren ( 50 ccm )  ü 25 Jahre nen ´Sondertarif´ .. beim Abschluß wollte der Mitarbeiter nochnichtmal meine Papiere sehen - auf Nachfrage: ach, ganz ehrlich - wenn im Schadensfall Ihr Fahrzueg nicht den Vertragsbestimmungen entspricht, sind wir halt von der Verpflichtung zur Leistung frei... ÄÄÄTSCh - selber Schuld..

 

nächstes Beispiel:

 

mit Ital fuffi Papieren zur Versicherung: Kennzeichen wird ohne wenn&aber ausgegeben, Beitrag bezahlt.. und ab dafür...

 

und dann.. ohne deutsche BE ist man ´illegal´ unterwegs - im Schadensfalls : keine gültige BE = kein Versicherungsschutz - total egal ob das Schild ausgegeben wurde und der Beitrag auch bezahlt ist...

 

und mein Fzg ( in diesem Falle die Sprint ) war dann nicht irgndwann ´zu alt´ sondern schon bei Vertragsabschluß wg Alter nicht TK versicherungsfähig - somit KEIN Versicherungsschutz bei TK !!... fertig und aus... ganz einfach ( habs nat. geprüft bzw prüfen lassen... ;-))

 

 

 

 

Geschrieben

Moin,

 

da gebe ich Hacki uneingeschrängt recht. Ist genauso wie mit illegal getunten Rollern bei denen die Veränderungen nicht eingetragen wurden. Und das sind bekanntlich eine ganze Menge.

 

Durch jeden verbauten Sip Road erlischt im Zweifelsfall der Versicherungsschutz. Ist schon ein schmaler Grad auf dem sich viele da bewegen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt große  Versicherungen die generell auf jeden Schadensfall eines Gegners Antworten das er  eine Mitschuld hat oder diese größer ist, als z. B.  von der Polizei oder der eigenen Versicherung gesehen....bei kleineren Differenzbeträgen rentiert es sich nicht zu klagen (mir selbst so passiert und für die nach 100€ Rechtsschutz-Selbstbeteiligung übrigbleibenden 200€ hab ich mir den ewigen Schreibkram gespart....auch wenn es blöd ist...) 

 

...da kann man ersehen, was da so st noch passiert.... 

Bearbeitet von jan69
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb hacki:

 

 

theoretisch ja - praktisch NEIN !!

 

ähnliches Beispiel:

 

Allianz hatte ja mal für Karren ( 50 ccm )  ü 25 Jahre nen ´Sondertarif´ .. beim Abschluß wollte der Mitarbeiter nochnichtmal meine Papiere sehen - auf Nachfrage: ach, ganz ehrlich - wenn im Schadensfall Ihr Fahrzueg nicht den Vertragsbestimmungen entspricht, sind wir halt von der Verpflichtung zur Leistung frei... ÄÄÄTSCh - selber Schuld..

 

Zitat

;-)

Wenn Du einen Neuantrag für eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für einen z.B. 40 Jahre alten Roller stellst und dort alle notwendigen Angaben und auch zum Baujahr Deines Fahrzeuges machst, dann prüft die Versicherung, ob sie dein Fahrzeug (und wenn zu welchen Konditionen) versichert und prüft zusätzlich, ob die Voraussetzungen gegeben sind, dass die Versicherung dein Fahrzeug Haftpflicht und Teilkasko versichert ind die Versicherung annimmt.

 

Wenn dann die Versicherung "grünes Licht" gibt und Dir anschließend nach Unterschrift unter den Versicherungsvertrag eine Police zuschickt, dann kann und darf die Versicherung später die Schadensregulierung nicht aufgrund der von Dir korrekt und zu Beginn gemachten Angaben (z.B. Alter des Fahrzeuges) ablehnen.

 

Ich habe drei Roller (Alter 58, 44 und 40 Jahre) TK versichert und eben bei meiner Versicherung angerufen und noch mal explizit nachgefragt, wie das mit einer Regulierung im TK-Schadensfall ist. Die Versicherung sagte, sie reguliert dann, wenn der Schadensfall eintritt und die Voraussetzungen in Sachen des TK-Schadensfalls gegeben sind. Das Alter meiner Fahrzeuge ist o.k., denn dieses haben sie ja vor Versicherungsabschluss hanhand meiner vorgelegten Papiere überprüft.

 

Etwas völlig anderes ist es, wenn Du an deinem Fahrzeug unzulässige Änderungen vornimmst oder Dinge tust, die eine Regulierung eines Schadens ausschließen, teilweise ausschließen oder ggf. Regressforderungen beinhalten.

 

Davon unbenommen:

Natürlich ist es so wie Creni schrieb, dass illegales Tuning und/oder eintragungspflichte Veränderungen die nicht in die Papiere eingetragen wurden, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. auch zum Verlust des ganzen/teilweise Versicherungsschutzes bzw. zu Regressforderungen durch den Versicherer führen können.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Dirk Diggler:

 

Wenn Du einen Neuantrag für eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für einen z.B. 40 Jahre alten Roller stellst und dort alle notwendigen Angaben und auch zum Baujahr Deines Fahrzeuges machst, dann prüft die Versicherung, ob sie dein Fahrzeug (und wenn zu welchen Konditionen) versichert und prüft zusätzlich, ob die Voraussetzungen gegeben sind, dass die Versicherung dein Fahrzeug Haftpflicht und Teilkasko versichert ind die Versicherung annimmt.

 

Wenn dann die Versicherung "grünes Licht" gibt und Dir anschließend nach Unterschrift unter den Versicherungsvertrag eine Police zuschickt, dann kann und darf die Versicherung später die Schadensregulierung nicht aufgrund der von Dir korrekt und zu Beginn gemachten Angaben (z.B. Alter des Fahrzeuges) ablehnen.

hätten sie wohl auch nicht - hat auch Niemand gesagt/geschrieben - hätte nur null (0 ) gegeben aufgrund Fahrzeugalter ;-)

Zitat

 

 

Etwas völlig anderes ist es, wenn Du an deinem Fahrzeug unzulässige Änderungen vornimmst oder Dinge tust, die eine Regulierung eines Schadens ausschließen, teilweise ausschließen oder ggf. Regressforderungen beinhalten.

 

 

wer redet davon ? bzw war nie hier Thema im Topic oder ?!

 

 

Zitat

 

Davon unbenommen:

Natürlich ist es so wie Creni schrieb, dass illegales Tuning und/oder eintragungspflichte Veränderungen die nicht in die Papiere eingetragen wurden, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und ggf. auch zum Verlust des ganzen/teilweise Versicherungsschutzes bzw. zu Regressforderungen durch den Versicherer führen können.

 

 

DAS sollte mittlerweile ja jedes Kind wissen und hat absolut nix mit dem Problem Alter/Wert/Regulierung zu tun... oder ?!

 

 

bin jetzt raus hier... bekomme nen Drehwurm wg der Endloschleife...

Bearbeitet von hacki

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