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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo smallframe Gemeinde kann mir einer mal helfen ich bräuchte für meine et3 die aus Italien kommt eine herkunftsnachweiss oder Unbedenklichkeitserklärung . Das Fahrzeug hat keine Papiere habe vom Verkäufer nur Anschrift und ausweiskopie war glaub nicht Besitzer sondern nur Händler . So Fahrzeug wurde komplett hergerichtet und hat neuen TÜV und Datenblatt . So wollte zulassen aber die Herrschaften auf der zulassungsstelle sagen ich Brauch ein Nachweis das das Fahrzeug rechtmäßig in Italien angemeldet wurde . Sie meinten ich soll mich an den italienischen automobilverband richten -aci - und denn Nachweis bringen . Die Seite ist italienisch gibt's da noch andere Seiten wo man den schmalen bekommt . Danke Bernd bitte um Hilfe

Geschrieben

Hi,

die Unbedenklichkeitserklärung bekommst Du beim Strassenverkehrsamt oder evtl bei der Polizei.

 

Danach zum Tüv und neue Papiere beantragen.

 

Viel Erfolg dabei!

 

Gruß

 

Oli

Geschrieben

Ja da hast recht das gilt nur für Fahrzeuge die in Deutschland schon mal gelaufen sind . Hab schon eine kba Anfrage für die et3 die war ok . Problem ist wie mach ich die Anfrage in Italien für die Karre

Geschrieben (bearbeitet)

Bist du sicher das die Zulassungstelle eine Bescheinigung über ordnungsgemäße Anmeldung will? Eigentlich wäre eher eine Bescheinigung über ordnungsgemäße Abmeldung sinnvoll
 

Ohne "certificato di proprieta" bzw. "foglio complementare" (alte Version des cdp bis ca. 1990)
ist weder eine Abmeldung für Export in Italien möglich noch ist die Zulassung eines nicht abgemeldeten Autos in D legal machbar. Die ordnungsgemäße Abmeldung in I ist in D die Voraussetzung für eine neue Zulassung.

Quelle:/forum.mercedesclub
 

Zulassung vom Fahrzeugen aus dem Ausland

 

2. Gebrauchtfahrzeug:

  • EWG Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten nach § 21 StVZO wenn die Erstzulassung des Fahrzeuges vor 1999 liegt
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen, die aus EG Mitgliedsstaaten stammen, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Kilometerleistung nicht höher als 6.000 Kilometer ist (Vordrucke hält die Zulassungsstelle bereit) oder bei Fahrzeugen aus anderen Staaten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Abmeldebescheinigung der ausländischen Zulassungsstelle oder bei noch zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen (Beispiele: title, registration, Deel I,II,III, Carte D? Immatriculation, Certificat D? Immatriculation)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Gültige Ausweispapiere
  • bei Zulassung durch einen Dritten ist eine Vollmacht (mit Ausweiskopie) erforderlich
  • bei Firmen wird ein gültiger Auszug aus dem Handelsregister benötigt

Wichtiger Teil fett hervorgehoben.

Bearbeitet von rassmo

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