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Geschrieben

moin moin....und zwar folgenes,

wenn die mieter am 1.6 oder 3.6 kündigen wie lange ist dann die kündigungfrist(3 monate weiß ich),

ist das den bis zum 1.9 oder 31.9 da bin ich mir nicht ganz sicher

mfg abby

Geschrieben (bearbeitet)

bis zum 3. eines monats gilt die kündigung für den monat noch! also ende august

Kündigung zum dritten Werktag

Wenn die Kündigung des Mietvertrages bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, geht dieser Monat noch in die dreimonatige Kündigungsfrist ein. Auch der Sonnabend gilt als Werktag. Fällt allerdings der dritte Werktag eines Monats auf einen Sonnabend, zählt dieser nicht als solcher, sondern erst der darauf folgende Werktag.

quelle

http://www.eastgate-anwaelte.de/service/S10-Wohnung-k

Bearbeitet von zimbo
Geschrieben (bearbeitet)

§573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

 

 

Eindeutig, oder? D.h. in deinem Fall 31.08. - wie schon von zimbo angemerkt.

Bearbeitet von Johannes

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