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Geschrieben

Mahlzeit,

ich habe in den letzten Tagen mal wieder eine Lehrstunde in "Unterhaltsame Fehler in der Elektrik" bekommen.

Bei meiner 200er Lusso gehen gerne mal die Lichter aus. Nur ab und zu, manchmal nur kurz, aber auch gerne mal länger...

Also denkt sich der Elektrikdummy: Durchmessen, mal sehen wo es wackelt...

Da es mir aber leider nicht gelingt diesen Fehler in der Werkstatt zu reproduzieren, gestaltet sich das alles etwas schwierig. Wenn das Licht tut, sind auch die gemessenen Werte OK....

Scheisse also....

Hat jemand nen Tipp für mich, ausser:

- mal einfach alles elektrische auswechseln

- Messgerät mitnehmen und einfach mal unterwegs messen wenns passiert (klappt eh net, weil bis ich das Multimeter draussen habe funzt wieder alles)

Chili

P.S. Kann natürlich sein das sie eifersüchtig ist, weil ich mich soviel der VB1 widme - Frauen

:-D

Geschrieben

Schraub mal alle steckbaren Verbindungen auf, mach etwas Kontaktspräy auf die Stellen und schraub (oder klipps) dann alles wieder zu. Wenn Du lange Weile hast hannst Du auch die Spulen durchmessen .

Fällt nur das Licht oder auch Tankanzeige/Hupe/Blinker aus?

Und schnupper mal am Lichtschalter - meiner war durchgeschmorrt. Gerne löst sich dort auch die Masse oder eines der anderen Kabel wird durchgescheuert. Leuchte mal in den Übergang von Lenkkopf zur Kaskade!!!

Geschrieben

Bei mir hab ich es am Tage immer nur an der Tankanzeige gemerkt.

Und schau hinter der Kaskade ob na nicht etwas zu gequetscht oder zu stark geknickt ist...

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  • Beiträge

    • Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.
    • Ansonsten würde mir auch noch @konrektor einfallen! 
    • Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein. Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt. Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen. Sehe ich auch so. Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!? Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!). Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €. persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte. Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal.... Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen. Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen. Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut. So auch meine Denke. Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann. Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.
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