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Höhe der ortsüblichen Einfriedung ? (was fürs Haus Topic)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mahlzeit,

 

da ich jetzt mit meiner Garagenplanung abgeschlossen habe und das ganze in kürze umgesetzt wird kommt jetzt etwas neues auf den Plan : Einfriedung sprich Zaun

 

Die Situation ist folgende:

 

Reihenendhaus mit Garage neben dem Haus, der dahinterliegende Garten ist bereits eingezäunt und durch die Garage dann auch komplett abgeschlossen.

 

Nun möchte ich von der Garage bis zur Straße sowie entlang der vorderen Grundstückgrenze (natürlich noch auf meinem Grund) einen Zaun errichten.

 

Wie hoch darf der sein? ich lese immer ortsüblich ... keiner kanns agen wie hoch das ist ...

 

Mir würde vorschweben von der Garage ca. 2 Lamellenelemente (1,80 m hoch) zu setzen und dann auf einen Lattenzaun (1 M) zu wechseln, vorne zur Straße ebenfalls nen meter hohen Lattenzaun und neben der Grenze zum nachbarn ebenfalls mit abschluss eines 1,80 hohen elementes an der Hauswand (Damit mir nicht mehr meine Post geklaut wird)

 

 

Hoffe hier wirds ersichtlich

 

post-12989-0-57746400-1370519467_thumb.j

 

Kann ich das so machen ?  (natürlich gerade nicht wie gezeichnet ;-) ) wer kann mir da Auskunft geben ?

Bearbeitet von Randy
Geschrieben

Mit Zaun zu benachbarten Grundstücken ist nicht ganz so einfach. Kann / darf man nicht so einfach machen. Muß mit dem Nachbarn abgestimmt werden. Alternativ plant man das alleine, dann muß der Nachbar aber davon in Kenntnis gesetzt werden und der darf sein Veto einlegen. Legt er keinen Widerspruch ein, muß er sich aber sogar an den Kosten beteiligen, widerspricht er, darf man nicht bauen, bzw. muß, wenn man schon was gebaut hat, wieder zurückbauen.

 

Wenn Du also mit dem Nachbarn in Clinch liegst, dann ist diese Zaunthematik 1A geeingnet um neuen Zündstoff zu liefern.

Geschrieben (bearbeitet)

naja das mit dem Zoff ist vorprogrammiert das stimmt, hab akut das problem das er bis auf einen cm an der Grundstücksgrenze parkt weil er genau weiß das bei mir bald der Bagger kommt.

 

Er selbst hat jetzt in seinem vorgarten so lustige Betonpflanzkästen gesetzt (auch ohne zu fragen ) und die Biester 3 Lagen hoch gestapelt

(sieht aus wie im Plattenbau :repuke: )

 

Ist das mit der einwilligung auch so wenn ich auf meinem Grund bleibe ? ich will den Zaun ja nicht auf die Grenze setzen sondern daneben.

 

Vielleicht noch als befürwortende Grundlage :

 

- ich hab ein kleines Kind was nicht ungehindert auf die Straße rennen soll

- Der Nachbar hat nen höchst aggressiven Hund vor dem Meine Frau und mein Sohn angst haben, das sie sich schon nicht mehr trauen die Post reinzuholen

- der Nahbar stinkt :-)

hm irgendwie muss das doch gehn

Bearbeitet von Randy
Geschrieben

Da gibts doch sowas wie Bebauungspläne und Landesbauordnungen....?

 

Irgendwo ist festgeschrieben was erlaubt ist - und das ist je nach Wohnort und Baugebiet unterschiedlich. Erstmal auf dem Bauamt aufklären lassen was geht, die beissen nicht. Danach kommt der Nachbar.

Geschrieben

Ist das mit der einwilligung auch so wenn ich auf meinem Grund bleibe ? ich will den Zaun ja nicht auf die Grenze setzen sondern daneben.

 

Alles was bis 3 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist, muß in Absprache erfolgen, bzw. genehmigt werden. Das mit den Zäunen ist ein riesen Thema. Ich hatte mir die ganzen Vorschriften mal besorgt, weil bei uns der alte Zaun drüber weg war. Da blickt echt kaum jemand durch, so umfangreich ist das.

 

Ich denke mal das ist der für Dich interessante Punkt:

 

 

§ 32 Einfriedigungspflicht

(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt.

 

Es gibt da allerdings auch wieder Ausnahmen u.s.w.

 

Das ganze findest Du im "Nachbarrechtsgesetz NRW"

Geschrieben

Servus!

 

Das mit den Gartenzäunen ist ne ganz eigene Sache:

Von Bundesland zu Bundesland anders und dann bestimmt es im Detail auch noch jede Gemeinde selbst, sogar noch unterschiedlich für die einzelnen Gemeindebereiche.

Ich darf hier bei mir beispielsweise Zäune und Mauern bis (glaube) 2,50m auf meinem Grund bauen ohne Nachbar der Gemeinde fragen zu müssen. 

In BW hat meine Familie ein Ferienhaus, da darf gar kein Zaun hin.

 

Ab ins Bauamt und fragen, manchmal stehen so allgemeine Sachen auch bei den Bauverordnungen auf der Homepage der Gemeinde.

 

greets,

Jan

Geschrieben (bearbeitet)

Genau das ist wohl von Ort zu Ort verschieden, deshalb meine Frage nach der ortsüblichen Höhe

 

Da Champ ja auch aus Bottrop kommt wird das was er schreibt auf mich anwendbar sein (beim Champ kommt aber soweit ich mich erinnere hinzu das er an einen Friedhof grenzt)

 

Ich mach mich mal beim Bauamt schlau, was in meiner Straße als "ortsüblich" gilt

 

Hier mal der Link zum Gesetzestext:

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det272489

 

§32-39 sind da interessant für Einfriedungen

 

danach gehts mit Bäumen und HEcken los

Bearbeitet von Randy
Geschrieben

Die Mieter an sich sind sehr ruhig und lassen mich auch in Ruhe....

 

Besitzer des Grundstücks ist die Stadt. Solche Regelungen bezügl. Zaun u.s.w. gelten genauso zwischen Stadt und Privat wie zwischen zwei Privaten Parteien. Allerdings ist die Stadt Bottrop bei solchen Dingen, sagen wir mal so, nicht annähernd mit solch einem Budget gesegnet wie unser Verteidigungsministerium, Abteilung unbemannte Drohnen. Von daher sind die immer an eher preiswerten Lösungen interessiert (womit ich in den letzten 10 Jahren aber gut klargekommen bin. Zum größten Teil ist unser Grundstück eh so bewachsen, daß man von dem Zaun nicht viel sieht).

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