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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Moin,

 

ich muss jetzt die Tage zum juten TÜV und meine Vespe neu anmelden.

Allerdings wurde sie am 01.Juli 2001 still gelegt (nicht von mir, habe sie so gekauft und auch keine Abmelde Papiere nur den Stempel mit Datum im Fahrzeugbrief)

 

Meine eigentliche frage ist: Muss ich eine komplette Neuabnhame machen lassen oder nur die ganz normale HU/AU.

 

Da ist schon wieder der nächste punkt.

Mein Motor (VSE1M 346388) soll von Bj. 1986 sein

Der Rahmen (VSX1T 427675) von Bj. 1991

 

Ich habe mal gelesen das eine AU erst ab Bj. 1991 in frage kommt.

 

Im Fahrzeugbrief steht nur die Rahmennummer.

Auf was kommt es jetzt an bei der AU? Rahmen oder Motor Bj.?

 

Wäre wirklich über eure Antworten dankbar!

 

Mfg Phil0

Geschrieben

AU-Plicht ab 89. Darfst 4,5% CO haben. Schaffste locker. Zum anderen Motor tät ich nix sagen. Keine schlafenden Hunde wecken.

Geschrieben

Moin Moin,

 

ich muss jetzt die Tage zum juten TÜV und meine Vespe neu anmelden.

Allerdings wurde sie am 01.Juli 2001 still gelegt (nicht von mir, habe sie so gekauft und auch keine Abmelde Papiere nur den Stempel mit Datum im Fahrzeugbrief)

 

Meine eigentliche frage ist: Muss ich eine komplette Neuabnhame machen lassen oder nur die ganz normale HU/AU.

 

Da ist schon wieder der nächste punkt.

Mein Motor (VSE1M 346388) soll von Bj. 1986 sein

Der Rahmen (VSX1T 427675) von Bj. 1991

 

Ich habe mal gelesen das eine AU erst ab Bj. 1991 in frage kommt.

 

Im Fahrzeugbrief steht nur die Rahmennummer.

Auf was kommt es jetzt an bei der AU? Rahmen oder Motor Bj.?

 

Wäre wirklich über eure Antworten dankbar!

 

Mfg Phil0

Geschrieben

Wenn sich nix geändert hat, brauchst Du eine §21 Untersuchung (Vollabnahme), die aber mit Ausnahme des Kassiervorgangs bei den meisten Prüfern auch nicht anders verläuft als die HU.

Geschrieben

§21 ist nicht mehr erforderlich, normale HU reicht

 

Maßgeblich für die Abgaswerte ist die Erstzulassung des Fahrzeugs, mußt also HU machen. Schaffst Du auch problemlos mit dem alten Motor, allerdings solltest Du das nicht erwähnen, strenggenommen darfst Du in einer 200er nach 89 keinen Motor von vor 89 fahren, da Piaggio da keine Freigabe für Abgas und Lärm für gibt.

Geschrieben

Aber wieso ist §21 nicht mehr erforderlich? Die nette Dame bei der Zulassungsstelle meinte das sie die Abmeldedaten usw bräuchte oder reicht der Stempel der Stilllegung aus?

Geschrieben

Dann soll die gute Dame sich mal darüber informieren, was eine Abnahme nach §21 bedeutet. Diese ist dann erforderlich, wenn keine deutschen Papiere vorhanden sind (also Import oder Verlust).

 

Früher gab es eine "Abmeldebescheinigung", diese ist inzwischen entfallen, stattdessen wird die Außerbetriebsetzung in den Fahrzeugschein geschrieben und gestempelt. Das hat aber überhaupt nix mit der TÜV Abnahme zu tun.

Geschrieben

Wiederzulassung nach mehr als 84 Monaten Stilllegung

 

...Eine vorübergehende Stilllegung ist auf maximal 84 Monate beschränkt. Wird diese Frist überschritten, sollten Sie mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreicht oder eine „Vollabnahme“ erforderlich ist....

 

Laut diesem Auszug vom TÜV-Nord muss ich doch eine Vollabnahme durchführen lassen da die Vespa ja nun schon seit 12 Jahren stillgelegt ist.

Da hatte die gute von der Zulassungsstelle wohl recht und ich Pech das ich in so einem schlechten Landkreis lebe was die Zulassung angeht,

aber was soll man machen. - Mal verliert man, mal gewinnen die anderen -

 

Weiss denn einer was so ne Vollabnahme ca kosten wird zzgl. Papiere etc?

Geschrieben

Sooo,

habe gerade mal mit nem Mitarbeiter der Zulassungsstelle der vom Alten Stamm ist geschnackt und der sagte mir zu 100% zu das ich nur eine HU/AU

brauche solange ich den Alten Brief habe. :thumbsup:

 

Vielen dank für eure ganzen Antworten.

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