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Geschrieben

Hallo allerseits,

habe einen Target Drop bei dem die bremshebelaufnahme fehlt. Ist ja bei denen normalerweise angeschraubt. Hat noch jemand das Teil oder kann mir sagen was ich da am besten mache? Will nicht auf Hydraulik umbauen.

Danke und Gruß

André

Geschrieben

Ich hätte nicht gedacht, dass ich von diesen Drops jemals noch was höre... der muss knappe 200 Jahre alt sein oder? Toll. Ich hatte damals auf meinen 1,5 Jahre gewartet bis die Firma plötzlich verschwunden war.

Geschrieben

Super danke, dann überleg ich mal was ich mache. Das original Teil vom Target wird warscheinlich noch weniger zu bekommen sein als der Lenkkopf selber.

Aber jetzt hab ich wenigsens 2 Möglichkeiten.

 

Gruß Andre

Geschrieben

n paar jungs von uns haben sich mal vor ca 5 Jahren auf die suche gemacht und bissel nachgeforscht, wo der olaf die damals hat giessen lassen. es handelte sich um sandformen, diese gibt es nicht mehr und die firma wo die drops gegossen wurden ist mittlerweile ne verfallene ruine.

Geschrieben

ich sehe da keinen vorteil bei den targets.

 

das gutachten ist nicht mehr gültig , kann also höchsten helfen und ist keine garantie für ne eintragung - die geschweissten werden genauso eingetragen wennss ordentlich gemacht wurde und brechen tun die dinger auch ab und an - selbst erlebt

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    • Ah danke, wusste nicht das es so ein großes Thema ist, da mir diese beide als passend für den vergaser angezeigt wurden.
    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
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