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Geschrieben

...meine Gutmütigkeit.

 

Die Story:

 

Freitag abend fuhr ich zu unserer alten Wohnung (sind kürzlich umgezogen), um noch Sachen zu holen. Kurz nach unserem Auszug sind neue Eigentümer ins EG gezogen, welche uns schon von Anfang an unsymphatisch waren. Man stellt sich nicht vor, beschwert sich bei anderen über unsere Balkongestaltung, kann keine Tageszeit sagen etc.

Jedenfalls habe ich beim Ankommen gesehen , das einer der Nachbarjungs suchenderweise vor unseren Briefkästen stand. Auf die Frage ob ich ihm helfen können fragte er mich ob ich wüsste, wem der Hund gehöre der hinterm Haus frei rumläuft. Meine Frage ob es ein Boxer wäre bejahte er. Der Hund gehört zu o.g. Nachbarn.

Geklingelt, niemand macht auf. Also mit dem Jung hinters Haus um zu schauen warum der Hund dort rumläuft. Kaum um die Ecke, kommt dieser auch schon auf mich zu, springt an mir hoch und haut mir mit der Pfote das Handy aus der Hand. Platsch: Display gerissen :censored:  Leider ist es kein 5110 von anno Pief, sondern ein 1/2 Jahr altes Galaxy S3. Da hatte ich schon Puls, aber war nunmal passiert.

Erstmal den Hund wieder auf das Grundstück der Nachbarn verfrachtet, das unzureichend gesicherte Gartentor mit einem Wäschereck versperrt damit die Töle nicht wieder stiften geht, und dann in die Wohnung gegangen um meinen Erledigungen nachzugehen.

1 Std später öffnete immernoch niemand die Türe, also schrieb ich in Stichworten auf einen Zettel was vorgefallen wäre und bat um Rückruf mit Angabe meiner Nummer.

Da bis mittags des darauffolgenden Tages kein Anruf kam, fuhr ich nochmal persönlich vorbei.

Rein ins Haus und an der Wohnungstür geklingelt. Nachbar Nr1 (ca 55Jahre) öffnete und fragte was ich wolle. Ich verwies auf meine Zettelbotschaft und erklärte ihm den Vorfall. Für mich ein klarer Fall für die Haftplicht des Hundes, nicht jedoch für Herrn Nachbarn.

N: "Der Hund hat noch nie jemanden angesprungen, das kann nicht sein"

Ich: "Ähm, die Jungs waren dabei, die können das bezeugen"

N: "Nee, kann nicht sein. Wir haben schon 40 Jahre Hunde, wir kennen uns aus"

Ich: "Ich hatte auch 20 Jahre Hunde, aber würde für keinen meine Hand ins Feuer legen. Tier bleibt Tier, unberechenbar"

N: "Wenn wir das unserer Versicherung melden lachen die uns aus"

...zwischenzeitlich kam auch Nachbar Nr2 (ca 60 Jahre) hinzu.

Ich: "Aber für solche Vorfälle ist die doch da? Ok, wenn sie das nicht melden wollen müssen sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen"

N: "Was kostet denn das Handy?"

Ich: "400,-"

N: lautes Gelächter beider

Ich: "Soll ich ihnen die Rechnung bringen?"

N: "Nee also, da sind sie ja selber Schuld wenn ihnen das Handy aus der Tasche fällt"

Ich: "Es ist mir nicht aus der Tasche gefallen, sondern ihr Hund hat es mir beim Versuch ihn einzufangen aus der Hand geschlagen"

 

Usw,usf...keine Einsicht, kein Entgegenkommen wie z.b. Beteiligung an Reparaturkosten, kein "Dankeschön" für das Einfangen des Hundes. NULL. NADA

Mir schwoll echt der Kamm, So was arrogantes hab ich schon lange nicht mehr erlebt.

 

Also hab ich, bevor ich komplett die Beherrschung verliere, auf dem Absatz kehrt gemacht und gesagt er würde von meinem Anwalt hören.

Nun kommt mein Fehler: Ich konnte mir ein "Arschloch" nicht verkneifen, was ich lautdenkender Weise im Weggehen vor mich hingesagt habe.

Hat er jedoch mitbekommen und nur gemeint "Und das schreiben sie gleich mit auf"

Die restlichen Beschimpfungen hab ich mir dann nur noch gedacht.

 

Zuhause mit meiner Frau drüber gesprochen. Ihr waren die beiden Zeitgenossen ebenfalls von Anfang an so symphatisch wie mir.

Im Gespräch kam eine SMS von Nachbar NR1. Er hätte mit seiner Rechtschutzversicherung telefoniert und das wenn ich mit meinem Anliegen zum Anwalt gehen würde, würde er Anzeige erstatten wegen Körperverletzung (auf das A-loch bezogen). Sollte er nichts mehr von mir hören wäre die Angelegenheit für ihn erledigt.

 

Meine Frau hat es sich dann nicht nehmen lassen am selben Abend noch den Typen einen Besuch abzustatten. In Uniform wohlgemerkt (Rennleitung). Diese hat jedoch null Eindruck geschindet, die Arroganz blieb.

Meine Frau hat ihn dann nochmals darauf hingewiesen das für den Vorfall die Haftplicht aufkommen müsse usw. Ergebnis war das gleiche. Der Aufforderung die Personalien auszuhändigen zwecks Erhebung des Rechtsanspruches ist er auch nicht nachgekommen. Zudem wäre nicht ER der Halter, sondern sein Ehemann.

Leider musste meine Frau dann zu einem Einsatz, konnte das Gespräch dann nicht weiter vertiefen.

 

Und da steh ich jetzt. Handy am Arsch und Aussicht auf eine Anzeige wegen Beleidigung wenn ich meine Ansprüche geltend mache.

 

In Zukunft kümmere ich mich nur noch um meinen eigenen Scheiß, aber das kann doch auch nicht die richtige Einstellung sein oder? ich wär ja auch froh wenn jemand hilfsbereit ist, egal ob der Hund wegläuft, das Kind, oder sich jemand an meinem Hab und Gut zu schaffen macht oder oder oder. Schauen genug Leute weg anstatt zu helfen....

 

Armes D-Land...

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Arschloch würde ich auf jeden Fall riskieren und wegen dem Telefon Alarm machen. Aus Prinzip.

ich meine auch gelesen zu haben, ein "Arschloch" an Privatpersonen nicht so so hart gehandelt wird wie an eine Amtsperson (600-700€).

Soll er doch seine Rechtsschutz ausreizen.

Die freut sich wenn er ständig mit sowas kommt. Und das mit dem Hund und dem Telefon da hast ja sogar nen Zeugen für.

Die Funke kostet doch Arsch voll Kohle (habe vor 2 Jahren ein S2 ohne Vertrag gekauft, ick weiß dat).

Im schlimmsten Fall:

... ne illegales lassen wir hier weg, Blutrache ist (auch ohne Blut) unziviliert.

 

hmm Arschloch doch teuer...

 

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/infos/bussgeld-beleidigungen.php

 

Habe ich Dich richtig verstanden? Beim Arschloch war n Zeuge anwesend?

Bearbeitet von Tigerradde
Geschrieben (bearbeitet)

hat es der andere auch mitbekommen oder nur der zudem du es nicht gesagt hast?

Dann hat er sich das nämlich eingebildet weil er so sauer auf dich war weil dein Handy kaputt ist.

 

Und für die Sachbeschädigung durch den Hund hast du doch Zeugen, wenn du ne Rechtschutzversicherung hast würd ich ihm einfach mal nen Brief vom Anwalt zukommen lassen (meistens hilft das schon)

Vielleicht kann man da auch noch was wegen Verletzung der Aufsichtspflicht machen..

 

hab mal kurz gegoogelt:

 

"Ein Hundehalter ist verpflichtet, den Hund zu überwachen und so abzusichern, dass Verletzungen oder Schädigungen Dritter verhindert werden. Die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen in der konkreten Situation im Rahmen des Zumutbaren an einen umsichtigen und vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind (vgl. BayObLG NJW 1991, 1695; 1993, 2001)."

 

Der Hund hat dich quasi angegriffen und dabei ist dir das Handy runter gefallen.

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben (bearbeitet)

Ja is nicht billig das Ding. Selbst die Reparatur würde mind. 200,- kosten laut Internetrecherche.

Das mit den Zeugen ist so ne Sache. Bei denen war meine Frau auch zwecks Personalien, die wollen allerdings nicht das ihre Jungs da mit reingezogen werden. Wahrscheinlich wollen die auch keinen Streß mit den Nachbarn.

Klar könnte ich die Jungs benennen für den Fall das die Sache vor Gericht geht.... aber da hab ich weder die Zeit noch den Nerv zu. Die sollen das einfach ihrer Versicherung melden und gut. Die Gerichte sind eh schon überlastet wegen solchen Nichtigkeiten.

 

Blutrache will ich hier jetzt wirklich nicht diskutieren, auch wenn mir dazu so einiges einfallen würde :whistling:

 

Edith sagt noch danke an Kalle für den Gesetzestext.

Das der andere mitbekommen hat was ich nicht gesagt habe glaub ich nicht, der war in der Wohnung bzw der Küche.

Bearbeitet von timtailor75
Geschrieben (bearbeitet)

Er hat dich doch auch gebissen ,

ODER!?!

Zumindest ja nach dir geschnappt,daher schutzreaktion mit dem arm.handy dabei aus der hand gefallen.,weil angst,boxer ,maulkorb.aufsichtpflicht verletzt,und das wo da kinder spielen!

Bearbeitet von Schrottpresse
Geschrieben

Das "A...loch hat halt nie einer gesagt, ist nie gefallen. Ist nur eine Erfindung von dem gleichgeschlechtigen Paar. Wenn sie sagen wenn du das machst machen wir das ist für mich eine ganz klare Nötigung. Lass es drauf ankommen und gehe zu den Kollegen deiner Gattin und spule das volle Programm ab, auch wenn es nerviig ist. Wer A sagt muss auch B sagen... oder es lassen.

Geschrieben

Er hat dich doch auch gebissen ,

ODER!?!

Zumindest ja nach dir geschnappt,daher schutzreaktion mit dem arm.handy dabei aus der hand gefallen.,weil angst,boxer ,maulkorb.aufsichtpflicht verletzt,und das wo da kinder spielen!

 

Joa, denen das mal verklickern, ob die deswegen evtl auch noch Ärger haben wollen, dann wiord es nämlich langsam interessant wer hinterher tatsächlich besser abschneidet.

Die mit dem Arschloch in der Hinterhand, oder Du mit Telefon, plus Aufsichtpflicht verletzt, Hund Maulkorb etc.

Klar, der Rechtsweg in D ist Mühsam.

Alter, sowas macht mich auch immer echt böse...

Geschrieben

Mit dem ordnungsamt persönlich da auftauchen,das geht auch abends,bei hunden gehn die voll drauf ab.

Bei uns ham sich mal welche wegen hundekacke beschwert,da lagen die abends zu 3 mann auf der lauer.

War lustig.

Hat der hund nen wesenstest gemacht?läuft er da oft rum und niemand kümmerts?das mag das amt!

Geschrieben

Aussage der Nachbarn gegenüber meiner Frau "Der läuft öfter da rum". Passt doch oder? :-D

Ich werde nochmals höflich darum bitten die Sache der Versicherung zu übergeben, und wenn das nicht fruchtet bekommen die Post vom Anwalt. Lassen wir´s halt drauf ankommen.

  • Like 1
Geschrieben

obwohl ich auch Hundebesitzer und auch Hundetrainer bin, empfehle ich auch den Gang zum Ordnungsamt.

Nicht zuletzt auch dem Hund zuliebe.

Wenn der ewig frei rumläuft wird er früher oder später überfahren.

Außerdem geht das gar nicht, dass ein Hund an Menschen hochspringt - das ist ein Tabu.

Die Kosten für das Handy würde ich auch ein fordern.

Auch wenn das möglicherweise nur auf dem Rechtsweg geht.

Wäre für mich eine Sache des Prinzips.

Geschrieben

Nur schade,das das mitlerweile echt alltag geworden ist in deutschland.verstehen kann man das nicht,dafür hat man doch eine haftplicht.

Heut ist es aber so ,das bei schaden der jenige sich klammheimlich verpisst oder versucht sich raus zu winden,obwohl klar ist,wer schuld hat.geredet wird nicht mehr.

Vorm klagen ,meld es erst beim amt,vieleicht geht das schneller.

Geschrieben

Ja ist echt schlimm geworden. Wegen jedem Scheiß wird gleich geklagt. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern da hat man sich eins auf die Mütze gegeben und anschließend bei nem Bier drüber gelacht.

Da hat man auch mal Arschloch, Idiot oder Penner gesagt ohne das man gleich vor den Kadi gezogen wurde.

Herr Nachbar hat mit Sicherheit das gleiche von mir gedacht, nur halt nicht ausgesprochen. Vielleicht hat er ja auch was gegen Heten, man weiß es nicht....

Geschrieben

Hätte es denn irgendwelche negativen Auswirkungen für ihn, wenn er es seiner Versicherung meldet? Höhere Beiträge oder sowas?

 

Weil wenn nicht, ist das einfach unverständlich...wozu zahlt man da denn sonst für ein?

Geschrieben (bearbeitet)

Richtig. Ist nicht vergleichbar mit Kfz-Haftpflicht. Nur das manche Hunde-Haftpflicht einen nach 2-3 Vorfällen rauswirft und man sich eine neue suchen muß.

Auch wieder ein Grund warum ich nicht verstehe das die sich so sträuben...

Bearbeitet von timtailor75
Geschrieben

90% aller Hundehalter sind eh bei der Uelzener versichert.

Wenn man den Schaden so meldet, dass der Hund im (freundlichen) Übermut hochgehüpft ist, machen die wegen dieser (geringen) Summe sicher kein Fass auf.

Für den Hundebesitzer wäre das der angenehmste Weg.

 

Alles was stattdessen jetzt kommt, wird denen bedeutend mehr Ärger bereiten.

 

Ich hab schon viele Wesenstests miterlebt.

Wenn die Polizeihundeführstaffel jemanden prüft, und der Hund sich unangemessen provozieren lässt (und das ist Ermessenssache) wird manchmal erschreckend schnell Leinen- und Maulkorbpflcht verhängt.

 

Da leidet zwar in erster Linie der Hund drunter, deshalb bin ich nicht glücklich damit, aber wie gesagt, ich habe schon oft erlebt dass wirklich harmlose Hunde verknackt wurden.

Und von diesem Zwang wieder wegzukommen ist schwierig und teuer, da man die Hilfe von Hundeschulen dazu benötigt.

Alleine hat das noch kaum einer geschafft.

 

Die Halter des Boxers wären also gut beraten, wenn sie sich kooperativ verhalten würden.

 

Du kannst ja demnächst hier beschreiben, wie die Sache weitergegangen ist.

Geschrieben

Richtig. Ist nicht vergleichbar mit Kfz-Haftpflicht. Nur das manche Hunde-Haftpflicht einen nach 2-3 Vorfällen rauswirft und man sich eine neue suchen muß.

Auch wieder ein Grund warum ich nicht verstehe das die sich so sträuben...

 

Vielleicht ist der Hund gar nicht versichert.......

Geschrieben (bearbeitet)

Oder er ist gar kein Hund, sondern ein verkleider Ausserirdischer...

hm.meinst du echt?

Und der studiert bei denen jetzt ,wie es ist,gleichgeschlechtlich zusammen zu leben?das kann sein.

In dem fall bräuchten sie ja tatsächlich keine versicherrung.

Bearbeitet von Schrottpresse
Geschrieben

Es ist jedenfalls ein Rüde. :whistling:  Ob einer der Beteiligten kastriert ist weiß ich nicht (und will ich wohl auch nicht wissen).

 

Mal schauen wie´s weiter geht, halte euch auf dem Laufenden...

Geschrieben (bearbeitet)

Würde mich nicht wundern, wenn der Hund nicht versichert ist. Je größer das Arschloch, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Hund des Arschlochs nicht versichert ist. Aber das macht nichts, weil dann muss das Arschloch aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen, falls es dir gelingt, dass man am Ende deiner Version Glauben schenkt, falls die Sache vor Gericht enden sollte.

 

In jedem Fall ist anwaltlicher Rat zum weiteren Vorgehen in dieser Sache gut.

 

 

Nebenbei:

Das Gerücht, dass Beleidigungen gegenüber Amtspersonen schlimmer und gegenüber Privatpersonen weniger schlimm sind bzw. anders geahndet werden, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Den angeblichen Tatbestand "Beamtenbeleidigung" kennt das deutsche Strafrecht NICHT. Es gibt keine Beamtenbeleidigung, auch wenn das umgangsprachlich immer so bezeichnet wird. Es gibt nur den Tatbestand der "Beleidigung", unabhängig ob gegenüber Amtspersonen oder Nichtamtspersonen.

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

Du hast doch jetzt nicht "Arschloch" gesagt. Ich hätte geschworen, daß du nur " 'n schönen Abend noch" gewünscht hast, oder? Stinkefinger-Effe kan da auch schonmal so raus ... ;-)

Geschrieben

Du hast doch jetzt nicht "Arschloch" gesagt. Ich hätte geschworen, daß du nur " 'n schönen Abend noch" gewünscht hast, oder? Stinkefinger-Effe kan da auch schonmal so raus ... ;-)

 

Der ist gut :thumbsup:  Meine Frau hatte die Idee "Muss noch nach HASSLOCH" , aber das müsste man vor Gericht erstmal glaubwürdig erklären :-D

Geschrieben

Neneee, du hast das schon gesagt - aber eher: "Was bin ich doch für ein Arschloch, den lieben Ex-Nachbarn so ungeschickt anzusprechen."

Geschrieben

Oder er ist gar kein Hund, sondern ein verkleider Ausserirdischer...

Natürlich! der wollte nur "nach Hause telefonieren!"
Geschrieben (bearbeitet)

Ach, mach dir ma keen Kopp.. der wollt dir nur eins reinwürgen damit du Angst bekommst ;-)

Wenn er keinen Zeugen dafür hat ists eh Aussage gegen Aussage.

Bearbeitet von Kon Kalle
Geschrieben (bearbeitet)

Meine Frau hatte die Idee "Muss noch nach HASSLOCH" , aber das müsste man vor Gericht erstmal glaubwürdig erklären :-D

Ich könnte da eine glaubwürdige Geschichte dazu basteln. Falls es hart auf hart kommt, würde ich eine Wohnung in Hassloch anmieten und den Mietvertrag auf vor dem Vorfall vordatieren lassen. Dann sagst du vor Gericht, dass du mich in Hassloch in meiner Ferien-Wohnung besuchen wolltest, da wir zusammen an einem Zeitungsbeitrag arbeiten wollten, der sich mit der Thematik, ob Hundebesitzer mit der Zeit dem Gesichtsausdruck ihrer Hunde immer ähnlicher werden, befassen sollte. 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ha%C3%9Floch

 

Damit das Ganze absolut glaubwürdig ist, müssten wir uns zur Gänze in die Geschichte hineinleben. Es reicht hier nicht, Fakten auswendig zu lernen, sondern wir müssen uns so konditionieren, dass wir selber daran glauben. Nur dann können wir auch Nebensächlichkeiten und Details so wiedergeben, dass alles glaubwürdig ist.

 

Das Hundearschloch kriegen wir am Arsch.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • Like 2
Geschrieben

Ähh... ich bin echt verwirrt und schockiert. Du stellst doch nicht eine Forderung und gehst dann einfach nach Hause aus Angst, er könne Dich auch anzeigen?

 

Warum gibt es denn immer mehr so Arschlöcher? - Weil die damit durchkommen!

Wer A sagt, muss auch B sagen. Konsequenz ist das Geheimnis.

 

Es gibt sogar mittlerweile Versicherungen, die grundsätzlich jeden Schaden erst einmal ablehnen. Weil A) die meisten keine Lust haben Ihren Schadenersatz durchzusetzen und B) somit die meisten Versicherungsbetrüger kalte Füße bekommen.

 

1.) Für "Arschloch" gibt es in den seltensten Fällen tatsächlich eine Strafe. Meist ist "Aussage gegen Aussage" und eh nichts beweisbar als Privatperson.

2.) Ist "Arschloch" keine Körperverletzung.

3.) Sind "Gegen-Anzeigen" nie so wirksam, wie die erste. Bzw. Hier ist klar, dass es sich um eine Anzeige als "Rache" handeln würde, wenn er tatsächlich versucht mit "Arschloch" zu argumentieren.

4.) Welche "Rennleitung" erfragt denn Personalien und geht wieder, wenn diese nicht ausgehändigt werden?  :wacko:

 

Also: Stelle Deine Forderungen an den Halter in schriftlicher Form* und mit 14 Tagen Frist für den Schadenersatz.

Kommt dann nichts, musst Du Dir einen Anwalt nehmen. Mit Rechtsschutzversicherung kostet das maximal die Selbstbeteiligung. Wenn Du Recht bekommst, muss der Verursacher/Schädiger diese Kosten zusätzlich übernehmen. Benenne die Zeugen. Man kann sich in Deutschland nicht aussuchen, ob man als Zeuge aussagen will oder nicht und ist zur Wahrheit verpflichtet. (Wenigstens dies sollte Deine Frau aber auch wissen.) Zudem kannst Du den Hundehalter anzeigen, wegen der Aufsichtspflichtverletzung. Maulkorbpflicht, Wesen des Hundes oder so was spielt überhaupt keine Rolle. Der muss seinen Hund beaufsichtigen (Kinder übrigens auch - wobei diese bis zum 7. Lebensjahr, im Straßenverkehr sogar bis zum 9. Lebensjahr nicht haftbar zu machen sind. Wenn die also regelmäßig mit dem Fahrrad zur Schule fahren, haben die Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt, und wenn das Kind unter 10 dann mit dem Rad gegen ein Auto fährt, muss der Halter des Autos nicht nur seinen Schaden selber tragen, sondern weil das Fahrzeug an sich schon ein Risiko darstellt auch die Verletzungen des Kindes.) und ist haftbar, da er dies nicht getan hat. Sollte kein Problem sein, damit durch zu kommen. Er wird aber mit der Anzeige wegen Beleidigung nicht durchkommen. Zudem ist das Auslachen Deiner Forderung bzw. dass er Dich ausgelacht hat sicherlich eine gleichwertige Beleidigung. Also "Erwiderung auf der Stelle".

Im Übrigen kannst Du die Anzeige über die Internetseite der Polizei-NRW erstatten. 

 

* ungefähr so:

 

"Wie ich Ihnen bereits unverzüglich persönlich mitteilte schlug mir Ihr Hund am ... um ... mein Smartphone aus der Hand.

Als ich Ihren Hund, der unbeaufsichtigt ... (im Straßenverkehr / auf Allgemeinflächen ...) herumlief, einfing und wieder in Ihren Garten sperrte, sprang dieser mich an und schlug mir dabei mein Handy aus der Hand. Defekt ist nun das Display. Der Austausch kostet mich .... Bei diesem Vorfall waren Zeugen zugegen.

 

Teilen Sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage mit, wie Sie mir den Schaden ersetzen möchten. Gerne bin ich bereit einen Kostenvoranschlag für Ihre Hundehalterhaftplfichtvers. zu besorgen. Sie können mir den Betrag aber auch direkt auf meine Konto .... überweisen.

 

Ich weise darauf hin, dass Rechtsschutzversicherung besteht (-Auch, wenn das nicht der Fall ist. Der macht Dir ja auch Angst, und es zeigt, dass Du das durchziehst.) und diese mir bereits Deckungszusage zur Durchsetzung meiner Forderung gemacht hatg.

 

Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb der nächsten 14 Tage."

 

-Per Einschreiben versenden!

 

 

 

Richtig. Ist nicht vergleichbar mit Kfz-Haftpflicht. Nur das manche Hunde-Haftpflicht einen nach 2-3 Vorfällen rauswirft und man sich eine neue suchen muß.

Auch wieder ein Grund warum ich nicht verstehe das die sich so sträuben...

 

Das ist bei allen Sachversicherungen so! 3 Schäden in 3 Jahren und die Versicherung kündigt, oder droht dies zumindest an. Gute Versicherungen bieten eine Umstellung auf Selbstbeteiligung an.Egal ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

 

 

Lass Dich nicht von denen verarschen oder verängstigen. Setz Deine Forderung durch!

Mach das mit dem Schreiben zügig, denn dadurch entsteht quasi erst die Forderung.

Wenn er meint, das stimme so alles nicht, könnte der seine Hundehalterhaftpflichtvers. trotzdem gebrauchen. - Zur Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen.  :-D  (Nicht wieder Angst bekommen.) ;-)

Wenn er gar nicht reagiert = Gut für Dich = Stillschweigendes Einverständnis Deiner Forderung.

Du hast nur Anspruch auf die Reparatur.

Boxer sind zwar die liebsten Familienhunde, obwohl die einem "Kampfhund" ähnlich sehen, sind für ein solches Verhalten wie "freundliches" Anspringen aber bekannt. Ist also plausibel.

 

 

Viel Glück!!!

  • Like 1

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