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Gewinn verzollen - GSFwa...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin zur Zeit in den USA und hier steht in beinahe jeder Mall so ein Automat, wie es sie auch in D auf dem Rummel gibt. Geld einwerfen und mit etwas Glück ein Stofftier rausangeln - statt Stofftieren gibt es hier aber iPhone 5, Galaxy S4 und Tablets zu gewinnen. Jetzt mal angenommen ich werfe $1 in den Automaten und gewinne so ein Gerät - muss ich dann auch nur $1 verzollen?!?

Geschrieben

Sehr gute Frage. Irgendwie müsste man ja auch Garantieansprüche an den Hersteller geltend machen. Ich werde in der nächsten Mall schauen ob man da irgendwas erkennen kann.

Geschrieben

Verzollt wird der Warenwert. Egal ob du das Ding auf der Strasse gefunden hast oder für 1 Mio. Dollar gekauft hast.

Es fallen Eust. und Zoll an.

Bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich bin der Meinung, dass Tablets und Telefone nen Zollsatz von 0% haben, bliebe also nur noch die Eust. von 19%.

Geschrieben

Warenwert ist aber Rechnungsabhängig, ergo Quittung oder Rechnung und dass sollte funktionieren.

 

Inwiefern man dann Probleme hat, dem Zollbeamten glaubhaft zu erklären dass man irgendeinen I-Schrott wirklich für den ausgeweisenen 1$ erworben hat ist etwas anderes.

 

Auf der Quittung stünde ja dann eigentlich auch nicht der I-Schrott sondern das Los bzw. die Spielautomatendienstleistung und nicht der "mögliche" Gewinn.

 

Alles sehr komplex.

Geschrieben

300 Euro ist m.W. die Freigrenze für die gesamten Mitbringsel.

 

Ich kann mir vorstellen, dass ein gebrauchtes Gerät erheblich an Wert verliert im Vergleich zu einem Original verpackten Neugerät.

Geschrieben

Warenwert ist aber Rechnungsabhängig, ergo Quittung oder Rechnung und dass sollte funktionieren.

Inwiefern man dann Probleme hat, dem Zollbeamten glaubhaft zu erklären dass man irgendeinen I-Schrott wirklich für den ausgeweisenen 1$ erworben hat ist etwas anderes.

Auf der Quittung stünde ja dann eigentlich auch nicht der I-Schrott sondern das Los bzw. die Spielautomatendienstleistung und nicht der "mögliche" Gewinn.

Alles sehr komplex.

Jein. Der Rechnungswert muss naemlich dem Warenwert entsprechen ;-)

Wenn Dir aber irgendjemand in USA ein ein ipad schickt und und Dir zuliebe eine Rechnung ueber 30$ schreibt damit du Abgaben sparst, wird dir der deutsche Zoellner die Rechnung um die Ohren hauen und den marktueblichen Preis ermitteln und danach verzollen.

Genauso verhaelt es sich z.B. auch mit lostenlosen Mustersendungen zwischen Firmen. Die notwendige Handelsrechnung muss einen realistischen marktüblichen Preis ausweisen.

Geschrieben

Entweder da das Ding neu verklopfen oder halt Verpackung weg werfen und gebraucht mitnehmen. Ein Handy und ein Ersatzhandy ist ja noch nicht wirklich ungewöhnlich. Aber erstmal musst du die Dinger ja da raus holen, die sind nämlich garnicht so doof, wäre ja bestimmt ein Verlustgeschäft für die wenn da jeder für nen Euro ein Handy gewinnt :D

Geschrieben (bearbeitet)

Warenwert ist aber Rechnungsabhängig, ergo Quittung oder Rechnung und dass sollte funktionieren.

Inwiefern man dann Probleme hat, dem Zollbeamten glaubhaft zu erklären dass man irgendeinen I-Schrott wirklich für den ausgeweisenen 1$ erworben hat ist etwas anderes.

Auf der Quittung stünde ja dann eigentlich auch nicht der I-Schrott sondern das Los bzw. die Spielautomatendienstleistung und nicht der "mögliche" Gewinn.

Alles sehr komplex.

Genau so sehe ich das auch. Ich fürchte aber das 1. Keine Quittung dabei ist und 2. Kein Zöllner die Story glaubt...

300 Euro ist m.W. die Freigrenze für die gesamten Mitbringsel.

Die Freigrenze liegt bei 430€ pro Person, unser Baby hat 175€ Freimenge - und die braucht er auch...

Entweder da das Ding neu verklopfen oder halt Verpackung weg werfen und gebraucht mitnehmen. Ein Handy und ein Ersatzhandy ist ja noch nicht wirklich ungewöhnlich. Aber erstmal musst du die Dinger ja da raus holen, die sind nämlich garnicht so doof, wäre ja bestimmt ein Verlustgeschäft für die wenn da jeder für nen Euro ein Handy gewinnt :D

Verkaufen wäre wohl die beste Möglichkeit. Und ja, die Automatenbetreiber sind nicht blöd. Ich werde da nicht einen Dollar reinwerfen! War mehr eine hypothetische Frage. Bearbeitet von Mad Marc
Geschrieben (bearbeitet)

unser Baby hat 175€ Freimenge - und die braucht er auch...

 

dabei aber die Höchstmenge an Kippen und Alkohol beachten! :-D

 

Danke für die Präzisierung! Die 300 sind natürlich immer pro Person - und bei Flug- und Seereisen gelten 430€

Bearbeitet von pötpöt
Geschrieben

Ich bin zur Zeit in den USA und hier steht in beinahe jeder Mall so ein Automat, wie es sie auch in D auf dem Rummel gibt. Geld einwerfen und mit etwas Glück ein Stofftier rausangeln - statt Stofftieren gibt es hier aber iPhone 5, Galaxy S4 und Tablets zu gewinnen. Jetzt mal angenommen ich werfe $1 in den Automaten und gewinne so ein Gerät - muss ich dann auch nur $1 verzollen?!?

 

Vielleicht kann man´s auch aufklappen und heraus kommen Kaugummis. :-D

Geschrieben

Genau so sehe ich das auch. Ich fürchte aber das 1. Keine Quittung dabei ist und 2. Kein Zöllner die Story glaubt...

Die Freigrenze liegt bei 430€ pro Person, unser Baby hat 175€ Freimenge - und die braucht er auch...

Verkaufen wäre wohl die beste Möglichkeit. Und ja, die Automatenbetreiber sind nicht blöd. Ich werde da nicht einen Dollar reinwerfen! War mehr eine hypothetische Frage.

 

Mein Sohn (10) hat da schon so manches rausgeholt, na klar keine Handys, war auch kein Einzelfall. Als die Schwester dann gebratscht hat, holte er ihr auch flux son Teil da raus bei max. 2 Versuchen.

Geschrieben

Ich weiß, ich schweige ab, aber kennt ihr die schräg stehenden Eimer, wo man 3 Bälle so rein werfen muss, daß sie drinnen bleiben ?

Stehen schonmal auf dem Rummel.

Da hab ich vor Jahren im Suff mal viel Kohle verballert ohne Erfolg.

Im Legoland Günzburg ist auch so ein Stand. Da kam Sohnemann dann irgendwann mit nem übergroßen Luigi an. :-)

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