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GSFWA: Beim aussteigen die anderes Fahrzeug beschädigt. Welche Versich


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

mir ist Freitag ein Missgeschick passiert. Beim aussteigen aus dem Auto war ich gedanklich wohl schon so im Wochenende, dass ich die Tür leider etwas schwungvoll öffnete und das Auto daneben beschädigt habe.

Daten habe ich mit dem Halter ausgetauscht.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich den Schaden auch über meine Privat-Haftpflicht regeln kann oder ob die KFZ-Haftpflicht zuständig ist.

 

Weiß jemand bescheid?

 

Geschrieben

Ist bei der Benutzung eines Kfz passiert, von daher nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Kenne den genauen Wortlaut jetzt nicht mehr, aber Schäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstehen sind da nicht drin.

Geschrieben

Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

Geschrieben

Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

 

... leider auch das nicht. Nur wenn die Göre einen Abdruck des Klingeldeckels ihres Kinderrades an der Tür hinterläßt. Der Schaden entstand im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kfz. ...

Geschrieben

Respekt, wenn deine Versicherung das zahlte. Mag aber auch sein, daß sich da grundlegend was an den Bedingungen geändert hat, seit ich das im letzten Jahrtausend mal gelernt habe. Normalerweise steht da in den Bedingungen immer etwas wie

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Ein- und AUssteigen gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Gebrauch des Kfz dazu. Hat auch was mit §7 StVG (Gefährdungshaftung) zu tun. Deine Versicherung muß ja auch zahlen, wenn der Lenker deines eigentlich ordnungsgemäß geparkten Rollers sich in die Tür des danebenstehenden Autos bohrt, weil er vom Ständer kippte, obwohl kein Sturm war. 

Geschrieben (bearbeitet)

Servus!

 

Nach meinem Rechtsverständnis würd ich sagen: Wenn dem Halter / Versicherungsnehmer / Fahrzeugführer das Missgeschick passiert KFZ Haftpflicht, wenn es eine andere Person ist (zB. Kind) Privathaftpflicht.

Würde sich auch t4s Zitat decken.

 

Schöne Grüße,

Jan

Bearbeitet von freerider13
  • Like 1
Geschrieben

Moin,

 

Schadenshöhe noch unbekannt. Der geschädigte hat sich noch nicht gemeldet.

Es handelt sich bei mir um einen Firmenwagen und ich hätte das gerne unkompliziert über meine Privathaftpflicht gemacht, aber das scheint ja nicht zu gehen.

 

Danke für die Tips.

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