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GSFWA: Beim aussteigen die anderes Fahrzeug beschädigt. Welche Versich


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Geschrieben

Hallo,

 

mir ist Freitag ein Missgeschick passiert. Beim aussteigen aus dem Auto war ich gedanklich wohl schon so im Wochenende, dass ich die Tür leider etwas schwungvoll öffnete und das Auto daneben beschädigt habe.

Daten habe ich mit dem Halter ausgetauscht.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich den Schaden auch über meine Privat-Haftpflicht regeln kann oder ob die KFZ-Haftpflicht zuständig ist.

 

Weiß jemand bescheid?

 

Geschrieben

Ist bei der Benutzung eines Kfz passiert, von daher nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Kenne den genauen Wortlaut jetzt nicht mehr, aber Schäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstehen sind da nicht drin.

Geschrieben

Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

Geschrieben

Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

 

... leider auch das nicht. Nur wenn die Göre einen Abdruck des Klingeldeckels ihres Kinderrades an der Tür hinterläßt. Der Schaden entstand im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kfz. ...

Geschrieben

Respekt, wenn deine Versicherung das zahlte. Mag aber auch sein, daß sich da grundlegend was an den Bedingungen geändert hat, seit ich das im letzten Jahrtausend mal gelernt habe. Normalerweise steht da in den Bedingungen immer etwas wie

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Ein- und AUssteigen gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Gebrauch des Kfz dazu. Hat auch was mit §7 StVG (Gefährdungshaftung) zu tun. Deine Versicherung muß ja auch zahlen, wenn der Lenker deines eigentlich ordnungsgemäß geparkten Rollers sich in die Tür des danebenstehenden Autos bohrt, weil er vom Ständer kippte, obwohl kein Sturm war. 

Geschrieben (bearbeitet)

Servus!

 

Nach meinem Rechtsverständnis würd ich sagen: Wenn dem Halter / Versicherungsnehmer / Fahrzeugführer das Missgeschick passiert KFZ Haftpflicht, wenn es eine andere Person ist (zB. Kind) Privathaftpflicht.

Würde sich auch t4s Zitat decken.

 

Schöne Grüße,

Jan

Bearbeitet von freerider13
  • Like 1
Geschrieben

Moin,

 

Schadenshöhe noch unbekannt. Der geschädigte hat sich noch nicht gemeldet.

Es handelt sich bei mir um einen Firmenwagen und ich hätte das gerne unkompliziert über meine Privathaftpflicht gemacht, aber das scheint ja nicht zu gehen.

 

Danke für die Tips.

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    • Dann hau ich einen ähnlichen raus: Vor 25 Jahren beim Freund in der Einfahrt was geschraubt. Der Nachbar kam raus und hat gesagt er hat "sowas" im Keller. Er schmeißt sie auf'n Sperrmüll oder wir nehmen sie. War mein erstes eigenes Moped dann. 20 Jahre später sehe ich es bei eBay Kleinanzeigen. Auf dem Foto kam mir der Fliesenboden so bekannt vor...habe dann einen Freund angerufen, ob des Moped bei ihm steht. War bei seinem Bruder gelandet. Habe es dann gekauft und wieder hergerichtet...und am Ende gegen eine PK getauscht:)   Fazit: Leute entsorgen das tatsächlich einfach so.
    • Die Rakete fliegt den letzten Flug.....gute Reise.   RIP
    • Ergänzung:   -Schau zwischendurch bei EKa nach Apotheker Schränken. Oft werden die verschenkt wenn sie selbst abgebaut werden.  So hier umgesetzt und eine der besten Entscheidungen. Es ist sagenhaft was darin an Kram verschwindet.   
    • Ich schmelz grad dahin.   Weiterhin alles Liebe und Gute für euch!     d.
    • Ich war mal bei uns aufm Schrottplatz. Dort ein halb ausgeschlachtetes Peugeot 103 Mofa entdeckt. War damals 1/2 Jahr alt. Ich die Fgst.Nr. aufgeschrieben und zu den Bullen. Dort hat sich herausgestellt das es gestohlen war. Ich mit den Bullen zum Schrottplatz, das Teil eingeladen und wieder auf die Wache. Dort den Papierkram erledigt und wurde gefragt ob ich als Finder eingetragen werden möchte... .....ich: "ja klar"...... Nach einem halben Jahr kam ein Schrieb von der Polizei das ich mein Mofa abholen kann Papiere bei Peugeot Deutschland beantragt und bekommen.   Nachtrag: Der Diebstahl wurde dem damaligen Besitzer von der Versicherung bezahlt. Also war ab da die Versicherung der Besitzer. Die hat aber keinen Bock auf Entsorgung, also überläßt sie das Mofa zur "Entsorgung" mir........  
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