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Geschrieben

HAllo

wollte bei meiner PX Bj.88 die blinker weg machen und lenker blinker einbauen.

Gibt es dann probleme mit TÜFFF? wenn ja wieso und warum?

Danke

Geschrieben

moinsen,

wenn du ne 80-125´er hast brauchste gaaa keine blinker...siehe meine ! weil wegen leichtkraftrad (StVzO §54 (5) 4.)

ansonsten fahren ja genug mit lenker-blinker von daher gibt´s auch sicher null problemos :-D

Geschrieben

Servus!

Bei meiner PX 200 Baujahr '82 musste ich die hinteren Blinker drinnen lassen. Sonst hätte mich unser Tüv-Mann nicht durchgelassen. Kann bei anderen Tüv-Stellen aber natürlich wieder anders sein. Der Tüv in meinem Landkreis is bekanntlich recht penibel!

Am besten vorher direkt mit dem Prüfer abklären!

Gruß Michi!

Geschrieben
@ Hotstepper! Dann sag deinem TÜV mal das bei deinem Baujahr gar kein hinteres Blinkerpaar in der STVZO vorgeschrieben ist

Doch, leider hat sein TÜV recht! Mit den Blinkern ist das so eine Sache, die müssten eigentlich nachgerüstet werden. Habe da mal lange mit meinem TÜV diskutiert drum kann ich hier die Gesetzeslage in etwa wiedergeben.

Also wer ein Baujahr vor 61 hat (kann mich um 1 bis 2 Jahre irren) braucht gar keine Blinker. Wer unter 125 ccm liegt auch nicht.

Alle anderen brauchen eigentlich 4 Blinker. Fahrzeuge die schon immer in Deutschland mit 2 Blinkern zugelassen waren dürfen damit weiter rumfahren. Ich habe aber mit meiner Sprint trotzdem schon ein bis 2 Mal ärger bekommen! (eigendlich jedes Mal wenn ich TÜV mache!)

Jetzt kommt der Hammer, wenn ein Fahrzeug z.B. Import aus Italien in Deutschland zugelassen werden soll, muß man eigentlich streng nach Gesetzestext 4 Blinker einbauen, das der Roller in Deutschland original mit 2 Lenkerendenblinkern angeboten wurde spielt keine Rolle! Das war der Streitpunkt mit meinem Prüfer damals, aber ich habe ihn überzeugen können.

Das ist so wie mit dem zulassen ohne Blinker, geht eigentlich nur wenn man nachweist das der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch ist. Oder wenn man einen sehr netten Prüfer hat, den man davon überzeugen kann, daß man einen seltenen Oldi im Originalzustand nicht mit hinteren Blinkern verschandeln darf! (War meine Argumentation)

Wenn man aber ein Modell wie die PX hat, das auch in Deutschland schon immer nur mit 4 Blinkern zu haben war, ist es unmöglich den Roller legal zurückzurüsten. Die vorderen Blinker darf man gegen Lenkerenden Blinker Tauschen, die hinteren müssen bleiben. Wenn ein Prüfer den Roller abnimmt ohne hintere Blinker, dann hat man Glück. Eigendlich dürfte er das nicht und jeder Polizist und darf Strafe kassieren egal ob's eingetragen ist oder nicht! (Die schnallen das aber eh nicht!)

Aber leider habe ich schon oft fesgestellt das Eintragung nicht vor Strafe Schützt! Aber das ist eine andere Geschichte!

Übrigens Autos mit den alten Winkern müssen zwingend Blinker nachrüsten egal wie alt sie sind! Bei allen anderen Sachen verhält es sich so, was einmal zugelassen war bleibt zugelassen, aber mit den Blinkern ist das etwas anders.

Geschrieben

also habe in Stvzo gelesen §54 und da steht das die hinteren fahrtrichtungsanzeiger nicht an beweglichen Fahrzegteilen angebracht werden dürfen.

aber die vorderen schon.

Auf die winker einzugehen weil ich so ein Fahrzeug besitze die nach hinten müssen extra welche sein nach vorne gehen auch winker wenn sie 12v sind und nen bestimmten lx wert erreichen.

Gruss heiko

Geschrieben

Das ist mal ein iteressantes Thema (für mich): Ich habe nämlich vor, meine Bajaj auf "nur" Lenkerendenblinker umzurüsten. Bei meiner Sprint sind ja auch nur die dran, allerdings ist die Bajaj Baujahr 1993 :-D

Wird mein Projekt nun an diesen dämlichen Paragraphen scheitern? Ich mag ja nur diese komischen Backen-Periskop-Blinker nicht.

Kann mir einer sagen, wie weit der Abstand zwischen hinteren Blinkern und Rücklich (in cm) sein muss?

Vorn sinds 10 cm, wenn ich mich nicht irre. Und hinten? Ich muss mir ja Gedanken über Alternativen machen....

Könnt ich dann z.B. Blinker unterhalb des Nummernschilds, seitlich an der Halterung montieren? Das wäre ja auch noch passabel von der Optik her.

Wer's weiss: bitte posten!

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Da gehts um den Sichtwinkel, der bei Lenkerblinkern durch den Sozius verdeckt wird. es gibt doch in der Zwischenzeit ganz kleine Miniblinker, außerdem ist es Deine eigene Sicherheit, weil doch kein Bürgerkäfigfahrer mehr weis, was Dein Armgefuchtel soll.

Da ist auch was

Bearbeitet von da Huber is
Geschrieben

hey gumminupsi

Der Abstand laut §54 Absatz 4 , an Krafträder

Mitte lichtaustrittsfläche des Fahrtrichtungsanzeigermuss von der langsachse des Kfz verlaufende senkrechte Ebene bei an der Rückseite angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger min. 120mm

also mitte fahrzeugrückstrahler bis blinkermitte 120mm min.

gruss heiko

Geschrieben

also die tüv sache die da steht gildet schon längst nicht mehr und steht auch so nicht mehr in der stvzo ich weiss aber natürlich nicht wie das ist laut prüfer.

Geschrieben

ne der abstand zwischen roller senkrechte mitte bis blinker mitte ist auch definiert guck nach. steht im stvzo. das was du geschrieben hast stimmt auch. :-D

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