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V2A-Auspüffe


manni

Empfohlene Beiträge

Das würde wohl nix nutzen, außer der Befriedigung, vielelicht recht zu haben...!

Vielelicht beeindruckst du damit den jeweiligen Laden/Hersteller grade soweit, daß der eine rasche Schadensbehebung von sich aus anstrebt, bevor noch der Rechtsweg eingeschlagen wird, oder - was oft am wirkungsvollsten ist - entsprechnd in der Öffentlichkeit mobil gemacht wird.

Die Gerichte kennen nur Gutachten beeideter und geprüfter Fachgutachter an (das ist eine eigene Mafia, in D bestimmt nicht anders als in Ö!), sgn. Sachverständigengutachten, bzw. geben selbst Gutachten in Auftrag! Daß das teuer werden kann, dann eventuell Gegengutachten erstellt werden,....versteht sich von selbst! Da geht vielen ohne einspringende Rechtsschutzversicherung oder einer namhaften Konsumentenschutzorganisation im Hintergrund schnell die Luft aus - und das wissen auch die "beklagten" Läden, Hersteller,...., die sich nochdazu mit allerhöchst fragwürdigen Klauseln absichern! Auch wenn letztere aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes meist das Papier nicht wert sind, so werden solche Klauseln von den Gerichten doch gerne als ein Hinweis gewertet, eine Art Aufklärung des Kunden, der somit schnell mitschuldig wird.....!

Am Ende wird eine Einigung angestrebt, vielleicht erreichst du eine Schadensbehebung, wirst aber auf zumindest deinen angelaufenen Kosten sitzen bleiben....(deshalb springen da auch die RS-Versicherer gerne ab, wenn sie irgendwie können!)!

Ach ja: ist beim Beklagten nix mehr zu holen, bleibst du auf deinen Kosten sitzen....., und kannst froh sein, wenn sich das Gericht nicht auch noch bei dir schadlos hält!

Soweit die Tips eines befreundeten Anwalts, der sehr häufig mit derartigen Fällen in Ö befaßt ist; in D wird das wahrsch. kaum anders ablaufen, denke ich mal!

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Klauseln

Alle Artikel sind soweit nicht anders gekennzeichnet nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Nur für Showzwecke.

Denke damit ist alles klar?! ...kauft euch nen Blech JL, oder besser noch nen Blech RZ, PM, Taffspeed... :-D

Wenn sowas geht wie hier angedacht, dann nur mit den e-pass Anlagen, die zwar auch genauso reissen, wovon es aber wohl noch nicht genug kaputte Exemplare gibt...

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Klauseln

Alle Artikel sind soweit nicht anders gekennzeichnet nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Nur für Showzwecke.

Denke damit ist alles klar?! ...kauft euch nen Blech JL, oder besser noch nen Blech RZ, PM, Taffspeed... :-D

Wenn sowas geht wie hier angedacht, dann nur mit den e-pass Anlagen, die zwar auch genauso reissen, wovon es aber wohl noch nicht genug kaputte Exemplare gibt...

DAS besagt aber nichts in diesem fall aus! garantie/gewährleistung müssens trotzdem geben...

und showzwecke heißt ja auch *nicht* das man damit nicht fahren darf...

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Wer hat den schon nen gerissenen scorpion ??? Also keinen JL / SIP...

z.B. DonGoyo´s "Scorpion" auf der Sprint ist auch nach ein paar hundert km gerissen.

Mein JL besteht rund um die bereits verstärkte Aufhängung bald nur noch aus Schweissnähten, k.A. wie ich damit ohne Schweissen bis zum Abrollern und zurück kommen soll. Beim Anrollern hat viel Draht auf dem Rückweg die Halterung ersetzt. :-D

Ich denke die Aufhängung ist das Hauptproblem, das sollte man eigentlich mit einer Art Band machen, das rund um den Auspuff gelegt wird und vor allem ohne zu schweissen, damit die Vibrationen nicht in das Blech oder die Schweissnähte eingeleitet werden. Sozusagen den Auspuff nur klemmen, vielleicht mit einer dünnen Zwischenlagen aus hitzefestem Silikon oder sowas.

Bei nächsten Abriss werde ich auf jeden Fall die Originalhalterung komplett entfernen und an der Stelle ein glattes Blech einschweissen und dann wie vorher beschrieben so eine Art breite "Schelle" aus VA-Blech rund um den Auspuff legen.

Bearbeitet von ElmarKoch
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Ich analysier euch alles !!! :-(

Also....das mit Va und "Edelstahl" kennen wir aus dem Metallbereich zu genüge, beides sagt GAR nichts aus......

Anders ist das mit Materialbezeichnungen wie zb 1.4301 oder 1.4401. Abhängig von der Materialzusammensetzung...und hier besteht ein direkter zusammenhang zwischen Materialeigenschaften und Legierung, diese Werte werden denn auch vom Hersteller garantiert und sind einklagbar. Wird ein Auspuffmaterial mit Edelstahl angegeben kann es genausogut C15 sein... Schreibt er 1.4301 ist er gebunden. Dann Muss das Material 18 %Chrom und 8 % Nickel etc...haben. Und nur denn nutzt uns eine Analyse was, oder aber man argumentiert das dieses Material einfach ungeeignet ist, wenn es das ist. Ich denke aber auch dass es an der Schlamperei der Schweisser liegt KEIN Zusatzmaterial zu verwenden, gravie hat da schon das wichtigste beschrieben. Und Druck auf den Hersteller können nur die Verkaufendeen Firmen ausüben, zb SIP oder SCK. und Ich habe schon so manchen "rostfreien" Auspuff geschweisst..... :-D

Greetz,

Armin

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