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Fahrzeugbrief nicht mehr vorhanden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

habe eine alte PX 80 verkauft(Baujahr 85)

 

Dachte das da kein Brief dazugehören würde (hab bei meinem  Kauf auch keinen bekommen)

Die wurde irgendwann auf 97ccm aufgemacht und deswegen wohl einen Schein bekommen.

 

Der Käufer bekommt die so nicht angemeldet.. 

Ich hab eine Verlusterklärung gemacht, das zählt wohl nicht weil sie auf mich nie angemeldet war.......

 

was kann ich tun?

 

Die Vorbesitzerin lebt gar nicht mehr....

 

 

L.G.

Bearbeitet von Hölle
Geschrieben (bearbeitet)

von den begrifflichkeiten bissl wirr.

 

leichtkraftrad hat:

1x betriebserlaubnis (da gibt es kein erstzulassungsdatum/ das ist KEIN BRIEF)

1x zb1 (um die HU pflicht zu gewährleisten)

 

krad mit/ohne lb

1x zb II (brief)

1x zb1 (schein)

 

so, wann hast du/die frau (die nun tot ist) die kiste abgemeldet?

hat die zulassungsbehörde noch einen datensatz bei finprüfung.

 

wenn nein --> §21

Bearbeitet von zochen
Geschrieben (bearbeitet)

Das Ding ist glaube Ende der 80er abgemeldet worde, vielleicht Anganf der 90er, sprich war 20 Jahre nicht angemeldet.

 

Zitat Käufer

 

"Wegen der Vespa: Wir können sie wirklich nicht anmelden, solange ein Fahrzeugbrief im Umlauf ist. 
Ich bitte deshalb, das Fahrzeug wo es angemeldet war, abzumelden, und den Brief als verloren zu melden. Wir haben im Amt auch die Paragraphen vorgezeigt, aber es hilft nicht."
 
???
Bearbeitet von Hölle
Geschrieben

Da war wohl der Ansatz falsch, den Brief als noch irgendwo vorhanden anzugeben. Wenn man so ein Fahrzeug zulassen will, dann geht man immer davon aus, dass es schon mal zugelassen war, es aber keine Papiere mehr gibt. Wenn man dann noch eine Briefkopie eines technisch identischen Fahrzeugs dabei hat, sollte das kein Problem sein.

Geschrieben

Das Landratsamt Frankenthal stellt sich gegen alles quer.

Da die Besitzerin des Rollers schon verstorben ist muss ich bei ihren Angehörigen (Eltern) eine Unterschrift im Landratsamt Euskirchen holen, für den Verlust der Fahrzeugbriefs....

Geschrieben

gibts da nicht so eine unbedenklichkeitsbescheinigung von der polizei das der roller nicht gestohlen ist ?

bei einem gefunden fahrzeug wäre das doch auch so wenn kein vorbesitzer vorhanden ist.

Geschrieben

Ich kenn das immer so, dass der jetzige Käufer eine notarielle eidesstattliche Versicherung benötigt, in der steht, dass er die Papiere verloren hat und nicht mehr findet.

Außerdem braucht er den Kaufvertrag und die Vollabnahme beim TÜV §21.

Geschrieben

Eigentlich ja total dämlich das Spielchen. ich frag mich schon länger, was der Zulassungsstelle besseres passieren könnte, als das ein Fahrzeug registriert ist? Erst recht wenn es illegalerweise den Besitzer gewechselt hätte.

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