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Geschrieben (bearbeitet)

Servus, 

 

muss mal wieder das GSF um Rat fragen.

Bin geblitzt worden, auf der A44 im Kreuz Meerbusch, erinnere mich auch gut dran und bekam nun auch Post.

 

Problem ist, ich bin nicht ganz einverstanden ;-)

 

Die BAB ist ca 20km unbeschränkt und so bin ich mit ca 150km/h gefahren, ohne Geschwindigkeitstrichter kam dann ein Schild 100, als ich dies gesehen habe bin (ca 100m oder so vorher) bin ich vom Gas und dann nach rechts, im Spurwechsel kam dann der Blitz, keine 200m hinter dem Schild (habe auch die km Angaben im Bescheid nachgesehen). Hatte dann noch 128 drauf.

 

Soweit klar, ich war zu schnell aber was hätte ich tun sollen? Ich hatte einen hinter mir, soll ich da stark bremsen? 

 

Was kann ich tun? Hab zwar keine Punkte aber die 28 zu viel nerven, da innerhalb von 12 Monaten nochmal >26km/h zuviel der Lappen weg sein kann. Ausserdem sehe ich es nicht ein, da ich doch bei 150km/h nicht direkt stark bremsen kann....natürlich schon wenn eine Gefahr bestanden hätte aber so? So hätte ich doch den nachfolgenden Verkehr gefährdet, damit rechnet man ja nicht.

 

Was tun? Ertragen wie ein Mann und bezahlen oder den Kampf aufnehmen? Rechtlich schuldig bin ich ja aber so fühlen tue ich mich nicht ;-)

 

Grüße,

Daniel

Bearbeitet von norwegenvespa
Geschrieben

Da wirste wohl zahlen müßen,es hat dich ja niemand gezwungen 150 zu fahren!?!und ab dem schild war 100,nicht erst dann ,wenn es dir grad mal recht ist.an ner ampel hält man ja auch nicht 5 m in der kreuzung,nur weil jemand hinter einem ist.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

schreib denen doch deine einwände, ist dein recht und schlimmer kann es in erster instanz nicht werden.

 

(bringen wird es nichts. geschw. gilt ab schild. das dich einer so gedrängelt hat, daß du um dein leben fürchten musstest wird dir keiner glauben)

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

Ist nicht rechtens. Aus oben genanntem Grund darf erst x Meter hinter einem Schild geblitzt werden, oder es muss vorher schrittweise runter gehen, also 120, 100 und dann 80. Am 120er oder 100er Schild darf dann nicht geblitzt werden.

Geschrieben

theoretisch darf direkt ab Schild geblitzt werden.

Es gibt unverbindliche Verfahrensanweisungen dass erst 150 Meter nach dem Schild gemessen werden soll.

Soll, nicht MUSS.

Vor dem Schild galt ohnehin Richtgeschwindigkeit 130 kmh.

Geschwindigkeitstrichter sind in diesem Fall auch nicht vorgeschrieben.

Geschrieben

Da wirste wohl der "Dumme" sein.

bei mir standen sie mal direkt hinter dem 30 Schild. Auf dem Bescheid stand stand dann, sie hätten auf Höhe Hausnummer soundso geblitzt. Das war aber 2 Häuser weiter, man hätte also theoretisch gemütlich ausrollen können.

Bringt nix. Wenn die wollen, und in der Regeln wollen sie, das Du der Dumme bist, dann bist Du der Dumme.

Erste Instanz versuchen, aber keine großen Hoffnungen machen.

Man merkt es schon daran wo sie Dich geblitzt haben. An solch einer Stelle kann man sich denken das viele noch am Ausrollen sind. Egal, die wollen einfach viele blitzen.

Geschrieben

theoretisch darf direkt ab Schild geblitzt werden.

Es gibt unverbindliche Verfahrensanweisungen dass erst 150 Meter nach dem Schild gemessen werden soll.

Soll, nicht MUSS.

Vor dem Schild galt ohnehin Richtgeschwindigkeit 130 kmh.

Geschwindigkeitstrichter sind in diesem Fall auch nicht vorgeschrieben.

 

Was heisst Richtgeschwindigkeit. Er hätte auch 250 fahren können.

Aber das man das Schild erst 100m vorher sieht, halte ich für das Problem.

Mir ist das letzte Woche am Berliner Ring auch passiert. Da war 80 und ich hab aus 130 ausrollen lassen. Am Blitzer waren´s leider noch 110 lt. Tacho. shit happens.

Geschrieben

Ja ich gehe mal davon aus das ich nicht drum rum komme aber ein fader Beigeschmack bleibt hier schon.

 

Naja, evtl schreibe ich nochwas drauf, es wird keiner lesen und ich werd zahlen. Aber fürs gute Gewissen werd ichs tun

Geschrieben

....

 

Die BAB ist ca 20km unbeschränkt und so bin ich mit ca 150km/h gefahren, ohne Geschwindigkeitstrichter kam dann ein Schild 100, als ich dies gesehen habe bin (ca 100m oder so vorher) ...

 

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du das Schild tatsächlich erst ca. 100 m vorher wahrgenommen hast, solltest Du dich fragen, ob Du Dich tatsächlich der Geschwindigkeit angemessen aufs Autofahren konzentriert hast. Eventuell warst Du ja abgelenkt. Falls nicht solltest Du eventuell mal Deine Augen überprüfen lassen. Als Normalsichtiger, bei dem alles in Ordnung ist, solltest Du in 100 m Entfernung ein Sehleistung von ca. 3 cm haben. Die Tempolimit Schilder auf Autobahnen haben einen Durchmesser von 75 cm. Sind also so angelegt, daß man sie schon deutlich früher wahrnehmen kann / sollte.

Geschrieben

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn Du das Schild tatsächlich erst ca. 100 m vorher wahrgenommen hast, solltest Du dich fragen, ob Du Dich tatsächlich der Geschwindigkeit angemessen aufs Autofahren konzentriert hast. Eventuell warst Du ja abgelenkt. Falls nicht solltest Du eventuell mal Deine Augen überprüfen lassen. Als Normalsichtiger, bei dem alles in Ordnung ist, solltest Du in 100 m Entfernung ein Sehleistung von ca. 3 cm haben. Die Tempolimit Schilder auf Autobahnen haben einen Durchmesser von 75 cm. Sind also so angelegt, daß man sie schon deutlich früher wahrnehmen kann / sollte.

 

Ne, Du trittst mir nicht zu nahe ;-)

War evtl blöde ausgedrückt, aber schau dir mal die A44 bei Krefeld an (kennst du ja evtl), dort sind die Büsche im Mittelstreifen höher als mein Auto. Dort sieht man es einfach nicht früher, hab extra nachher nochmal geschaut. Also will meinen, meine Augen würde es (bei freier Sicht) schon eher erkennen.

Geschrieben

Ne, Du trittst mir nicht zu nahe ;-)

War evtl blöde ausgedrückt, aber schau dir mal die A44 bei Krefeld an (kennst du ja evtl), dort sind die Büsche im Mittelstreifen höher als mein Auto. Dort sieht man es einfach nicht früher, hab extra nachher nochmal geschaut. Also will meinen, meine Augen würde es (bei freier Sicht) schon eher erkennen.

 

 

Wenn dem so ist, dann wäre das eine gerechtfertigte Begründung für einen Widerspruch. Da ist ja die Autobahnmeisterei für zuständig, das Grünzeug so zurückzuschneiden, daß die Hinweisschilder frei sichtbar sind. Kommen die dem nicht nach und Schilder sind teilweise zugewachsen, dann ist das durchaus erfolgversprechend (eher als das Argument, daß kurz hinter dem Schild bereits geblitzt wurde).

Geschrieben

Nun ja, wenn man auf einer 3-spurigen Autobahn auf der linken Spur unterwegs ist und starker LKW Verkehr ist, dann sind die Schilder rechts nicht unbedingt sichtbar. Daher stehen sie ja auf beiden Seiten. Wenn das auf dem Mittelstreifen dann allerdings zu gewuchert ist, sehe ich da schon ganz gute Chancen dagegen anzugehen.

Geschrieben

Stehn die schilder nicht auf beiden seiten :-)

Also, ich hab aufgrund von LKW schon seit Jahren rechts keine Schilder mehr gesehen. Und wenn dort nur 1 Schild steht, wie der TE schreibt, ist das durchaus nicht ironisch gemeint. ;-)

Geschrieben

Naja 1 Schild auf jeder Seite, aber bei 3 Spuren kann man das von links über 2 Spuren echt nicht sehen.

 

Egal, schreiben werd ich es aber chancen sehe ich nicht. Ärgert mich ein wenig, da ich ja echt versuchte zu verlangsamen als man das Schild sehen konnte....hätte der Blitzer 500m später gestanden hätte ich ja nix gesagt.

Geschrieben

Man kann ja aber jetzt nicht auch noch den lkws die schuld geben.

Wie gesagt,muß er 150 fahren?ne

 

Hm, sicher muss ich keine 150 fahren, aber was spricht dagegen bei einer freien, trockenen, geraden BAB? Als Raser etc würde ich das auch irgendwie nicht bezeichnen. Gab dort ja auch keine Begrenzung, also sehe ich da kein Problem. 

Geschrieben

Man kann ja aber jetzt nicht auch noch den lkws die schuld geben.

Wie gesagt,muß er 150 fahren?ne

Hä ? Also auf Verdacht immer 100 fahren oder wie ?

Versteh ich nicht, oder doch. Ich trink keinen Wein mehr, weil vielleicht vielleicht demnächst wieder einer panscht.

Sent somewhere in time.

Geschrieben

Hä ? Also auf Verdacht immer 100 fahren oder wie ?

Versteh ich nicht, oder doch. Ich trink keinen Wein mehr, weil vielleicht vielleicht demnächst wieder einer panscht.

Sent somewhere in time.

Ne,das sagt gar keiner.

Nur darf man sich dann nicht groß beschweren und andren die schuld geben.

Vieleicht verstehst du es jetzt!

Geschrieben

Wo liegt das Problem? Wenn das Schild schlecht einsehbar war dann Widerspruch einlegen. Wobei 150m schon reichlich genug sind um von 150km/h auf 100km/h runter zu bremsen. Rechnet man noch die 100m dazu dann sinds schon 250m.

Geschrieben (bearbeitet)

Servus!

 

Sagt mal, früher wars doch so, dass erst 120 dastehen muss und dann erst hundert. Und erst nach dem zweiten Schild darf geblitzt werden (Auf der BAB). Hat sich das geändert?

 

Jan

Bearbeitet von freerider13
Geschrieben

Fahr da jeden Tag lang da ich da wohn. Du meinst vor dem AK Meerbusch (A44) von Krefeld/Mönchengladbach aus kommend?

Da ist vorm Kreuz freie Fahrt und im Kreuz kommen kurz hintereinander 2 Schilder mit 100 bevor es in den Tunnel geht.

Vielleicht hast du das erste übersehen?

 

Aber gut zu wissen das da geblitzt wird, hab ich noch nie gesehen!

Geschrieben

Fahr da jeden Tag lang da ich da wohn. Du meinst vor dem AK Meerbusch (A44) von Krefeld/Mönchengladbach aus kommend?

Da ist vorm Kreuz freie Fahrt und im Kreuz kommen kurz hintereinander 2 Schilder mit 100 bevor es in den Tunnel geht.

Vielleicht hast du das erste übersehen?

 

Aber gut zu wissen das da geblitzt wird, hab ich noch nie gesehen!

 

Ich auch nicht ;-)

Aber sie standen dort hinter dem ersten Schild, vor dem 2. (KM Angaben waren auch so im Anhörungsbogen). Die freie Fahrt war ja genau das Problem...ach egal. Zahl ich den Mist halt, Steuern zahl ich ja auch ohne mich aufzuregen.

Geschrieben

theoretisch darf direkt ab Schild geblitzt werden.

Es gibt unverbindliche Verfahrensanweisungen dass erst 150 Meter nach dem Schild gemessen werden soll.

Soll, nicht MUSS.

Vor dem Schild galt ohnehin Richtgeschwindigkeit 130 kmh.

Geschwindigkeitstrichter sind in diesem Fall auch nicht vorgeschrieben.

Pehaa hat Recht.

Es gilt in Deutschland zudem das Sichtfahrgebot...

VG Dirk

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