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Geschrieben

Servus!

hat jemand ne Ahnung was und ab wann man fürs TÜV überziehen zahlen muß?

Also 2 Monate ist kein Problem aber dann...?

Ab wann wird ne komplett Abnahme fällig wenn der Roller weiterhin angemeldet is?

Geschrieben

16 monate überzogen - mängelkarte - nix bezahlt

die karre stand aber auch nur... nehme mal an das wird drakonischere maßnahmen mit sich bringen sobald du fahrend erwischt wirst

Geschrieben

dem tüv is das scheissegal, wann du kommst - du zahlst halt einfach ab der letzten fälligkeit.

die bullen verknacken dich, wenn sie dich mit abgelaufenem tuff erwischen.

Geschrieben

Wenn man im Februar Tüv hatte kann man bis Ende September fahren, ab Oktober punktet man dann... im Sept. kostets noch 25? ohne Punkte, die ersten 2 Monate überziehen sind gratis, ab dann wirds teurer... kann man bestimmt auf irgend ner Internetseite nachschauen.

Ohne gültigen Tüv kann man immer ne Mängelkarte bekommen und muss dann innerhalb von 2 Wochen die Plakette erneuert haben, sonst wird das Ding zwangsabgemeldet, da kommt dann einer vorbei, kratzt die Aufkleber weg und macht dafür nen schönen großen runden Gelben (der scheisse wieder abgeht...) auf den Roller :-D

Geschrieben

dachte das wär scheiss egal! hauptsache beim anmelden war tüv drauf. wenn se net fährst kann se doch ablaufen, solang steuern und vers. zahlst.....

dachte dat ging so :-D

Geschrieben

Nö: Wenn das Ding angaymeldet ist, muss es grundsätzlich auch TÜV haben. Egal, ob du damit fährst oder es in dein Wohnzimmer stellst.

Das mit dem zwei Monate überziehen kostenlos scheint auch eher Kulanz zu sein. Nach der StVZO ist es immer 'ne Owi, wenn man als Halter eines zugelassenen Fahrzeugs die Tüv-Frist versäumt. Nur der Bußgeldkatalog fängt erst ab zwei Monaten an.

Gruss Tom

Geschrieben

Das mit dem TÜV überziehen bringt aber auch nichts: wenn der z.B. 06/03 abgelaufen ist und man läßt jetzt TÜV machen, dann kriegst Du eine Plakette bis 06/05, das wird rückdatiert.

Geschrieben

wenn du sie ABmeldest? nix...

falls du AN melden willst: 05.85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 01, 03 -> schlappe 10x mal tüv.

da hätt ich lieber mal abgemeldet, na? :-D:-(

Geschrieben
falls du AN melden willst: 05.85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 01, 03 -> schlappe 10x mal tüv.

Na, des klingt sehr nach wiehernden Schimmeln .... muss sie ja erstmal abmelden .... dann herrichten und nächstes Jahr wieder anmelden. Da zahle ich dann aber nicht für 10x TÜV - oder? :plemplem:

Geschrieben

aber wenn ein fahrzeug die ganze zeit angemeldet daheim und ohne tüv rumsteht muss man die ganzen jahre doch nicht nachzahlen.

bis vor ein paar jahren war es doch immer so dass man 2 jahre tüv bekommen hat, egal wie lange der tüv schon abgelaufen war.

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