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Geschrieben (bearbeitet)

erst ab 89 wirds interessant... bzw uninteressant... hättest du auch alles mit der suche finden können, ne! :-D kann höchstens sein dass du 1db weniger fahrgeräusch haben darfst, irgendwo von 80-88 schwankt das maximal zulässige fahrgeräusch zwischen 83 und 85 db

Bearbeitet von Gerhard
Geschrieben

Bis Baujahr 61 (oder 60?) gelten noch andere Messvorschriften und Geräuschgrenzwerte... Die scheinen ziemlich einfach einhaltbar zu sein... meinte mal ein TÜV-Prüfer :-D

Geschrieben
Bis Baujahr 61 (oder 60?) gelten noch andere Messvorschriften und Geräuschgrenzwerte... Die scheinen ziemlich einfach einhaltbar zu sein... meinte mal ein TÜV-Prüfer

ja hat meiner auch gesagt, er meinte ein standgeräuschmessung würde reichen, und dann könnte man so ca. auf das Fahrgeräusch schätzen :-D

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