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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, so isses leider nicht. Der Halter des angemeldeten Fahrzeugs ist verpflichtet, die HU-Termine wahrzunehmen.

Bei deutlicher Überziehung kostet auch die Fahrt zur Prüfstelle Bußgeld und gibt eine Gutschrift auf dem Punktekonto.

 

 

Ich meine mich zu erinnern dass man straffrei davonkommt wenn man einen Tüv Termin nachweisen kann und sich auf dem direkten Weg zum Tüv befindet (der Tüv sollte natürlich keine 200km entfernt sein). Ist das nicht mehr so?

 

 

Hmmm,

 

ich hatte das:

 

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

 

auch so interpretiert das man mit Termin zum TÜV fahren kann ... wurde mir vor ~2 Monaten beim TÜV auch noch so bestätigt ... da hatte ich genau den Fall, scheint auf jeden Fall hier in Köln zu gehen, aber ich bin halt auch nicht aufgeschrieben worden ...

 

... alles Andere ist doch unpraktisch ... :sly:  :-D  ... und ich hab keine Punkte ...

Bearbeitet von volker210
Geschrieben

also um das ganze mal in behördlichem deutsch zusammenzufassen :-D (ich mutmaße jetzt natürlich nur):

auch mit termin besteht natürlich der tatbestand  der böswilligen überziehung der hu und damit die gefährdung unschuldiger und kinder. somit kann das selbstverständlich geahndet werden. ich kann ja auch nicht ne bank überfallen und dann straffreiheit erwarten wenn ich die kohle zurückbring....also finde das ist straftechnisch angemessener vergleich.  

ob das ganze dann tatsächlich zur anzeige kommt liegt natürlich wieder im ermessen des beamten, der sich evtl. aber von einer fahrt mit termin zum tüv eher überzeugen lässt, als wenn einer dieser verwahrlosten leute auf so einem alten verrosteten und ungepflegten roller behauptet das er nur die besten absichten hätte. dann würd er ja was ordentliches fahren, nen hexagon, x9-10 oder so.... 

wie auch immer einfach nicht den tüv überziehen, es ist eure sicherheit und eure gesundheit  :wheeeha:

Geschrieben

...

wie auch immer einfach nicht den tüv überziehen, es ist eure sicherheit und eure gesundheit  :wheeeha:

 

Ja ja, der deutsche Michel glaubt das sogar.

Ich überziehe immer genau einen Monat und fühle mich gut dabei (so als Frau)

Geschrieben

:aaalder:  :thumbsdown: du spielst mit deinem leben und dem leben anderer....das geht ja mal garnicht!!!! willst du einen preis für deine sicherheit festlegen? verantwortungslos, nicht nachhaltig....jetzt gehen mir die phrasen aus :-D

Geschrieben

:aaalder::thumbsdown:du spielst mit deinem leben und dem leben anderer....das geht ja mal garnicht!!!! willst du einen preis für deine sicherheit festlegen? verantwortungslos, nicht nachhaltig....jetzt gehen mir die phrasen aus :-D

a bisserl übers ziel hinausgeschossen? verkehrs- und gesundheitsgefährdung geht ja wohl von einer verkehrsunsicheren karre aus und nicht von nem fehlenden tüv-stempel... auch wenn die hu seine absolute berechtigung hat, kwine frage.. und wenn die tüv-lose karre zwecks renovierung in der werkstatt steht sieht kein trottel der welt ne verkehrsgefährdung, auch wenn das bußgeldmäßig geahndet werden kann... also mal kirche im dorf lassen und net so übertreiben ;-)

Geschrieben

übertreibung ist aber mein zweiter vorname. :-D  Herkules Übertreibung Rockefeller :sly:

kann in der arbeit auch leider nur auf die erste palette smilys zugreifen, von daher kann ich auch nicht aus dem vollen schöpfen  :thumbsdown: 

Geschrieben (bearbeitet)

ruf doch mal bei deiner Versicherung an ob die, dir mal ne evb für ein kurzzeitkennzeichen ohne extra kosten geben. bei meiner geht das einmal im Jahr, wenn ich das Jahr davor meine Haftpflicht nicht in Anspruch nehme. Und ja ich weiß jedes Fahrzeug darf in Deutschland nur einmal zugelassen sein, wäre mir aber persönlich egal.

Bearbeitet von odeseus

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