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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

Habe soeben festgestellt dass an meiner Px im Mai 2013 der TÜV abgelaufen ist.

Da ich kein einziges Mal dieses Jahr gefahren bin ist mir das gar nicht aufgefallen.

Jetzt würde ich gerne den Motor rausrupfen um den DS vom Kobold überholen zu lassen, somit ist TÜV-fahren eigentlich nicht mehr so prima möglich.

Was passiert wenn ich erst im Frühjahr tüven gehe ? Irgendwelche Repressalien seitens der Ordnungsmacht/Landratsamt oder sonstigen Schergen ?

Vielen Dank !

Geschrieben

Hi!

Das Landratsamt bzw. das Straßenverkehrsamt bekommt von der Überziehung nichts mit, wenn ihr das niemand mitteilt.

Also sofern man nicht zufällig auf dem Weg zum Tüv rausgewunken wird, ist alles ok. Ansonsten kostet es halt und das nach Zeit gestaffelt:

 

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

186     Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

186.2.1 mehr als 2 bis zu 4 Monate      15 €

186.2.2 mehr als 4 bis zu 8 Monate      25 €

186.2.3 mehr als 8 Monate               40 €

 

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html

 

Noch ist die ganze Sache recht preiswert, nach mehr als 8 Monaten gibts leider auch nen Bonuspunkt bei unseren Freunden kurz vor der dänischen Grenze.

Nächstes Jahr lautet es dann entweder riskieren oder den Roller im geschlossenen Fahrzeug oder sonstwie unbemerkt zur nächsten TÜV-Station verfrachten. :whistling:

Gruß,

Sven

Geschrieben

beim Tüv zahlste ca 10.-€ mehr.... sonst passiert da nix......

 

außer Du begegnest der Rennleitung....dann eröffnen die ein Konto für Dich.....(in Flensburg) und plündern Dein Girokonto......

 

Rita

Geschrieben

Ach kommt schon, bis 8 Monate ist das doch noch ein Schnäppchen. Ab 2 Monate drüber kostets auch 30 % mehr wobei man ja jetzt wieder volle 2 Jahre bekommt.

 

Also entweder nur ein bisschen oder gleich saftig überziehen. Die Fahrt zum TÜV geht immer problemlos, egal wie lange man drüber ist und wenn natürlich der Hefn auch verkehrssicher ist.

Geschrieben (bearbeitet)

so siehts aus, zum TÜV darfste auf jeden Fall fahren,

 

Nein, so isses leider nicht. Der Halter des angemeldeten Fahrzeugs ist verpflichtet, die HU-Termine wahrzunehmen.

Bei deutlicher Überziehung kostet auch die Fahrt zur Prüfstelle Bußgeld und gibt eine Gutschrift auf dem Punktekonto.

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben

lt. Gockel:

  • Mehr als zwei Monate : € 15,--
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
  • Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Geschrieben

Aber der TÜV meldet nicht nach Flensburg, oder? Wo kämen wir denn da hin. Die Punkte gibt es nur, wenn die Rennleitung davon was mitbekommt, hoffe ich.

Geschrieben

Aber der TÜV meldet nicht nach Flensburg, oder?

Nein, auch nicht an Polizei oder Zulassungsstelle o.ä.

 Die Punkte gibt es nur, wenn die Rennleitung davon was mitbekommt,

Ja.

Geschrieben

Lustig, ich habe beim TÜV Hanse nur bummelig 7 € draufgezahlt fuer eine Ueberziehung von 14 Monaten. Die Tante an der Kasse meinte nur, "stand bestimmt vergessen in der Garage, oder ? Haben wir hier mehrmals taeglich mit den Moppeds". :-D

Geschrieben

Stell doch auf einen Anhänger wenn der Motor wieder drin ist, und fertig. Null Risiko. wozu jetzt ne HU machen die wieder abläuft und der Karren steht. Unsinn.

 

Zum Probefahren halt irgendwie doof, aber nun ja. Dann kann man mit neuem Motor und Elan wieder 2 Jahre vergessen ;)

Geschrieben

war da nicht neulich einer hier im forum, der bei ner verkehrskontrolle ausversehen seinen rollerschein mit gegeben hat, auf dem der tüv schon länger abgelaufen war (weil kiste grad neu aufgebaut oder sonstwas) und er dafür ne strafe löhnen durfte. auch wenn das fahrzeug nicht am strassenverkehr teilgenommen hat? meinem wissen zufolge (zugegebenermassen in diesem fall hauptsächlich ausm netz) kann die rennleitung sogar strafe verhängen wenn ein  tüvabgelaufenes fahrzeug auf privatgrund steht und man quasi vom zaun aus auf der plakette sehen kann das abgelaufen ist.

man müsste also um 100% sicher  zu gehen die kiste aufn hänger und das schild abschrauben und ins auto legen. :blink:

war aber auch immer der meinung, dass die fahrt zum tüv, ggf. mit nem termin auch mit abgelaufener hu legal wäre.

am besten einfach nicht erwischen lassen...sobald die neue plakette klebt kann keiner mehr was :-D

Geschrieben

ja können sie.

daher grosse plane drüber. oder in die garage stellen so das sie keiner sehen kann.

:thumbsup:

 

So isses.

Solange der Karren zugelassen ist, muß er regelmäßig zur HU und deren Überziehung wird geahndet, wenn's (wie auch immer) den Schergen bekannt wird.

Hide it. :alien:

Geschrieben

[...]

meinem wissen zufolge (zugegebenermassen in diesem fall hauptsächlich ausm netz) kann die rennleitung sogar strafe verhängen wenn ein  tüvabgelaufenes fahrzeug auf privatgrund steht und man quasi vom zaun aus auf der plakette sehen kann das abgelaufen ist.

[...]

 

Hey, das wusste ich garnicht.

Jetzt weiß ich endlich wie ich den Besitzer von dem Plastomaten-Kackfass, das mir den überdachten Parkplatz wegnimmt und seit 2011 keinen TÜV mehr hat ärgern kann :-D:cheers:

Geschrieben

Nein, so isses leider nicht. Der Halter des angemeldeten Fahrzeugs ist verpflichtet, die HU-Termine wahrzunehmen.

Bei deutlicher Überziehung kostet auch die Fahrt zur Prüfstelle Bußgeld und gibt eine Gutschrift auf dem Punktekonto.

 

Ich meine mich zu erinnern dass man straffrei davonkommt wenn man einen Tüv Termin nachweisen kann und sich auf dem direkten Weg zum Tüv befindet (der Tüv sollte natürlich keine 200km entfernt sein). Ist das nicht mehr so?

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, leider nicht.

Bin mit dem Roller (1 Jahr über die HU-Uhr!) morgens zur ca 4km entfernten Prüfstelle gefahren und habe den HU-Stempel auch bekommen. Auf der Hinfahrt müssen mich die Schergen mit dem falschfarbigen Stempel gesehen und notiert haben. Angehalten wurde ich nicht. Bußgeldbescheid kam einige Tage später per Post. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (rechtzeitige HU wg. Langzeitkrankheit nicht möglich, HU-Stempel am gleichen Tag erhalten, blablabla)  wurde aus o.g. Gründen zurückgewiesen.

 

Völlig anders liegt der Fall, wenn der Roller noch nicht zugelassen ist.

Da darf man m.W. ohne gestempelte KZ zur HU fahren um die Zulassung zu ermöglichen.

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben (bearbeitet)

Ja da möcht ich dann auch noch ein paar wichtige Korinthen zu kacken:

 

FZV

 

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

 

....

....

....

 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Wenn Fahrten mit einem zugeteilten Kennzeichen ohne Stempel damit zulässig sind, sind es Fahrten mit einem Gestempelten allemal und zwar ohne Ärger zu bekommen.

Bearbeitet von HansPils
Geschrieben

Wenn Fahrten mit einem zugeteilten Kennzeichen ohne Stempel damit zulässig sind, sind es Fahrten mit einem Gestempelten allemal und zwar ohne Ärger zu bekomme.

 

Sorry, da irrst Du.

Geschrieben (bearbeitet)

Jedoch dagegen steht ganz klar:

 

§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13
Untersuchung der Fahrzeuge

 

2.1  Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:

 

2.1.1 Krafträder alle 24 Monate

 

und

 

3.1.2 Der Halter oder sein Beauftragter haben das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf des Monats, der durch die Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 2 und die Eintragungen im Fahrzeugschein oder im Nachweis nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie im Untersuchungsbericht nachgewiesen ist, beim aaSoP oder PI zur Hauptuntersuchung vorzuführen.

 

 

Das klingt für mich wie Rainer schrieb, du bekommst nicht Ärger dafür das du jetzt zum TÜV fährst, sondern weil du jetzt erst fährst. Der Rest ist Auslegungssache des Beamten.

 

Bis 8 Monate Ordnungswidrigkeit, danach Bussgeldsache. Mit 23,50 EUR Bearbeitungsgebühr da über 35,- EUR.

Bearbeitet von HansPils
Geschrieben

Ohne HU keine Zulassung. Daher ist es eben nicht so, dass man mit Ohne HU direkt zum TÜV kann wenn der Bock angemeldet ist.

 

Das Geht nur wenn ein zugeteiltes Kennzeichen da ist, und eine EVB aber das ganze noch nicht abgeschlossen ist.

Geschrieben

Wer jetzt meint, er könne sein überzogenes Fzg ab und wieder anmelden um was zu sparen:

 

Einem Arbeitskollegen haben sie die Strafe sogar aufgebrummt als er ein Mopped abgemeldet hat welches 1 Jahr drüber war.

Das sollte natürlich nicht so sein, wenn man was mit abgelaufenem Tüv kauft.

Geschrieben

Ich hatte mal einen Beamten vom Ordnungsamt an meiner Mopette, die über Winter stand mit 8 Monaten über TÜV-Termin. Er sagte mir, wenn nicht innerhalb einer Woche TÜV nachgewiesen werde, würde ich 75 Euro zahlen müssen. Er wollte jetzt ein Auge zudrücken, weil er, durch Moosbewuchs, sehen konnte, dass ich die Kiste nicht fuhr. Er teilte mir auch mit, dass es nichts bringen würde, den Roller jetzt in eine Garage zu stellen, da er Kenntnis erhalten habe, dass der Roller keinen TÜV habe. Sie ist also jederzeit einsatzbereit (wie früher bei der GEZ: auch ein Fernseher mit durchtrennter Stromversorgung ist ein bereitgestelltes Gerät). Also blieb mir nur die Wahl zwischen TÜV-Machen oder abmelden und vom öffentlichen Verkehr entfernen. Habe dann getüvt und alles war gut.

 

Ist ja eigentlich alles ganz sinnig.

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