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StefanA

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hmm vielleicht Ständer/Bremspedalschrauben mitlackiert...

 

ev Koti Schaube mitlackiert...

... und wenn ich das war?

Zwischen 1200 und 10151 km auf dem tacho ist ein kleiner unterschied;)

... Sorry hast natürlich recht. War keine Absicht.

Geschrieben

Das spricht ja auch noch keiner runter. Es gibt nur ein paar ungeklärte Punkte, die ein potenzieller Käufer beachten sollte bevor er kauft.

Was ist eigentlich mit Papieren? Eine Dekra Datenbestätigung ist keine Betriebserlaubnis und die bräuchte er für Deutschland auch wenn der Versicherungsheini für den Zettel das Kennzeichen rausrückt.

Gültige Papiere zu bekommen gestaltet sich manchmal etwas schwierig bei den Japanerinnen.

Geschrieben

Stichwort Abgasnachweis bei Bj.nach 88.

 

Kommt auf die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit an :-) siehe:

 

 

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):

  • Kraftfahrzeuge mit
    • Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h !!! haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
    • Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
    • einem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 – ab 1. März 2007 auch Bereich 03);
    • Versicherungskennzeichen !!!
Geschrieben

@Bernd. Das kann nur der Verkäufer wissen ;-)  Wenn ich mich draufsetze läuft die im Original-Setup 45km/h Spitze :-P

 

Aber jetzt mal Schluß mit OT. Hier gibts nen schönen Roller zu kaufen :wheeeha:

 

Gruß M

Geschrieben

 

Kommt auf die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit an :-) siehe:

 

 

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):

  • Kraftfahrzeuge mit
    • Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h !!! haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
    • Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
    • einem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 – ab 1. März 2007 auch Bereich 03);
    • Versicherungskennzeichen !!!

 

das alles hat aber mit nem Roller nix zu tun, da es nur mehrspurige Fahrzeuge betrifft

 

und Abgasnachweis bei Erstzulassung hat nix mit der 2 jährigen AU zu tun....(denn da kostet ein Abgasgutachten mehrere hundert Euro und nicht den zwanziger alle 2 Jahre)

 

Rita

Geschrieben

@Bernd. Das kann nur der Verkäufer wissen ;-)  Wenn ich mich draufsetze läuft die im Original-Setup 45km/h Spitze :-P

 

Aber jetzt mal Schluß mit OT. Hier gibts nen schönen Roller zu kaufen :wheeeha:

 

Gruß M

Keine Frage, ist ein schöner Roller. Ich meinte ja auch nur das die Export Modelle aus Japan (da 50S)  60kmh im Schein stehen haben. Also als Kleinkraftrad anzumelden sind, die Japaner hatten keine 40 kmh Modelle wie die 50N oder so.

 

Aber das hast du ja auch oben schon in deiner Beschreibung stehen, 19/19 Vergaser...

 

Schöner Roller und wer Ihn bekommt hat was für sein Geld

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