Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich habe eine VBB Bj 62 angeboten bekommen

Sie hat bereits einen 200er PX Motor drin, der aktuell noch nicht eingetragen ist.

Im Moment noch keine Blinker und auch die Elektrik nicht entsprechend vorbereitet...

Der TÜV fordert anscheinend Blinker um den 200er Motor einzutragen

1. wie groß ist der Aufwand die Blinker nachzurüsten ?

Welche Blinker sind möglich? Lenkerenden-Blinker ? Oder müssen vorne und hinten Blinker montiert werden?

2. was muss ich an Kosten einplanen für die Eintragung der Blinker und Motor ?

Danke

Geschrieben

mein örtlicher tüv sagte mir letztens, nachrüsten von blinkern sei nicht notwendig, wenn die damals auch nicht dran waren. ansprechpartner gebe ich dir gern per pm.

vollabnahme für eine motovespa mit px motor sollte rd. 200-300€ kosten.

Geschrieben

Cool, wo kommst du her? Kannst du mir schreiben wo ich den Mann finde und wie er heist ? ( gerne auch pm ;) )

Geschrieben

vollabnahme spanische Motovespa 150s mit px motor ~70 euro.

 

und nochmal: dem TÜV sind die blinker sowas von wurscht. entscheiden tut das nur die zulassungsstelle.

Geschrieben

Echt? Woher kommt dein Wissen? Würde das gerne schriftlich mitnehmen wenn ich das mal brauche.

  • Like 1
Geschrieben

über den Preis oder die blinker?

 

der TÜV kann bei Bj. nach 1961 und mehr als 125 ccm nur einen eintrag machen, das eine ausnahmegenehmigung zum fahren ohne blinker benötigt wird.

und die entscheidung ob du sie bekommst hat die zulassungsstelle.

 

ruf einfach da an und lass dir die verfahrensanweisung schicken wenn du sie brauchst.

Geschrieben (bearbeitet)

Das dem TüV die Blinker wurscht sind wär mir aber mal ganz was neues... glaub ich eher mal überhaupt nicht!!!

 

Warum auch, dann bräucht ich den Verein ja überhaupt nicht...

 

Gab ja ne zeitlang anscheinend mal so nen Schrieb dass auf die Blinker evtl. verzichtet werden kann weil die

Nachrüstung sehr kostspielig ist... aber das machen die doch jetzt auch schon nicht mehr oder???

Bearbeitet von Sebi1111
Geschrieben

du brauchst den TÜV nur für deine Blinker???

ok!

 

however... selbst wenns dem TÜV nicht "Wurscht" sein sollte wegen schlecht geschissen...

entscheiden ob du sie brauchst kann NUR die Zulassungsstelle

Geschrieben

über den Preis oder die blinker?

 

der TÜV kann bei Bj. nach 1961 und mehr als 125 ccm nur einen eintrag machen, das eine ausnahmegenehmigung zum fahren ohne blinker benötigt wird.

und die entscheidung ob du sie bekommst hat die zulassungsstelle.

 

ruf einfach da an und lass dir die verfahrensanweisung schicken wenn du sie brauchst.

also das bedeutet: wenn ich ne kiste vorstelle und da sind keine blinker dran, dann MUSS der TÜV das abnehmen aber er schreibt rein das die Zulassungsstelle das entscheiden soll. und das ist bindend?

und da gibt's ne Verfahrensweise beim TÜV?

 

geht das auch bei Tacho?

Geschrieben

der Tüv schreibt dir wenn du glaubhaft machst dass das alles viel zu aufwändig und teuer ist, und die lichtmaschine das nicht packt etc. in das gutachten, das keine blinker vorhanden sind.

du dackelst zur zulassungsstelle und die sagen entweder ja oder nein. die entscheiden ob du nachrüstest oder nicht. wenn tüv sagt fahr ohne und zulassungsstelle das nicht abnickt musst du eben welche anbauen.

 

verfahrensanweisung gibt es nur bei der zulassungsstelle.

Geschrieben (bearbeitet)

das ist ja jetzt fade.

 

also dann ist es wie gehabt. erstmal brauche ich blinker ab den 1.1.1962, da der dt. Gesetzgeber dies für seine Ländereien so beschlossen hat. das ist eine Bauvorschrift und diese muss eine Fz erfüllen wenn es in D eine Zulassung für den Geltungsbereich der STVO/StVZO anstrebt.

Die technische Überprüfung der notwendigen Bauvorschriften wird durch die jeweilige technische Prüfstelle des Landes übernommen. Dem TÜV. Dazu fertigt der Herr ein Gutachten nach §21StVZO an, indem alle für die Zulassungsstelle wichtigen Daten enthalten sind. Eine Zulassung kann erfolgen.

 

Jetzt kann es aber sein, das ein Fz nicht alle Bauvorschriften erfüllt oder nicht erfüllen kann. Überbreite/höhe/länge/gewicht. Sichtwinkel etc. Dafür schuf der Gesetzgeber den §70StVZO. Er ermöglicht es eine Ausnahme von den zu Grunde liegenden Bauvorschriften zu erlangen. Das ist keine MUSS, sondern eine KANN Möglichkeit. Die Entscheidung ob eine Ausnahme nach §70StVZO erteilt wird, entscheidet die jeweilige zuständige Behörde (die Zulassungsstelle für "kleine 70ger" und die Landesregierung die "schwerwiegenden".)

Der Mann vom TÜV muss kein Gutachten schreiben, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass das Fz  einen 70ger braucht. (Aus Erfahrung, nicht wollen, nicht DÜRFEN).

So, und da sind wir ja mal an dem Punkt der für uns Bayern zumindest gilt (Föderalismus ahoj): seit 2005 gibt es eine bindende Anweisung der Regierung von By,  das eine Ausnahme von  der Nachrüstpflicht von Fahrtrichtungszeigern nicht mehr auszustellen, und zu genehmigen ist. Ähnliches gilt für die beliebten kleinen Kennzeichen der Harley Davidson Fraktion.

 

(das es hin und wieder geschieht das blinker ge70gert werden und Zulassungsstellen das abnicken mag sein) dann ist das aber Glück durch Unwissen! und hat nichts mit "ey alter meine kiste kommt aus italy die braucht das nicht !stammtischgesulze" zu tun.

 

(dass ist geltender rechtsstand der hier beschrieben ist)

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

Pah...das ist doch alles sip katalog und internet halbwissen...

Ich bin sicher wenn ich zu meinem prüfer geh und an meiner 65 er vnb mit bottomend tuningmotor, vollhydraulik und 2000e lackierung kann ich dem glaubhaft klarmachen dass ein nachrüsten von blonker zu teuer und technisch auch nicht möglich ist. :-P

Geschrieben

das ist ja jetzt fade.

also dann ist es wie gehabt. erstmal brauche ich blinker ab den 1.1.1962, da der dt. Gesetzgeber dies für seine Ländereien so beschlossen hat. das ist eine Bauvorschrift und diese muss eine Fz erfüllen wenn es in D eine Zulassung für den Geltungsbereich der STVO/StVZO anstrebt.

Die technische Überprüfung der notwendigen Bauvorschriften wird durch die jeweilige technische Prüfstelle des Landes übernommen. Dem TÜV. Dazu fertigt der Herr ein Gutachten nach §21StVZO an, indem alle für die Zulassungsstelle wichtigen Daten enthalten sind. Eine Zulassung kann erfolgen.

Jetzt kann es aber sein, das ein Fz nicht alle Bauvorschriften erfüllt oder nicht erfüllen kann. Überbreite/höhe/länge/gewicht. Sichtwinkel etc. Dafür schuf der Gesetzgeber den §70StVZO. Er ermöglicht es eine Ausnahme von den zu Grunde liegenden Bauvorschriften zu erlangen. Das ist keine MUSS sondern eine KANN Möglichkeit. Die Entscheidung ob eine Ausnahme nach §70StVZO erteilt wird, entscheidet die jeweilige zuständige Behörde (die Zulassungsstelle für "kleine 70ger" und die Landesregierung die "schwerwiegenden".)

Der Mann vom TÜV muss kein Gutachten schreiben wenn er nicht davon überzeugt ist dass das Fz einen 70ger braucht. (Aus Erfahrung, nicht wollen, nicht DÜRFEN).

So und da sind wir ja mal an dem Punkt der für uns Bayern zumindest gilt (Föderalismus ahoj): seit 2005 gibt es eine bindende Anweisung der Regierung von By das eine Ausnahme von der Nachrüstpflicht von Fahrtrichtungszeigern nicht mehr auszustellen und zu genehmigen ist. ähnliches gilt für die beliebten kleinen Kennzeichen der Harley Davidson Fraktion.

(das es hin und wieder geschieht das blinker ge70gert werden und Zulassungsstellen das abnicken mag sein) dann ist das aber glück durch unwissen! und hat nichts mit "ey alter meine kiste kommt aus italy die braucht das nicht !stammtischgesulze" zu tun.

(dass ist geltender rechtsstand der hier beschrieben ist)

genau so ist es.

wie gesagt. Der tiefenentspannte tüvler bring gar nichts, da nur die Zulassungsstelle nicken kann, sofern sie denn will und nicht in Bayern ist. :-D

Geschrieben

Hab selbst hier zwei Reusen, die in Bayern 2011 bzw. 2012 einen kleinen 70iger bekommen haben und bei denen aufgrund der Wirtschaftlichkeit es nicht zumutbar ist, Blinker nachzurüsten. War vom TÜV und unsere Zulassungsstelle übernimmt eigentlich alles, was von den Sachverständigen kommt. So auch hier. 

Geschrieben

Bei uns hier ging das nicht. Ich hatte den Passus "keine Fahrtrichtungsanzeiger Ausnahmegenehmigung nötig" im Schein stehen und die Leute von der Zulassungstelle haben sich geweigert, die Kiste so zuzulassen. Ich musste Blinker nachrüsten. Achja: 62er GL mit 200 Block.

Geschrieben

Was manchmal hilft, ist persönlich mit den Leuten von der Zulassungsstelle/Landesregierung zu telefonieren. Die haben oft einfach nicht den blassesten Schimmer, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Die Frau, mit der ich verhandelt habe, dachte meine Vespa wäre "so ein Dreirad". Sie hat sich immerhin überreden lassen, kurz mit dem TÜV Prüfer zu telefonieren, der hat nochmal erläutert, warum er Blinker nicht für notwendig hält und dann ging die Ausnahmegenehmigung bei mir auch durch (64er GL). Wenn jemand partout nicht will oder darf, ist es blöd, aber ich würde einfach mal alle Register ziehen.

Geschrieben

Hab grad in unsrer Zulassung nachgefragt... ich sitz ja quasi fast da... die halten sich an den Bericht vom Prüfer und

tragen alles 1 zu 1 ein :thumbsup:

 

Da hamma wieder mal die Willkür... die haben gesagt dass sie ja keine Sachverständigen sind... die halten sich dran was

der TüV schreibt... :-D

Geschrieben

Hab grad in unsrer Zulassung nachgefragt... ich sitz ja quasi fast da... die halten sich an den Bericht vom Prüfer und

tragen alles 1 zu 1 ein :thumbsup:

 

Da hamma wieder mal die Willkür... die haben gesagt dass sie ja keine Sachverständigen sind... die halten sich dran was

der TüV schreibt... :-D

 

genau der gleiche Wortlaut wie von den Damen bzw. dem Herrn meiner Zulassungsstelle 

Geschrieben

das ist ja jetzt fade.

 

also dann ist es wie gehabt. erstmal brauche ich blinker ab den 1.1.1962, da der dt. Gesetzgeber dies für seine Ländereien so beschlossen hat. das ist eine Bauvorschrift und diese muss eine Fz erfüllen wenn es in D eine Zulassung für den Geltungsbereich der STVO/StVZO anstrebt.

Die technische Überprüfung der notwendigen Bauvorschriften wird durch die jeweilige technische Prüfstelle des Landes übernommen. Dem TÜV. Dazu fertigt der Herr ein Gutachten nach §21StVZO an, indem alle für die Zulassungsstelle wichtigen Daten enthalten sind. Eine Zulassung kann erfolgen.

 

Jetzt kann es aber sein, das ein Fz nicht alle Bauvorschriften erfüllt oder nicht erfüllen kann. Überbreite/höhe/länge/gewicht. Sichtwinkel etc. Dafür schuf der Gesetzgeber den §70StVZO. Er ermöglicht es eine Ausnahme von den zu Grunde liegenden Bauvorschriften zu erlangen. Das ist keine MUSS sondern eine KANN Möglichkeit. Die Entscheidung ob eine Ausnahme nach §70StVZO erteilt wird, entscheidet die jeweilige zuständige Behörde (die Zulassungsstelle für "kleine 70ger" und die Landesregierung die "schwerwiegenden".)

Der Mann vom TÜV muss kein Gutachten schreiben wenn er nicht davon überzeugt ist dass das Fz  einen 70ger braucht. (Aus Erfahrung, nicht wollen, nicht DÜRFEN).

So und da sind wir ja mal an dem Punkt der für uns Bayern zumindest gilt (Föderalismus ahoj): seit 2005 gibt es eine bindende Anweisung der Regierung von By  das eine Ausnahme von  der Nachrüstpflicht von Fahrtrichtungszeigern nicht mehr auszustellen und zu genehmigen ist. ähnliches gilt für die beliebten kleinen Kennzeichen der Harley Davidson Fraktion.

 

(das es hin und wieder geschieht das blinker ge70gert werden und Zulassungsstellen das abnicken mag sein) dann ist das aber glück durch unwissen! und hat nichts mit "ey alter meine kiste kommt aus italy die braucht das nicht !stammtischgesulze" zu tun.

 

(dass ist geltender rechtsstand der hier beschrieben ist)

 

Kann ich auch genau so bestätigen. Ich hab für meine VBB '62 auch den Schrieb vom TÜV, dass Blinker nicht sein müssen. 

 

Das KVR München hat das aber abgelehnt und Blinker verlangt. 

 

Hab die Kiste dann in einem anderen Landkreis zugelassen (= andere Zulassungsstelle), da ging's ohne Probleme. Hängt also immer von dem jeweiligen Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle ab. Andere Zulassungsstelle geht aber nur mit anderem Wohnsitz oder Zulassung auf eine andere Person (Familie, Freunde, etc.)

 

Greetz

-Xav

Geschrieben

So ich will mit ja u.U eine VBB Bj. 62 mit 200er PX Motor ohne Blinker kaufen. Wurde so noch nie zugelassen.

Aber irgendwie verzweifel ich schon vor dem Kauf....

- lt. TÜV keine Zulassung ohne Blinker wenn nach dem 1.1.1962 !!!

- wegen anderem Motor hab ich auch beim TÜV nachgefragt...

Ohne Leistungsmessung, Lautstärkemessung, Abgasmessung usw geht es gar nicht und das wird richtig teuer

Dazu noch 110€ für neue Papiere, kann aber auch mehr werden, wenn er länger nach den notwendigen Daten suchen muss

Und dazu noch die Prüfungsgebühr von 41€

Kann man das Bj ohne Papiere wirklich noch bei so alten Vespas bestimmen ?

Oder kann man nicht einfach behaupten , ist Bj 1961?

Geschrieben

- lt. TÜV keine Zulassung ohne Blinker wenn nach dem 1.1.1962 !!!

(Blinker nachrüsten ist ja nicht so ein Hexenwerk, nur Geschmacksfrage

gibt auch so einen Kit mit 9Volt Blockbatterie im Lenkkopf, das kann man nach Erhalt der Papiere auch wieder ausbauen und nur alle 2 Jahre zur HU wieder montieren) :satisfied:

- wegen anderem Motor hab ich auch beim TÜV nachgefragt...
Ohne Leistungsmessung, Lautstärkemessung, Abgasmessung usw geht es gar nicht und das wird richtig teuer
Dazu noch 110€ für neue Papiere, kann aber auch mehr werden, wenn er länger nach den notwendigen Daten suchen muss
Und dazu noch die Prüfungsgebühr von 41€
(ist doch ein original Motor da sollte beim TÜV die technischen Daten bekannt sein und weder Leistungs- Lautstärke od. Abgasmessung verlangt werden

aber billig wird das trotzdem nicht 100 Euro kostet der §21 schon alleine + jede Eintragung zusätzlich, wie anderer Motor, Vergaser, Auspuff, Stossdämpfer

andere Bereifung 10 statt 8 Zoll usw.)

Kann man das Bj ohne Papiere wirklich noch bei so alten Vespas bestimmen ?

(dafür gibt es ne Datenbank die der TÜV auch kennt und benutzt)
Oder kann man nicht einfach behaupten , ist Bj 1961?

 

Einfacher gehts wenn du zu einer Werkstatt in deiner Gegend gehst die mit Vespa Oldies zu tun haben und dort den §21 machen läßt

als wenn Du als Privatmann zu deinem TÜV gehst, und dann einen Prüfer vor dir hast der schon bemängelt,

das, wenn man den Bremshebel vorne zieht auch das Bremslicht hinten angehen muss :wacko: bei einer 40 Jahre alten Vespa!

Geschrieben

Hallo

Aktueller Stand zur möglichen Zulassung (Bj 62 ohne Papiere und ohne Blinker frisch restauriert)

--> ich gebe auf

Bei uns gibt es keine Möglichkeit mehr

1. Zulassungsstelle erteilt keine Ausnahmen mehr ohne TÜV Gutachten

2. lt. Info vom TÜV :

TÜV bei Bj 62 ohne Blinker nicht mehr möglich !!

Zulassung mit Lenkerendenblinker auch nicht mehr möglich!!! Es muss zwingend eine 4-Fach Blinkanlage nachgerüstet werden!!

Damit kann bei mir niemand mehr einen alten Roller ohne Papiere und ohne Blinker zulassen.

Geschrieben

Habe auch ne 62er VBB ohne Blinker... hat den Tüv noch nie Interessiert.

 

Zulassungsstelle hat den Roller auch noch nie gesehen..

 

Ruf doch mal Worb5, Jockeys Boxenstopp oder die üblichen verdächtigen an.

 

Gruß Maik

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information