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VBB Blinker nachrüsten für Tüv


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Hallo

Ich habe aber zusätzlich das Problem, dass es zu dem Roller keine Papiere gibt.

D.h. Ich brauche ein Vollgutachtem vom TÜV um den Roller neu anmelden zu können..

Und die geben mir so leider keinen TÜV

 

Hallo

Aktueller Stand zur möglichen Zulassung (Bj 62 ohne Papiere und ohne Blinker frisch restauriert)

--> ich gebe auf

Bei uns gibt es keine Möglichkeit mehr

1. Zulassungsstelle erteilt keine Ausnahmen mehr ohne TÜV Gutachten

2. lt. Info vom TÜV :

TÜV bei Bj 62 ohne Blinker nicht mehr möglich !!

Zulassung mit Lenkerendenblinker auch nicht mehr möglich!!! Es muss zwingend eine 4-Fach Blinkanlage nachgerüstet werden!!

Damit kann bei mir niemand mehr einen alten Roller ohne Papiere und ohne Blinker zulassen.

 

Hallo,

 

würde mal eine andere Prüfstelle des TÜV aufsuchen. Die Herren vom TÜV an der Stelle wo Du warst, scheinen keinen Bock oder keine Ahnung zu haben !

 

 

Ob Papiere vorhanden sind oder nicht spielt bei der Abnahme vom TÜV erstmal keine Rolle, da die VBB eh nicht mehr original (PX200 Motor) ist und ein §21 Gutachten (Vollabnahme bzw. Einzelabnahme) vom TÜV durchgeführt und bescheinigt werden muß. Theater gibt es wahrscheinlich später bei der Zulassungstelle wenn keine Papiere, also der Eigentumsnachweis nicht vorhanden ist, wobei eine "Eidesstattliche Versicherung" erstellt mit notarieller Hilfe da wirklich Wunder bewirken kann.

 

 

In Deutschland sind Fahrtrichtungsanzeiger bei KFZ ab Erstzulassung 01.01.1962 vorgeschrieben. Ausgenommen sind hiervon Leichtkrafträder also bis einschließlich 125 ccm. Durch den PX 200 Motor wird die VBB zum Kraftrad und muß Fahrtrichtungsanzeiger haben wenn Erstzulassung ab 01.01.1962. Jetzt gibt es je nach Prüfer unterschiedliche Wege zum Ziel:

 

1. Wenn keine Papiere mehr vorhanden und Datensatz beim KBA bereits gelöscht ist wird durch den Prüfer die Erstzulassung entsprechend vor dem 01.01.1962 geschätzt.

 

2. Der Prüfer bescheinigt das Fehlen der Fahrtrichtungsanzeiger und erwähnt die Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung, welche das Straßenverkehrsamt dann erteilen kann (Die Damen meines zuständigen STVA hinterfragen die §21 Gutachten des TÜV nicht und erteilen gegen Zusatzgebühr 30,- Euro die Ausnahmegenehmigung.

 

3. Blinker nachrüsten, sollte bei PX200 Motor mit PX-Zündung und entsprechendem Conversion-Kabelbaum kein Problem sein. Wobei hier wiederum Lenkerendenblinker ausreichend sind !!! Eine Nachrüstpflicht einer Vierfachblinklichtanlage ist völliger Blödsinn. Lenkerendenblinker (Blinker an beweglichen Teilen also Lenker sind bis Erstzulassung ca 1986  zulässig, danach nur wenn hinten zusätzliche weitere Blinker montiert sind.

 

4. Vielen Prüfern fallen "Nich-verbaute-Fahrtrichtungsanzeiger" während der §21-Abnahme garnicht auf, wobei bei einer evtl. Polizeikontrolle es Ärger geben kann und man zu jeder Hauptuntersuchung einen Prüfer benötigt, der das Fehlen nicht bemerkt.

 

Such dir eine andere Prüfstelle des TÜV und nimm eine Fahrzeugscheinkopie einer VBB und einer PX200 (wegen den technischen Daten des Motors)mit, dann muß nur noch die Blinkerproblematik geklärt werden.

 

Gruß

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