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Geschrieben

Hallo zusammen

habe vor mich von einem meiner T5-Motoren zu trennen, totale Laufleistung leider unbekannt:

was wurde daran gemacht:
- Schaltkreuz gewechselt
- Lager / Simmerringe getauscht
- Primärübersetzung getauscht, hat jetzt 24 / 63 verbaut
- Hinterbremse auf 8-Zoll umgebaut

zum Motor gehören auch noch ein 24er Vergaser sowie ein originaler T5-Auspuff.

Motor lief bis zum Ausbau vor wenigen Tagen einwandfrei, ich selber hatte ihn rund 1,5 Jahre verbaut und damit geschätzte 2'500km gefahren.

freue mich auf realistische Einschätzungen, danke.

 

Geschrieben

Da auf 8 Zoll incl. Übersetzung umgebaut wurde, sinkt der Käuferkreis. Ist ja dann nur für eine 8` Conversion zu gebrauchen.

Wenn du wen findest, der genau das sucht würd ich bis 900.- sagen.

Da ich 10 Zoll benötige, müsste ich wieder umbauen und das ist für mich uninteressant, da erhöhte Kosten.

 

Für einen "normalen" 5er Block, würd ich schon 800.- springen lassen.....

Geschrieben

10zoll heißt aber nur: Staubschutzblech, Beläge, Trommel wechseln

Die 24/63 wieder umzubauen ist da schön ärgerlicher oder deswegen sollte das einer für 8zoll kaufen

Mit O Pott müssen 800-900 gehen

Wenn jemand dir vertraut sollte der ruhig 1200 zahlen (einfach mal jeder selber aufbauen so einen Motor......fängst das Weinen an bei 800 Piepen)

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  • Beiträge

    • Ok nichts für mich    brauch eher Gewicht vorne 
    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
    • Aber die zwei Schrauben sitzen ja auch nur im Plastik der Kaskade, das empfinde ich als etwas dürftig.  Aber wenn Ihr meint, dass das hält, bin ich erstmal beruhigt!      Wenn ich die 180er Vollhölle hart durch beschleunige, erwarte ich schon reichlich Zug      Mich ja auch. 4 Löcher im Blech, zwei im Fach... 
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