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gesetzliche bestimmungen für eine Kartbahn


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

suche schon seit paar tagen die bestimmungen um eine kartbahn zu eröffnen.

weiss da jemand mehr?

lärm? ist das relevant wenn es keine nachbarn gibt?

umweltschutz?

was für genehmigungen braucht man? oder kann ich auf meinem grundstück machen was ich will?

 

nein, ich will keine professionelle kartbahn eröffnen. meine idee ist es in einigen jahren auf einer wiese mitten im nirgendwo eine kartbahn hinzustellen auf der ich dann fahren kann :-D

 

wer weiss mehr? ja ich weisss, sinn machts keinen.

Bearbeitet von heizer
  • Like 2
Geschrieben

du wirst wohl nicht um §§ 4,5,6 BImSchG und die TA-Lärm herumkommen. ebenso würde ich auf 29 BauGB und 35 BauGB schauen. ausserdem solltest du den bebauungsplan anschauen und die BauNVO.

 

viel erfolg!

Geschrieben

auf die schnelle sehe ich da keine grossen hürden.

 

danke dir schonmal.

 

Naja, der Bilster Berg hat auch keine direkten Nachbarn.

Ein Betriebskonzept, Immissionsprognose, etc sind auch nicht mal eben formuliert oder erstellt.

 

Ich würde eher frei nach Lord March eine geschlängelte Hofeinfahrt anlegen...

 

Grüße

Dirk

Geschrieben (bearbeitet)

Weil du wiesen nicht einfach zubauen darfst, allgemein Baumaßnahmen ausserhalb von Ortschaften sind schwer durchzubringen, wenn es landwirtschaftlich verkaufen kannst dann eher, dazu musst aber dann den Nutzen angeben, du wuerdest da auch in den Umweltschutz usw. Reinkommen...

Bearbeitet von blechdepp
Geschrieben

auf einer fläche im normalen allgemeinen gewerbegebiet kannste in d deinen hof teeren und mit heuballen dekorieren wie du willst.

mitten im nirgendwo klingt für mich aber eher nach landwirtschaftsfläche oder grünland?

die anforderungen für den rein privaten gebrauch richten sich hauptsächlich nach dem flächennutzungsplan.

in was für einem gebiet liegt dein grundstück?

Geschrieben

ich habe noch keins. will aber irgendwann ein haus, und dachte mir ich kauf einen einsiedlerhof und bau da auf eine wiese eine kartbahn.

 

scheint aber nicht so einfach zu sein. war klar.

 

das heisst ich such mir sowas, schau dann in den flächennutzungsplan und weiss dann genaueres?

Geschrieben

In Wittgenborn am Vogelsbergring stehen die Lärm-Messmikrofone, glaube ich, 1500m entfernt. Man sollte das nicht unterschätzen.

 

 

Ansonsten klingt doch die geschlängelte Einfahrt voll clever.

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe noch keins. will aber irgendwann ein haus, und dachte mir ich kauf einen einsiedlerhof und bau da auf eine wiese eine kartbahn.

 

scheint aber nicht so einfach zu sein. war klar.

 

das heisst ich such mir sowas, schau dann in den flächennutzungsplan und weiss dann genaueres?

 

Im Flächennutzungsplan wirst du nichts finden. Da steht in den Grundzügen nur drin, wie im ganzen Gemeindegebiet der Boden genutzt werden soll.

Einen Bebauungsplan mit dem Gebiet "Rennstrecke" wirst du auch nirgends finden.

 

Du musst also im Außenbereich eine Genehmigung anstreben. Vorteil für dich: Die BImSch-Genehmigung umfasst alle anderen Genehmigungen wie z.B. die Baugenehmigung.

Bevor du aber jetzt freudig zum Amt rennst... Von den Kosten für ein Lärmgutachten kannst du mehrere Jahre mit eigenem Rennteam auf bereits genehmigten Rennstrecken dieser Welt in der Ferrari Challenge oder sonstigen Geldverbrennwettbewerben teilnehmen.

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

warum kaufst du dir nicht eine bestehende kartbahn und baust ein haus daneben?

ist sicherlich einfacher und streßfreier durchführbar

Geschrieben

...ist seit einigen Jahren verboten (eigentlich Steinkohleteerpech). Das schwarze Zeug ist Asphalt, ein Produkt auf Bitumen- und somit Rohölbasis. So, genug klugeschissen, weiter mit der Kartbahn.

Pass auf, sonst wirst du noch asphaltiert umd gefedert.

Geschrieben

ich find die idee mit dem "weg" ums haus herum sehr gut. nen grossen hof, da wird die strecke sicherlich lang genug.

 

Hat bei uns in Niederbayern genau einer so gemacht.

 

Einsiedlerhof, und einmal komplett mit kurven rund um den Hof geteert.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke eher nix, weil man ja theoretisch um seinem eigenen Hof (wenn es dann selbst noch die Hofstelle ist und nicht die angrenzende Wiesenfläche) eine befestigte Straße bauen darf?!

 

Hier war es so das dort Fahrsilo zu erreichen waren und alte Gebäude die nicht direkt vom Hofinneren selbst erreichbar waren.

 

Alles natürlich von mir nur eine Vermutung!

 

 

(Sollte das Einstellen dieses Bildmaterials nicht erlaubt sein, bitte ich darum es kommentarlos zu löschen)

Bearbeitet von maniac
nicht erlaubt
  • Like 2

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