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GSFwa Parkrempler- Ablauf?


EyS

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Moin und hallo liebe Freunde des Motorfanatismus, habe grade ein Problem auf dem Herzen und viel zu wenig Zeit mich da substanziell reinzufuchsen, hoffe hier wie immer schnell von Erfahrenen etwas Beistand zu bekommen.

 

Mir ist am 26.10 einer aufm Parkplatz vor die Karre gefahren, ich war nicht da, er hat niemanden verständigt, sondern nur einen Zettel hinterlassen. Diesen und den Schaden habe ich erst im Dunklen am 30. entteckt, davor wurde das KFZ nicht benutzt, weil ich weder Motivation noch Zeit auf Diskussionen hatte und auch mangels Erfahrung, habe ich vorsorglich die Jungs von der Exekutiven zur Rate gezogen, diese haben dann auch den Unfallverursacher herbestellt und ihm leider eine Anzeige wegen Unfallflucht aufgebrummt, war nicht meine Intention und wie gesagt, nur Mangels erfahrung so gekommen.

 

Gestern stellte ich fest, dass nicht nur der Benzintank einen weg hat sondern auch der Kühler verbogen ist. Anfangs ging ich davon aus, der Schaden wäre mit ~300 max 400 zu regeln, "Unfall"verursacher wollte auch aus der eigenen Tasche bezahlen, nach einer kurzen Recherche wird mir aber klar, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Ich finde die kaum Ersatzteile und wenn sind diese in einem kaum besseren Zustand als die verbauten.

 

Mir ist nun völlig unklar, wie ich das regle - keine Erfahrung, der Schaden ist nun 8 Tage her, im Internet heißt es, man muss binnen einer Woche bei der Versicherung den Schaden melden, sonst geht mal leer aus, bin damit ich oder der Verursacher gemeint?

Dazu die Not mit der Zeit, ich schaffe es nicht vor Samstag eine Werkstatt aufzusuchen um mir einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Soll ich dann einfach Fotos vom Schaden machen und es der "gegnerischen" Versicherung zukommen lassen?

 

Anfangs hatte ich auch eine etwas lockere Einstellung dazu, aber grade nervt es mich eher, zu einem der Zeitfaktor zum anderen, warum soll ich ich mich um die Beseitigung kümmern, mit dem ganzenSuchen der Ersatzteile und dessen anbringung, wenn ich nicht der Schadensverursacher bin.

 

Ich sage schon jetzt voller Hoffnung danke GSF, dass ich weiß, was ich als nächstes tun muss. :inlove:

Bearbeitet von Mr.Schmidt
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Zum Schaden melden brauchst du erstmal nichts, Fotos wären gut. Anmeldung machen. Dann wollen die ggf einen Gutachter bestellen oder fordern einen Nachweis der S Höhe. Das kann auch ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt sein.

Die Anzeige läuft und wird eingestellt. Ist erstmal so.

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Ne, es handelt sich um mein Alltagsmopped. Eine eierlegende wollmilchl Honda :-D

 

 

 

Zum Schaden melden brauchst du erstmal nichts, Fotos wären gut. Anmeldung machen. Dann wollen die ggf einen Gutachter bestellen oder fordern einen Nachweis der S Höhe. Das kann auch ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt sein.
Die Anzeige läuft und wird eingestellt. Ist erstmal so.

 

Habe ich denn eine Frist ? Und wenn, zählt dann der "Unfall"tag oder der Tag der Feststellung = Tag der Anzeige.

Bearbeitet von Mr.Schmidt
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Du hast nichts falsch gemacht.

Den Fehler machte der Unfallverursacher, da er nicht selbst die Polizei informiert hat.

Sicher nicht in böser Absicht, sonst hätte er wohl kaum einen "echten" Zettel hinterlassen.

Wird ihm aber sicher nichts mehr nützen.

Deine Versicherung hat damit nichts zu tun.

Die gegnerische Versicherung ist in der Pflicht zur Begleichung des Schadens.

Dafür hat sie im Gegenzug das Recht den Schaden zu begutachten.

Nimm also Kontakt zu der Versicherung auf.

Meistens, vor allem bei klarer Rechtslage und klarem Schadensbild, ist die Versicherung mit der Einreichung eines KV zufrieden und bezahlt.

Kniffliger wirds bei wirtschaftlichen Totalschäden, da hier der Wert des Fahrzeugs vor´m Unfall und ebenso der Restwert mit den Unfallschäden strittig sein kann.

Viel Glück bei der Abwicklung.

Bearbeitet von pehaa
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Ich mein, habe ich jetzt eine Frist, in der ich mich bei der gegnerischen Versicherung melden muss? Weil der Vorfall letzten Samstag war, ich habe es aber erst am Mittwoche bemerkt und erst heute ist mir klar, dass das mit ein paar Scheinen nicht zu machen ist. Wie gesagt, ich finde nicht mal gebrauchten Ersatzt im guten Zustand, Benzintank gibt es nur mit Delle und meist Rost. Einen Kühler finde ich gar nicht. Sprich ich müsste wahrscheinlich zu einem Händler, das würde sich nochmal auf das nächste Wochenende verschieben.

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Ganz ehrlich? gibs zum Anwalt. Schuldfrage ist ja offensichtlich klar, nen eindeutiger Haftpflichtschaden. Für die ewigen Diskussionen mit Versicherungen sind mir zumindestens meine Nerven eindeutig zu schade - mal davon abgesehen dass den Anwalt die gegnerische Versicherung zu zahlen hat.

Such dir nur nen Fachanwalt - keinen Feld-Wald-Wiesenanwalt der sowas "nebenher" macht.

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Ganz ehrlich? gibs zum Anwalt. Schuldfrage ist ja offensichtlich klar, nen eindeutiger Haftpflichtschaden. Für die ewigen Diskussionen mit Versicherungen sind mir zumindestens meine Nerven eindeutig zu schade - mal davon abgesehen dass den Anwalt die gegnerische Versicherung zu zahlen hat.

Such dir nur nen Fachanwalt - keinen Feld-Wald-Wiesenanwalt der sowas "nebenher" macht.

quatsch.erst mal anrufen.

Man braucht nicht für jeden piss nen anwalt.

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Heutzutage nimmt jeder für alle scheiße nen anwalt.traurig ist das.

Dieser mann scheint doch kooperativ zu sein.dann quatscht man erst mal!man kannt die sache auch jetzt mit klage und und und über jahre hin ziehen.da ist mir zeit und nerven zu schad zu.

 

Ich geb dir durchaus recht, dass das traurig ist.

 

Und der Mann kann da wahrscheinlich auch nix zu. Aber was nutzt es dir, wenn sich nachher seine Versicherung querstellt und dir allen möglichen Scheiß abziehen will? Denn die soll ja zahlen.

 

Stichworte: Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, passen Rest-, Wiederbeschaffungs-, Zeitwerte?

 

Ich red auch nicht von Klage oder so. Aber die komplette Abwicklung gehört in fachmännische Hände.

 

Und nein, ich bin weder Anwalt oder habe ich etwas mit einem zu tun...

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So, um auch Herrn Schmidts Fragen versuchen zu beantworten:

Eine Frist hast DU keine einzuhalten, zumindest keine dringliche. Die Versicherung des Verursachers muss Dich in der Beziehung gar nicht interessieren. Das ist das Problem des Anderen.  Aber der Fairness halber würde ich den dann anrufen und ihm erklären, dass er es wohl vllt. doch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Damit kann der vllt. den Schaden doch noch rechtzeitig seiner Versicherung melden. Hat aber wie gesagt auf Dich keinen Einfluss.

Er hat Dir bzw. Deinem Eigentum einen Schaden zugefügt und muss diesen nun ersetzen. Dies mal grundsätzlich ob mit oder ohne Versicherung. Bei der Kfz-Haftpflicht, die ja ein jeder hat, weil Pflicht, hast Du sogar den Direktanspruch an seine Versicherung. D.h., wenn Du die Daten seiner Versicherung hast, kannst Du theoretisch, wenn Du Dich mit ihm nicht einig wirst, Deinen Schadenersatzanspruch direkt bei der Versicherung anmelden.

Wichtig wäre jetzt wohl nur, dass der Schaden für die Versicherung nachvollziehbar bleibt. Also entweder nichts machen und die Versicherung fragen, ob sie einen Gutachter vorbeischicken (mein erster Vorschlag), oder Du lässt Dir in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen.

Und am besten irgendwelche Absprachen, mit wem auch immer, schriftlich machen ! Weil am Ende kann sich sonst niemand mehr an irgendwelche mdl. Zusagen erinnern.

Also 1. Typ anrufen, 2. ggf. Versicherung wg. Gutachter anrufen.

 

Viel Glück.

Bearbeitet von Komalainen
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Servus!

 

Meldefrist bei der Versicherung beträgt 3 Jahre, sollte also nicht das Problem sein.

Keinesfalls den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren - da kommst verdammt schlecht raus.

Vorsicht auch mit dem wirtschaftlichen Totalschaden - da wird gern mal ein Aufkäufer geschickt und du bekommst noch ne Banane für dein Moped und musst mitmachen...

Ganz ehrlich und aus eigener Erfahrung nach etlichen Parkremplern:

Geh zum Anwalt!!! Wirklich. Was ne gegnerische Versicherung mit dir anstellt ist nicht normal. Das hat nichts mehr mit rationalem denken oder realistischer Schadensregulierung zu tun. Da wird um jeden Cent geschachert ohne Rücksicht auf Verluste - unglaublicherweise auch auf die eigenen. Hauptsache alle Paragraphen wurden beachtet.

 

Schöne Grüße,

Jan

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quatsch.erst mal anrufen.

Man braucht nicht für jeden piss nen anwalt.

 

 

Auf so einen Tipp hab ich auch mal gehört und hinterher das Riesengehacke gehabt mein Geld wieder zu sehen.

Unverschuldeter Unfall immer zum Anwalt und wenns anfänglich nur 50€ sind.

Und Gutachter auch immer meines Vertrauens.

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Danke. :satisfied:

 

Dann kann ich mich erstmal etwas entspannen, der Herr möchte immer noch selber zahlen, weiß dabei aber selbst nicht, wie viel mehr er der Versicherung zahlen wird müssen, ich mein ja immer noch weniger als für Tank & Kühler (neu ~900, + 400 :wacko: ). Ich freu mich... wäre ich nur in wirklich so ein harter Hund, wie in den Internets, statt mit ihm Mitleid zu haben.

Samstag fahr ich mal zum Freundlichen und lass den eine Zahl malen.

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Freu Dich aber nicht zu früh. Nur weil eine Reparatur eventuell 1.000,- oder gar 1.500,- € kosten würde, heißt das ja nicht, daß Du die Kohle siehst.

 

Nehmen wir mal an, der Gutachter ermittelt als Wert des Mofa zum Zeitpunkt vor dem Unfall 800,- €. Dann haben wir erst mal einen wirtschaftlichen Totalschaden, also hast Du schon mal keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Reparaturkosten. Dann wird noch der Restwert, also der aktuelle Wert mit dem Unfallschaden ermittelt. Wenn der z.B. bei 300,- € liegt (was durchaus sein kann, bei einem Moped, bei dem der Motor noch läuft und lediglich Tank und Kühler verbeult sind), dann wird die Versicherung Dir kaum mehr als 500,- € zahlen.

 

Was ist denn das jetzt für ein Moped? Grobe Einschätzung des Wertes würde Dich vielleicht auch weiterbringen und unter Umständen fährst Du gar nicht mal so schlecht, wenn die Versicherung wirklich außen vor bleibt und der Knabe Dir 500,- € bar auf die Kralle gibt.

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Was ist den das für eine Rechnung? Die karre ist wohl hin. Weil keine Teile am Markt. Dann gibt es wohl auch keinen Markt für Reste also kaum Restwert. Damit wird er wohl min das bekommen, was eine Austauschreuse kostet. Ob er den Haufen nun behalten wird oder in die Restwertborse gibt ist ja gleich. Die Kohle gibt's.

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Servus!

Was ist den das für eine Rechnung? Die karre ist wohl hin. Weil keine Teile am Markt. Dann gibt es wohl auch keinen Markt für Reste also kaum Restwert. Damit wird er wohl min das bekommen, was eine Austauschreuse kostet. Ob er den Haufen nun behalten wird oder in die Restwertborse gibt ist ja gleich. Die Kohle gibt's.

Nein, auch das stimmt leider nicht. Gezahlt wird höchstens der Restwert, nicht aber ein Ersatz. Kommt sogar noch schlimmer:

Sagen wir, der Restwert beträgt 300.-. Die Versicherung schickt nen "Aufkäufer" vorbei, dem MUSST du dann die Reuse verschachern oder es gibt kein Geld von der Versicherung. Bietet der jetzt für den Eimer 400.- dann gehen die 100.- Gewinn doch tatsächlich an die Versicherung und du bekommst nach wie vor bloß den Restwert. Der Gewinn steht der Versicherung alleine zu.

Und den Restwert hat der Gutachter der gegnerischen Versicherung ja auch noch so niedrig wie möglich angesetzt...

 

Nebenbei: Die Reparatur darf bei wirtschaftlichem Totalschaden etwa 20% mehr ausmachen als der Restwert, das muss die Versicherung zahlen. Zudem die vollen Anwaltskosten von dir und ein angemessenes Leihfahrzeug für die Dauer der Reparatur bis 14 Tage - oder Abgeltung dafür in bar.

Bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis werden dagegen Lackierkosten und Märchensteuer nicht bezahlt.

 

Du siehst: Ein weites Feld um zu stolpern. Mein Rat: Telefonier mit dem Typen, erzähl Ihm wie viel der Schaden wirklich ausmacht und ob er das wirklich noch zahlen will. Ich tippe mal auf nein, schon die Gutachterkosten sind höher als das was er sich wahrscheinlich vorstellt.

Und danach: Anwalt, Anwalt, Anwalt.

 

greets,

Jan

Bearbeitet von freerider13
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Was ist den das für eine Rechnung? Die karre ist wohl hin. Weil keine Teile am Markt. Dann gibt es wohl auch keinen Markt für Reste also kaum Restwert. Damit wird er wohl min das bekommen, was eine Austauschreuse kostet. Ob er den Haufen nun behalten wird oder in die Restwertborse gibt ist ja gleich. Die Kohle gibt's.

 

Dann zeig mir bitte mal die Versicherung, die bei einem Totalschaden den kompletten Zeitwert des Fahrzeuges ohne Unfallschaden erstattet und Dir das Fahrzeug trotzdem noch überläßt.

 

 

Servus!

Nein, auch das stimmt leider nicht. Gezahlt wird höchstens der Restwert, nicht aber ein Ersatz. Kommt sogar noch schlimmer:

Sagen wir, der Restwert beträgt 300.-. Die Versicherung schickt nen "Aufkäufer" vorbei, dem MUSST du dann die Reuse verschachern oder es gibt kein Geld von der Versicherung. Bietet der jetzt für den Eimer 400.- dann gehen die 100.- Gewinn doch tatsächlich an die Versicherung und du bekommst nach wie vor bloß den Restwert. Der Gewinn steht der Versicherung alleine zu.

Und den Restwert hat der Gutachter der gegnerischen Versicherung ja auch noch so niedrig wie möglich angesetzt...

 

 

 

So in der Art kenne ich das auch. Meines Wissens gehört das Fahrzeug nämlich der Versicherung, wenn sie den kompletten Zeitwert auszahlen.

 

 

Nebenbei: Die Reparatur darf bei wirtschaftlichem Totalschaden etwa 20% mehr ausmachen als der Restwert, das muss die Versicherung zahlen.

 

Da gibt's meine ich auch noch mal unterschiede, ob es sich um ein 08/15 Fahrzeug handelt, bei dem leicht Ersatz beschafft werden kann oder ob man glaubhaft machen kann, daß dieses Fahrzeug einen bestimmten ideellen Wert besitzt. Dann dürfen die Reparaturkosten den Wert sogar bis um das 1 1/2 fache übersteigen.

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Ist der Wagen ein Totalschaden, zahlt eine gegnerische Haftpflichtversicherung oder die eigene Vollkasko den Wiederbeschaffungspreis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Abzüglich des Restwertes, den ein Sachverständiger ermittelt. Im Zweifelsfall muss die Versicherung dem Betroffenen allerdings nachweisen, wo der angesetzte Restwert zu erzielen ist. 

Der Betroffene bleibt jedoch weiterhin Besitzer seines Fahrzeugs. Erklärt er sich mit der Abrechnung einverstanden, kann er, muss aber nicht, an die Adresse der Versicherung verkaufen. Er kann die Vermarktung seines Unfallwagens auch selbst in die Hand nehmen – trägt dabei aber auch das Risiko. Erzielt er einen höheren Restwert, muss er die Versicherung nicht informieren. Erzielt er einen niedrigeren, kann er jedoch keine Nachforderungen stellen.

 

Diese Restwertbörsenangebote muss man aber nicht annehmen. Der Gutachter hat schliesslich bereits einen ortstypischen Restwert ermittelt.

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Der Gutachter stellt das Ding fiktiv in die Restwertbörse und dies wird auch Teil des Gutachten. Da auf den Haufen keiner bietet, wird wohl auch kaum was abzuziehen sein. Zeitwert ermittelt der Gutachter auf Basis von Vergleichen z.B. Mobile, Schwacke etc.dabei berücksichtigt er auch Zustand usw.

 

Der Restwert ist entweder das behaltene Fahrzeug, und wird damit von der Auszahlsumme abgezogen, oder du bekommst die volle Summe inkl. div. Zuschläge für Telefon, Wege etc.Da ist es dann hilfreich einen Anwalt zu haben. Muss aber nicht.

 

Hab das Thema dies Jahr erst mit dem 300D vom Bruder durch. Ging alles glatt. Das Auto dann noch selber repariert für weniger als die Hälfte von der Auszahlsumme und alles passt. Anschließend noch ein Hagelschaden und das Auto ist mehr als bezahlt und fährt ab jetzt im deutlich positiven Bereich. Klar auch erheblich an Wert verloren, aber dafür gab es ja nunmal kompensation. In der Summe sattes Plus.

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