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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Revolverheld:

 

Darf man heute eigentlich noch etwas schwul finden, oder heißt das dann politisch korrekt besser spahn? 

 

Ob Denis Scheck mal dazu was sagen könnte - immerhin ist er öffentlicher Bekenner des Minstrelhumors.

 

vor 2 Stunden schrieb Dieta:

GaySF halt.

 

Muss ich eigentlich zwingend schwul sein, wenn ich hier angemeldet bin? 

 

Geschrieben

Datenschützer sind fassungslos...

 

Großes gelbes Buch mit Namen, Telefonnummern und (!) Adressen aufgetaucht.

  • Confused 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb wolei:

Nein.ich wurde noch nie für als wie schwul gehalten.

 

 

Das wurden meine schwulen Freunde, die neben mir standen, auch nicht! :laugh:

Bearbeitet von Beo
Geschrieben

 

Notiz an mich selbst:

Unpraktisch vom dritten Stock in den Garten zu rufen: "Na, wo sind denn die beiden Terroristen?“

:rotwerd:

 

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)

Gefunden: 

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Und neuer grüner Teppich liegt schon bereit. ;-) 

 

:-D 

Bearbeitet von Dieta
  • Like 1
Geschrieben

"Beos werden handzahm, aber man braucht viel Geduld und eine Menge Futter. Eigentlich kann jeder einen Beo halten, aber man muss ihn beim Veterinäramt anmelden..." Kam gerade im Kinderfunk.

  • Like 3

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    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
    • for the reccord  .. da steht noch mehr  
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